Mittwoch, 9. September 2020

Rechtsbeuger-Stasi . Kapitulieren kommt nicht in Frage!

09.09.2020                            wird auch im Net veröffentlicht

Betr.: Kassenzeichen X002749514708X                 Az.: 501 Js 20289/18 AG Büdingen

Staatsanwaltschaft 35390 Gießen

Da das BverfG meine Verfassungsbeschwerde erwartungsgemäß abgewiesen hat, ohne Begründung, jedoch mit dem Beiblattvermerk der Überlastung, und dass es zu meinen Gunsten ja mehrere Grundsatzurteile gibt,- das BverfG aber nicht dafür zuständig sei, wenn Richter und Staatsanwälte dagegen verstoßen, erneut zu verhandeln und zu urteilen,

1BvR 1583/20

steht ihrem politisch weisungsgebundenem kriminellem Handeln nichts mehr im Wege.

Der Staat schützt seine Rechtsbeuger in schwarzen Roben vor dem ehrlichen Bürger.

Der Wähler in seiner breiten Mehrheit will es anscheinend so.

Ich bin Ihnen somit schutz- und rechtlos ausgeliefert.

Diese Zustände kennen wir ja schon aus anderen düsteren Zeiten unserer Geschichte.

Bis auf wenige Ausnahmen, vergleichbar mit Richterin Lachmann, und Amtsanwalt Sorg als leuchtende Beispiele für Berufsethik, machen viele andere in diesem Sumpf mit.

Ob es am fehlendem Charakter liegt, oder an mangelnder Bildung, vermag ich nicht zu beurteilen. Berufsethik und Gewissen scheinen bei einigen nicht vorhanden zu sein.

Auch unter den aktuellen Gegebenheiten erkenne ich das politisch erzwungene Willkürurteil, welches lediglich auf subjektiver Wahnvorstellungen beruht, nicht an!

Ich werde weder die Gerichtsschuld in Höhe von 100 Euro (10 Tagessätze), die von Ihnen verursacht wurde, noch die Zusatzkosten von 168 Euro freiwillig zahlen.

Wäre die Beweislage, die zum Freispruch, und dann zur Verurteilung geführt hat, eine andere gewesen, über jeden Zweifel erhaben, hätte ich die verhängte Schuld längst beglichen.

Zum einen können Sie gerne einen Gerichtsvollzieher loslassen, der für Sie die Drecksarbeiten verrichtet, und pfänden (klauen) kann, was das Herz begehrt, (Er bekommt selbstverständlich Einlass und darf sich überall umsehen. Da bin ich ganz entspannt)

zum anderen zahle ich die rechtsbeugerisch verursachte Gerichtsschuld nicht!

Sofern Sie auf Haftantritt in eine JVA bestehen, wollen Sie zur Kenntnis setzen, dass ich mich dem nicht widersetzen werde, aber auch nicht freiwillig einrücke.

Schon aus gesundheitlichen Gründen bin ich dazu nicht in der Lage.

Ich bin körperlich schwerbehindert, kann kaum laufen, und benötige Gehhilfen und behindertengerechte Toiletten und Waschgelegenheiten.

Außerdem bin ich auf unzählige Medikamente angewiesen, die ich täglich einnehmen muss.

Wegen chronischer Erkrankungen bin ich überdies ein Corona-Risiko-Patient.

Es müsste ein Krankentransportfahrzeug bereit gestellt werden.

Einzig die JVA Kassel ist entsprechend ausgerüstet.

Selbstverständlich hätten Sie auch die Möglichkeit, sofern ein Restbestand an Gewissen vorhanden ist, die Geldstrafe in eine Bewährungsstrafe umzuwandeln,

oder wegen der derzeitigen Pandemie Hausarrest (Fußfessel) zu verhängen.

Was gemeinnützige Arbeit anbelangt, wäre

xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx

bereit, mich für behinderungsgerechte Arbeit, plus Abholdienst zu beschäftigen.

 

Nun tun Sie, was Sie nicht lassen können. Die uneingeschränkte Macht dazu haben Sie ja.

gez.: R. Schmidt

-Menschenrechtler- 

Dienstag, 8. September 2020

BverfG taugt nichts. Willkürliche Politjustiz

 Bundesverfassungsgericht ist eine kostspielige Lachnummer, ohne Nennwert.

Jeder Bürger diesen Landes hat zwar das Recht, nach  Art 93 GG 4a.

Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzureichen, mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein; §  13 Nr. 8a, §§ 90 ff. BVerfGG

Das bedeutet aber nicht, dass Jedermann vor diesem Gericht gleich behandelt wird, und dass es sich bei diesem Gericht um unabhängige überparteiliche Richter handelt, die nach Aktenlage entscheiden.

So heißt es in 93b BVerfGG

1 Die Kammer kann die Annahme der Verfassungsbeschwerde ohne Begründung ablehnen, oder die Verfassungsbeschwerde im Falle des § 93c zur Entscheidung annehmen.

Dieses Gericht muss sich nicht einmal die Mühe machen, die eingereichten Akten intensiv zu durchleuchten. Nach Gutsherrenart kann man willkürlich entscheiden, was verhandelt wird.

In der Regel bedeutet das, dass all die Menschen, die mit geringen Geldbußen (saftigen Ersatzfreiheitsstrafen) daher kommen, und über keinerlei öffentlichem Einfluss verfügen, abgebügelt werden, so wie zu Kaisers Zeiten, der Weimarer Republik, dem 3. Reich und der DDR.

Diese Erfahrung musste jetzt auch ein unbedeutender Blogschreiber machen, der sich mit dem mächtigen MDK-Hessen, und somit mit dem Sozialministerium Hessen angelegt hat. In einem Artikel auf hirzenhain.wordpress.com äußerte sich der Mann flapsig über eine Pflegegutachterin, die er beim Namen nannte, und u.a. schrieb, dass die Frau bei der Pflegebegutachtung wie ein Kindchen aufgetreten sei, so eine Art adrett gekleidetes Püppchen. All diese Begriffe stehen für eine junge hübsche Frau.

Zunächst wurde der Mann auch vom Vorwurf der Beleidigung und Herabwürdigung freigesprochen, mit den Worten: „Das BverfG habe unzählige Male entschieden, dass nur Kraftausdrücke aus der Fäkaliensprache aus dem Kontext gerissen werden dürfen, alles andere aber zusammenhängend zu bewerten ist. Da es sich hier um eine sachbezogene Auseinandersetzung handelt, wo es um die Art und Weise geht, wie der Beschuldigte begutachtet wurde, ist ihm kein Vorsatz nachzuweisen. Von daher kann nur ein Freispruch erfolgen.“

Weil der MDK Hessen nicht locker gelassen hat, musste neu verhandelt werden, mit der Vorgabe durch das OLG Frankfurt/Main, der Beschuldigte ist zu verurteilen, wenn er einem außergerichtlichem Vergleich nicht zustimmt!“

So folgte dann ein Schauprozess mit bereits feststehender Verurteilung. (100 Euro Geldbuße, verteilt auf 10 Tagessätze, plus Gerichtskosten) Die Berufung wurde unbegründet vom LG Gießen abgeschmettert, das Urteil für rechtskräftig erklärt.

Die Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde waren allesamt erfüllt,- die Beschwerde wurde übersichtlich aufgebaut, mit allen Aktenzeichen versehen, und beigefügter Gerichtsakten. Von daher gab es nichts zu beanstanden. Die Beschwerde hätte von einem unabhängigem Gericht verhandelt werden müssen.

Richter Andreas Paulus, (FDP-Politiker) Josef Christ, (ehemaliger CDU-Berater in BW)  Richterin Ines Härtel, (ex-DDR, von der SPD ins Amt befördert) haben, ohne sich die geringste Mühe zu machen, die Beschwerde ohne Begründung abgeschmettert.

1 BvR 1583/20  

In einem Beiblatt heißt es, dass man jährlich mit mindestens 6000 Beschwerden dieser Art konfrontiert werde. Das alles sei nicht zu schaffen. Das Gericht entscheide nach der Wichtigkeit der Beschwerden. Wenn sich Amts- und Landgerichte nicht an die Grundsatzurteile des BverfG halten, so sei es nicht die Aufgabe des Verfassungsorgan, hier immer wieder einzugreifen.

Wer klopft diesen Rechtsbeugern denn dann auf die Finger?

Selbst der EuGH für Menschenrechte hat sich dem Niveau des BverfG angepasst. Auch dort werden 99% aller berechtigter Beschwerden ohne Begründung abgeschmettert.

Der hier rechtsbeugerisch Verurteilte zahl die Strafe und die Kosten nicht. Was das bedeutet, kann sich jeder ausrechnen. 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und Gerichtsvollzieher im Haus.

Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn das Volk verrückt spielt.

 Thorsten Schleif, Richter aus Düsseldorf

„Die deutsche Justiz? Am Abgrund. Die Richter? Größtenteils Vollpfosten. Der Richterbund? Ein Verein für Weicheier.“

„In den vergangenen zwölf Jahren habe ich etwa 250 Richter … kennengelernt. Darunter großartige Kollegen, aber leider auch nicht wenige ‚Vollpfosten‘.“

„Der Deutsche Richterbund ist ein Zwitterwesen zwischen harmlosem Nörgler und unterwürfigem Bittsteller … Es ist traurig und beschämend, einen solchen Haufen wehleidiger Jammerlappen zu sehen.“

„Reformvorschläge sind weder zu teuer noch schwer umsetzbar oder – eine auch immer gern gewählte Ausrede – ‚dem Volk nicht zu vermitteln‘. Es geht alles. Man muss das nur wollen!“

Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwälte-innen erleben müssen, die man schlicht  „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“

Thomas Darnstädt, Journalist und Jurist:

„Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance.“

„Es wird aus Dummheit oder mutwillig einseitig ermittelt und abgeurteilt. Juristen werden erst garnicht geschult, unabhängig und überparteilich in mehrere Richtungen zu ermitteln, oder im Prozess zu hinterfragen.“

„Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zu belangen, ist unmöglich, weil man ihnen Vorsatz nachweisen muss. Diese Narrenfreiheit vor dem Gesetz verführt zu weiteren Fehlurteilen.“

Auszug aus n-tv, einem systemgebundenem Medienorgan,

was passiert, wenn sich Menschen an das BverfG wenden, die keine Ahnung haben, wie eine Verfassungsbeschwerde aufgebaut sein muss, und die hilflos auf sich alleine gestellt sind:

MONTAG, 24. AUGUST 2020

Richter empört

Verfassungsgericht droht mit Bußgeld wegen völlig aussichtsloser Beschwerde

Eine vollkommen substanzlose und zudem extrem lange Verfassungsbeschwerde hat die Richter am Bundesverfassungsgericht derart verärgert, dass sie dem Verfasser für den Wiederholungsfall eine Missbrauchsgebühr androhten.

Auch die eigentliche Beschwerde nahmen sie nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Diese erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen und habe darüber hinaus keinerlei Erfolgsaussichten. Eine missbräuchliche Verfassungsbeschwerde liege laut Gesetz immer dann vor, wenn sie offensichtlich unbegründet sei und „von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss“, erklärten die Richter weiter.

„Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine derart sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann.“

Um was es bei der abgeschmetterten Beschwerde ging, teilte das Gericht nicht mit.

Selbstverständlich hält sich n-tv an die vorgefertigte Presseerklärung der Politjustiz aus Karlsruhe und betreibt keinen Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus. Die Namen der verantwortlichen Parteijuristen werden auch verschwiegen.

Wieder handeln die Medien nach dem Motto: „Die Guten sind wir, und die Bösen sind das Volk.“

Die Weimarer Republik lässt grüßen. Aus der Geschichte nichts gelernt.

08.09.2020, für hirzenhain.wordpress.com i.A. aufbereitet

Montag, 7. September 2020

BverfG gehört zum rechtsbeugendem Parteibuchfilz

 Bundesverfassungsgericht gehört zum kriminellem Parteibuchfilz

In Lichtgeschwindigkeit wurde die formal wasserdicht gestellte Verfassungsbeschwerde unseres Blogmitarbeiter Schmidt abgeschmettert, so wie man dies von der Justiz aus dem 3. Reich und der DDR her kennt.

Die komplette Verfassungsbeschwerde hier nachzulesen: https://hirzenhain.wordpress.com/2020/06/19/verfassungsbeschwerde-laeuft/

 

93b BVerfGG

1 Die Kammer kann die Annahme der Verfassungsbeschwerde ohne Begründung ablehnen, oder die Verfassungsbeschwerde im Falle des § 93c zur Entscheidung annehmen.

