Donnerstag, 23. Januar 2020

Rouven Spieler als Staatsanwalt überfordert?

ROUVEN SPIELER ALS STAATSANWALT ÜBERFORDERT?

Rouven Spieler als Staatsanwalt überfordert?
Zumindest ist der Mann eine Gefahr, wenn es um das Einhalten gesetzlicher Bestimmungen geht.
Wieder gerät Staatsanwalt Rouven Spieler in die Negativschlagzeilen hinein, und wieder scheint es bei der Staatsanwaltschaft Gießen drunter und drüber zu gehen.
Im Fall der 2015 tödlich verunglückten 12-jährigen Sina Erb, die bei einem tragischen Unfall (Sprung von einem Sprungbrett aus 8 Meter Höhe, auf dem Hoherodskopf im Vogelsberg) ums Leben kam, hat das Landgericht die Betreiber dieser selbstgebastelten Sprunganlage freigesprochen. Laut dem Vors. Richter Holtzmann kann fahrlässige Tötung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Zuvor hat der einschlägig bekannte Staatsanwalt Spieler selber die Anklage zurückgezogen und auf Freispruch plädiert. Anfangs sei ein anderer Staatsanwalt dafür zuständig gewesen. Er habe schließlich den Fall übernommen. Den Nebenklägern steht es nun frei, ob sie Revision vor dem OLG Frankfurt / Main einlegen wollen oder nicht. Er, Rouven Spieler, müsse sich an die Vorgaben des BGH halten.
Wenn ein Staatsanwalt Anklage erhebt, dann muss er sich seiner Sache sicher sein, und keinen Blödsinn zur Anklage bringen. Er muss sorgsam prüfen, wie er, anhand der Beweislage, die Anklage formuliert, und welche Gesetzesverstöße in Frage kommen.
Da wird eine Sprunganlage aufgebaut, vermutlich in Schwarzarbeit, billig und ohne Sachverstand. Da ist weder das Bauamt involviert, noch der deutsche TÜV. Da stehen keine Schilder, wonach jeder Springer für sich selber haftet, oder Eltern für ihre Kinder. Da ist anscheinend noch nicht einmal geschultes Sicherheitspersonal am Sprungbrett gewesen, um hätte einschreiten können.
Wenn man dagegen nicht juristisch vorgehen kann, weil eindeutige Gesetze fehlen, dann fragt man sich, warum müssen Bungee-Seilsprungbetreiber unzählige Sicherheitsmaßnahmen einhalten, bevor sie ihr Geschäft eröffnen dürfen,- oder Schausteller die Fahr- und Sprunggeschäfte betreiben?
Wenn wir schon soweit sind, dann kann jeder Spediteur seine LKW’s im Ausland anmelden, sich eigene Lastwagen aus Sperrholz und Aluminiumgerüsten zusammenbauen, und sozusagen mit motorbetriebenen Seifenkisten über die Straßen von Deutschland rauschen.
Die Fahrer und Fahrdienstleiter werden nicht belangt, weil sie sich um die Sicherheit keinen Kopf machen müssen, die Betreiber berufen sich auf dubiose Subunternehmer, die im Ausland sitzen,- und schon kann man Recht und Gesetz in die Tonne klopfen.
Wenn fahrlässige Tötung nicht in Betracht kommt, dann hätte die Anklage anders formuliert werden können und müssen! Genug Zeit war vorhanden.
Die aus Schotten stammenden Betreiber können diesen Freispruch jetzt auch als Freibrief auffassen. Weitermachen wie bisher. Es kann ja nichts passieren. Grobe Fahrlässigkeit wird belohnt.
Dieser Rouven Spieler, das ist genau der Staatsanwalt, dem man das Verfahren wegen angeblicher Beleidigungen gegen 2 Gutachter des MDK Hessen gerichtet, entzogen hatte, weil er einen politischen Schauprozess wollte. Der alte kranke Mann, der falsch begutachtet wurde, erhielt  ebenfalls (vor dem AG Büdingen) einen Freispruch, weil, so Staatsanwalt Sorg, die Grenzen dessen, was das BverfG gesetzt hat, bei weitem nicht überschritten seien. Die Beweise geben nichts her, die eindeutige Beleidigungen beinhalten würden.
Rouven Spieler interessiert das in diesem Fall nicht. Er hat nach der Verhandlung den abgeschlossenen Fall wieder an sich gerissen, und zieht jetzt mit einer willkürlichen Revision ins Schlachtfeld, vorbei an Recht und Gesetz. Mit der Oberstaatsanwältin Andresen von der Generalstaatsanwaltschaft Gießen hat er jetzt auch noch eine Verbündete gefunden, die ebenfalls an einen politischen Schauprozess interessiert ist. Schließlich ist der oberste Dienstherr des MDK-Hessen der Landessozial- und Integrationsminister, der ein berechtigtes politisches Interesse hat.
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01.03.2019

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