09.09.2020 wird auch im Net veröffentlicht
Betr.: Kassenzeichen X002749514708X Az.: 501 Js 20289/18 AG Büdingen
Staatsanwaltschaft 35390 Gießen
Da das BverfG meine Verfassungsbeschwerde erwartungsgemäß abgewiesen hat, ohne Begründung, jedoch mit dem Beiblattvermerk der Überlastung, und dass es zu meinen Gunsten ja mehrere Grundsatzurteile gibt,- das BverfG aber nicht dafür zuständig sei, wenn Richter und Staatsanwälte dagegen verstoßen, erneut zu verhandeln und zu urteilen,
1BvR 1583/20
steht ihrem politisch weisungsgebundenem kriminellem Handeln nichts mehr im Wege.
Der Staat schützt seine Rechtsbeuger in schwarzen Roben vor dem ehrlichen Bürger.
Der Wähler in seiner breiten Mehrheit will es anscheinend so.
Ich bin Ihnen somit schutz- und rechtlos ausgeliefert.
Diese Zustände kennen wir ja schon aus anderen düsteren Zeiten unserer Geschichte.
Bis auf wenige Ausnahmen, vergleichbar mit Richterin Lachmann, und Amtsanwalt Sorg als leuchtende Beispiele für Berufsethik, machen viele andere in diesem Sumpf mit.
Ob es am fehlendem Charakter liegt, oder an mangelnder Bildung, vermag ich nicht zu beurteilen. Berufsethik und Gewissen scheinen bei einigen nicht vorhanden zu sein.
Auch unter den aktuellen Gegebenheiten erkenne ich das politisch erzwungene Willkürurteil, welches lediglich auf subjektiver Wahnvorstellungen beruht, nicht an!
Ich werde weder die Gerichtsschuld in Höhe von 100 Euro (10 Tagessätze), die von Ihnen verursacht wurde, noch die Zusatzkosten von 168 Euro freiwillig zahlen.
Wäre die Beweislage, die zum Freispruch, und dann zur Verurteilung geführt hat, eine andere gewesen, über jeden Zweifel erhaben, hätte ich die verhängte Schuld längst beglichen.
Zum einen können Sie gerne einen Gerichtsvollzieher loslassen, der für Sie die Drecksarbeiten verrichtet, und pfänden (klauen) kann, was das Herz begehrt, (Er bekommt selbstverständlich Einlass und darf sich überall umsehen. Da bin ich ganz entspannt)
zum anderen zahle ich die rechtsbeugerisch verursachte Gerichtsschuld nicht!
Sofern Sie auf Haftantritt in eine JVA bestehen, wollen Sie zur Kenntnis setzen, dass ich mich dem nicht widersetzen werde, aber auch nicht freiwillig einrücke.
Schon aus gesundheitlichen Gründen bin ich dazu nicht in der Lage.
Ich bin körperlich schwerbehindert, kann kaum laufen, und benötige Gehhilfen und behindertengerechte Toiletten und Waschgelegenheiten.
Außerdem bin ich auf unzählige Medikamente angewiesen, die ich täglich einnehmen muss.
Wegen chronischer Erkrankungen bin ich überdies ein Corona-Risiko-Patient.
Es müsste ein Krankentransportfahrzeug bereit gestellt werden.
Einzig die JVA Kassel ist entsprechend ausgerüstet.
Selbstverständlich hätten Sie auch die Möglichkeit, sofern ein Restbestand an Gewissen vorhanden ist, die Geldstrafe in eine Bewährungsstrafe umzuwandeln,
oder wegen der derzeitigen Pandemie Hausarrest (Fußfessel) zu verhängen.
Was gemeinnützige Arbeit anbelangt, wäre
xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx
bereit, mich für behinderungsgerechte Arbeit, plus Abholdienst zu beschäftigen.
Nun tun Sie, was Sie nicht lassen können. Die uneingeschränkte Macht dazu haben Sie ja.
gez.: R. Schmidt
-Menschenrechtler-
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