Dienstag, 31. Mai 2011

Kachelmann Freispruch 2. Klasse

as Urteil = In Dubio Pro Reo = Im Zweifel für den Angeklagten; ist Gerecht!

Für die Anschuldigungen, Kachelmann soll eine seiner Freundinnen bedroht und vergewaltigt haben, gibt es gerichtsverwertbar nur Aussage gegen Aussage.

Im Klartext bedeutet das, nur die Betroffenen selber kennen die absolute Wahrheit, und niemand anders.

Von daher konnte auch Kachelmann nicht mit einem Freispruch 1. Klasse = erwiesene Unschuld; rechnen.

Damit verbunden fällt nun selbstverständlich weg, dass eine Gegenklage wegen angeblicher übler Nachrede und Verleumdung Erfolg haben könnte. Man müsste nach gleichen Massstäben urteilen = In Dubio Pro Reo.

Sehr deutlich wurde für die Öffentlichkeit,- Staatsanwälte, Richter und Kläger- Rechtsanwälte sind in aller Regel von einem Verurteilungswahn geleitet, an den tatsächlichen Beweisen vorbei.

Nur der Umstand, das Kachelmann zum einen prominent ist,- und sich zum anderen dadurch teure Anwälte hat leisten können, hat ihn vor einer langjährigen Freiheitsstrafe bewahrt. Das enorme Medieninteresse tat ein übriges.

Für alle anderen Beschuldigten und Angeklagten gilt leider (im Widerspruch zu den Menschenrechtskonventionen), nicht die möglichen Verleumder und üblen Nachredner müssen ihre Behauptungen beweisen, sondern die Beschuldigten ihre Unschuld. (Beweisumkehr) Diese Beweiserbringung macht aber nur dann Sinn, wenn es stichhaltige Beweise durch die Anklage gibt, die den Beschuldigten erheblich belasten.

Im Fall Kachelmann aber hat man sich offensichtlich ein Luftschloss gebastelt, was gewesen sein könnte. Bei Luftschlössern hat man jederzeit die Möglichkeit das Verfahren aus Mangel an Beweisen einzustellen. Selbst vor Gericht, während der Verhandlung, kann die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahren beantragen.

Für macht- und verurteilungsgeile Juristen ist das jedoch kein Thema. Wie Trophäen, so schmückt man sich, wenn man sich nach Urteilsverkündung in der Gerichtskantine trifft, oder im Golfclub, mit den Worten “Wieder haben wir einen dingfest gemacht. Jetzt haben wir schon ??? Leute in den Knast gebracht.”

Richter und Staatsanwälte sind Freibeuter, die Recht und Gesetz ungestraft missbrauchen dürfen. Solange das der Fall ist, und Juristen nur ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet sind, sofern vorhanden, werden noch sehr viele Unschuldige, trotz Mangel an Beweisen, verurteilt werden.

Würde man die gleichen Massstäbe bei Richter und Staatsanwälten ansetzen, die man gegenüber den Bürgern anwendet, die meisten Juristen würden selber in Haftanstalten einsitzen.

Gerichtskosten etc.

Die Kosten heben sich gegeneinander auf, die Gerichtskosten fallen der Staatskasse zur Last. D.h. = wir Steuerzahler zahlen die Gerichtskosten, die Anwaltskosten zahlen die Beteiligten selber. Jeder muss seinen eigenen Anwalt bezahlen!

Menschenrechtler: Roland Schmidt, 31.05.2011