2 Es entscheidet der Senat nach eigenem persönlichem Empfinden über die Annahme.

Beschwerde des Schmidt, wegen erwiesener Rechtsbeugung gegenüber der freien Meinung, wurde ohne Begründung von folgenden weisungsgebundenen Juristen abgeschmettert:

1 BvR 1583/20 Richter Andreas Paulus, (FDP-Politiker) Josef Christ, (Ehemaliger CDU-Berater in BW)  Richterin Ines Härtel, (ex-DDR, von der SPD ins Amt befördert)

Zur eigenen Entschuldigung führen diese arbeitsunwilligen Richter an, dass sie jährlich ca. 6000 derartiger Beschwerden bekommen würden, und nicht in der Lage sind, all diese Eingaben ordentlich zu bearbeiten. Im Klartext, wer kein Rechtsanwalt ist, oder sich keinen leisten kann, der bleibt auf der diskriminierenden Strecke, wegen Geringfügigkeit.

Es ist schon traurig, wenn man von der Lügen- und Systempresse täglich erfährt, wie rechtstreu unsere Richter und Staatsanwälte doch seien,- und wie sehr sie auf die Menschenrechte, insbesondere auf faire Gerichtsverfahren und auf die freie Meinung achten würden.

Nichts von dem ist wahr, alles erstunken und erlogen. Früher gab es die Staatspropaganda in Form von: Neues Deutschland und Der Stürmer, heute sind das ARD und ZDF, RTL und n-tv, und all die vielen Tageszeitungen. „Es kann nicht sein, was nicht sein darf.“ Den eigenen Saustall nach außen hin möglichst sauber präsentieren.

Dank Internet gelingt das nicht mehr so unauffällig wie früher.

Warum diese Entscheidung, die ansonsten bis zu 2 Jahre dauern kann, so schnell ging, dafür hat ein Insider eine völlig plausible Erklärung.

„Erst der Freispruch ohne Tadel, unabhängig und überparteilich verhängt“,- dann eine weisungsgebundene Revision mit Verurteilung, an Recht und Gesetz vorbei, weil es der MDK-Hessen und das Justizministerium Hessen so wollen, im Schlepptau die Staatsanwaltschaft (Stasi) Gießen. Als die Rechtsbeuger erfuhren, dass das BverfG die Beschwerde unseres Blogmitarbeiter erhalten und angenommen hat,- sind die allesamt (Stasi, OLG Frankfurt/ Main, LG Gießen, AG Büdingen) zu Häuptling Strippenzieher Volker Bouffier (CDU Ministerpräsident von Hessen und Jurist) gerannt, und haben sich dort ausgeheult. Der hat dann seine Verbindungen nach Karlsruhe spielen lassen, und schon ist so ein Fall erledigt. Das nennt sich dann „Gewaltenteilung.“ „Volksverarsche“ wäre treffender ausgedrückt. Mit dem jetzigen Willkürbeschluss, an den Grundsätzen des Grundgesetz vorbei, hat man den Weg für die Staatsanwaltschaft (Stasi) geebnet, die Vollstreckung der Rechtsbeugung ohne noch laufendem Verfahren durchzuboxen. Den Segen der Parteibuchclique aus Karlsruhe hat man. Was will man mehr?

Unser betrogener Mitarbeiter, der um seine Grundrechte gebracht wurde, meint dazu:

„Ich nehme es, wie es kommt. Um den Hals fallen werde ich Verbrechern in schwarzen Roben jedenfalls nicht. Dann trete ich erhobenen Hauptes als Schwerbehinderter und Corona-Risiko-Patient 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe an, und gehe für charakterliche Totalschäden in den Knast. Die 100 Euro Schauprozessstrafe zahle ich nicht!“

Uns wundert jedenfalls nicht, warum so einige betrogene Leute durchdrehen und zur Gewalt greifen. Es wundert uns nicht, dass sich immer mehr verarschte Menschen Links- oder Rechtsextremen anschließen. Diese Leute wissen sich nicht anders zu helfen, und werden obendrein vom Opfer zum Täter gemacht. Wie das enden kann, hat uns die Weimarer Republik gezeigt.

Thorsten Schleif, Richter aus Düsseldorf

„Die deutsche Justiz? Am Abgrund. Die Richter? Größtenteils Vollpfosten. Der Richterbund? Ein Verein für Weicheier.“

„In den vergangenen zwölf Jahren habe ich etwa 250 Richter … kennengelernt. Darunter großartige Kollegen, aber leider auch nicht wenige ‚Vollpfosten‘.“

Frank Fahsel, Fellbach

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwälte-innen erleben müssen, die man schlicht  „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“

Hh. 07.09.2020; Anonymus Blogerus Scheindemokratus