Donnerstag, 23. Januar 2020

Stasianwalt Rouven Spieler bietet faulen Vergleich an

ROUVEN SPIELER BIETET FAULEN VERGLEICH AN

Rouven Spieler bietet faulen Vergleich an
Nachdem unser Mitarbeiter Schmidt beim Amtsgericht in Büdingen die Klageabweisung in der Strafsache MDK Hessen ./. Schmidt beantragt hat, (zuvor gab es einen Freispruch in dieser Angelegenheit, mit einem anschließendem Revisionsgerichtsentscheid, wonach die Richterin Lachmann kein ordentliches Urteil in schriftlicher Form vorweisen konnte, und deshalb neu verhandelt werden müsse) weil er keine objektiv vorsätzliche Beleidigung getätigt hat, und sich die Anklage auf subjektives Empfinden begründet,- hat sich nun besagter Rouven Spieler bei Rechtsanwalt Kleiner, Gießen telefonisch gemeldet, und einen faulen Vergleich angeboten.
Spieler soll sich dahingehend geäußert haben, dass er von einer weiteren Strafverfolgung absehen würde, wenn der kritische Blogschreiber seine Betitelungen „Kindchen“, Püppchen, und Schnösel“ vom Blog löschen würde, und 100 Euro an eine Krebsorganisation zahlt. Sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten würden selbstverständlich der Staatskasse zur Last gelegt.
Dazu hat unser Mitarbeiter folgendes zu sagen:
„Ich habe bereits bei der ersten Verhandlung im November 2018, nachdem der Freispruch erfolgt ist, gegenüber der Richterin geäußert, dass ich jederzeit bereit bin, die ganze Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, wenn die Gegenseite gesprächsbereit ist. Dieses Angebot wurde ausgeschlagen. Die  getätigten Anzeigen wolle man nicht zurückziehen.
Hätten Wäldchen und Leyhausen signalisiert, sie fühlen sich belästigt, und möchten, dass gewisse Textbausteine entfernt werden, hätte ich eingelenkt und Umformulierungen vorgenommen. So aber steht der Text seit Dezember 2017 im Net. Andere User haben diesen Artikel kopiert und selber übernommen. Im Klartext, selbst wenn ich löschen würde, das Internet vergisst nicht. Die Leute wissen über den MDK und seiner Pflegegutachter Bescheid. Dieses Wissen lässt sich nicht löschen.
Was die Kosten anbelangt, so lasse ich mich davon weder einschüchtern noch erpressen. Für den Mist, den Richterin Lachmann fabriziert hat, hat sie (die Staatskasse) gerade zu stehen. Das gilt für die Verfahrenskosten der ersten Verhandlung, die mit Freispruch endete, genau so, wie für das Revisionsverfahren. Schließlich habe ich hier keine Fehler gemacht.
Darüber hinaus habe ich kein Einkommen, und lebe insgesamt unter der Pfändungsgrenze. Es wäre nicht der erste Offenbarungseid. Von daher sehe ich dem Treiben gelassen entgegen.
Wenn man mich in einem politischen Schauprozess fertig machen will, an Recht und Gesetz vorbei, dann trete ich halt (wie in Russland, China und der Türkei) die Ersatzfreiheitsstrafe an. Ich lasse mich nicht von Rechtsbeugern einschüchtern!
Wäre sich Rouven Spieler seiner Sache sicher, würde er nicht so ein unmoralisches Angebot machen.
Ich empfinde es als dreist und frech, auch noch 100 Euro für eine Krebsorganisation zu fordern. Im Grunde steht mir eine Pflegehilfe und Pflegegeld zu, was mir, aufgrund eines falsch erstellten Gutachten, verweigert wird. Ich selber bin krank, und habe darunter zu leiden. Weiß dieser Rouven Spieler überhaupt, was er da vom Stapel lässt? Der soll endlich einmal erklären, was hier warum wieso und weshalb eine Beleidigung sein soll, wo sämtliche Zweifel ausgeräumt sind! Selbst das bekommt der Mann genau so wenig gebacken, wie der MDK Hessen.
Hätte ich vorsätzlich, und über jedem Zweifel erhaben, objektiv beleidigt, dann hätte ich damals den Strafbefehl beglichen, und die Sache wäre vom Tisch gewesen. So aber versucht der Staatsanwalt Recht und Gesetz zu verbiegen, auf politischem Druck von oben. Bei dieser kriminellen Sauerei mache ich nicht mit. Ich bin nicht käuflich!“
Anbei der Antrag auf Klageabweisung, der am 8.8.2019 gestellt wurde
Blogger ohne Grenzen, V.i.S.d.P, der Meinungs- und Informationsfreiheit, 28.08.2019  

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