Donnerstag, 23. Januar 2020

StasiStaatsanwalt Gießen torpediert Freispruch

STAATSANWALTSCHAFT GIESSEN – MACHTKAMPF INTER

Staatsanwaltschaft Gießen – Kampf in den eigenen Reihen
Wer geglaubt hat, mit dem Freispruch vom 8. November 2018 in der streitbaren Auseinandersetzung eines pflegebedürftigen alten Mann mit dem MDK Hessen, der AOK, des Hess. Sozial- und Gesundheitsministerium und seiner dubiosen Pflegegutachter Susanne Wäldchen, und Matthias Leyhausen, sei alles vorbei, der wird eines besseren belehrt.  Der Staatsapparat hat jetzt Revision beim OLG Frankfurt / Main eingelegt.
Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18
Wie hirnlos diese Aktion ist, wird daran deutlich, dass sich die Staatsanwaltschaft Gießen selbst widerspricht und versucht ihren Amtsanwalt Sorg (Beamter der Staatsanwaltschaft) gegen das Bein zu pinkelt,- und der Vors. Richterin Lachmann indirekt Verfahrensfehler unterstellt.
Ist ein Urteil gesprochen, dann gibt es die Möglichkeit in Berufung zu gehen (hier beim LG Gießen), weil man ein anderes Urteil haben will;- oder aber man legt vor dem OLG (Frankfurt) Revision ein, in der Erwartung, Verfahrensfehler seien durch das Gericht (AG Büdingen) begangen worden, mit der Folge, dass dann neu verhandelt werden müsste. (anderes Amtsgericht, anderer Vorsitz)
Sinn macht das Ganze aber nur, wenn die Anklagebehörde und die Verteidigung zwei unterschiedliche Positionen einnehmen. Die eine Seite will ein Strafurteil, und die andere Seite einen Freispruch. Sind sich alle Beteiligten aber einig, fällt der Urteilsspruch entsprechend aus, macht es keinen Sinn, dass weitere Rechtsmittel eingelegt werden.
In der öffentlichen Sitzung vom 8.NOV. hat Amtsanwalt Sorg für die Anklagebehörde selber den Freispruch (unter Zeugen) beantragt, dem sich der Angeklagte angeschlossen hat. Lediglich die funktionierenden und schlecht geschulten Gefälligkeitsgutachter Wäldchen und Leyhausen nörgelten rum, Sie seien unantastbar, und halten weiter an ihrem Strafantrag fest. Von Selbstkritik und eigenen Fehlern keine Spur.
Das mit dem Schminken und dem schnöselhaften Auftreten ersparen wir uns diesmal, weil sich jeder Zuschauer im Gericht sein eigenes Bild machen konnte.
Amtsanwalt Sorg betonte nebenbei, dass sein Staatsanwaltskollege „Spieler“ die Anklageschrift verfasst hatte, und zur Verhandlung erscheinen sollte. Spieler wurde aber kurzfristig abgesetzt.
Würde nicht wundern, sollte dieser Herr Spieler jetzt einen Rachefeldzug planen, gegen seinen Kollegen, gegen die Richterin, und gegen den Freigesprochenen sowieso.
Merkwürdig bei der schriftlichen Urteilsbegründung des AG Büdingen ist auf jeden Fall, dass Richterin Lachmann nicht reingeschrieben hat, dass sowohl die Anklage, wie auch die Verteidigung, den Freispruch gefordert haben,- sondern dass Sie die Argumente (Vergleichsurteile) beider Seiten zusammenfasste und daraus ihr Urteil begründete, so als hätte es nie ein Einlenken der Staatsanwaltschaft gegeben.
Immerhin gab die Richterin bekannt, dass hinter der ganzen Aktion der MDK und die AOK stecken.
Vielleicht sollten Bouffier und seine Parteibuch-Justiz-Freunde Ruhe geben, und im eigenem Stall aufräumen.
Fehlt nur noch, wo jetzt am 2. Weihnachtsfeiertag ein 68-jähriger alleinstehender Rollstuhlfahrer in Ortenberg/Selters bei einem Wohnungsbrand erstickt ist, dass dieses Opfer zuvor von Majestäten wie Blümchen und Münchhausen gesund begutachtet wurde .
Auch ein Staatsanwalt Spieler sollte erkennen, ob jemand grundlos privat kritisiert wurde, oder in Verbindung mit der Ausführung einer Amtshandlung.
Wenn Wäldchen und Leyhausen uneinsichtig sind, (was anderes ist von denen auch nicht zu erwarten) dann können sie ja den Weg der Privatklage beschreiten. Oder sind die was besseres???
Hh; 27.12.2018, V.i.S.d.P. – Meinungs und Informationsfreiheit, Enthüllung und Aufklärung

Quelle Google:
Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung. Dabei werden – anders als bei der Berufung (Appellation) – grundsätzlich nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft.

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