Geklauter Freispruch abgebrummt
Unser Mitarbeiter hat Wort gehalten, und sich weder erpressen, noch nötigen lassen.
Nachdem der Freispruch aus 2018, wo unser Mann Pflegegutachter des MDK Hessen in einem öffentlichem Blog beleidigt und herabgewürdigt haben soll, die Beweislage aber für unseren Mann sprach, kassiert wurde;- und in diesem Jahr in einem neu aufgerollten weisungsgebundenen Schauprozess eine politisch rechtsbeugerische Verurteilung erfolgte, ohne Gewährung von Rechtsmitteln; hat der alte kranke Mann, wie angekündigt, die Symbolstrafe von 100 Euro Geldbuße, verteilt auf 10 Tagessätze, nicht beglichen. Ein Mann, ein Wort!
„Mir geht es um das Rechtsstaatsprinzip. Wenn wir alle vor staatlicher Rechtswillkür einbrechen, dann wird sich nie etwas zum Positiven hin ändern.“ – so der rechtsbeugerisch Verurteilte.
Wir selber haben bekanntlich vor Jahren kritisiert, dass sich feige Gemeindevertreter haben von einer Verwaltungsgerichtsrichterin in ihrem Abstimmungsverhalten nötigen lassen, einer Demokratie unwürdig. Damals ging es um den inzwischen vorbestraften und unehrenhaft gefeuerten Ex-Bürgermeister, der wegen Wahlfälschung rechtskräftig verurteilt wurde. Die SPD nahe Richterin damals: „Ihr müsst im Parlament für den Mann stimmen, weil die Sachlage gegen ihn nicht eindeutig ist!“ All die feigen Vertreter von der SPD und UWG, die sich vorher auf ein unnachgiebiges NEIN geeinigt hatten, mit Abwahlverfahren, kippten zur Seite weg, mit Stimmenthaltung. Mit den Ja Stimmen der CDU, die eh nicht viel von Recht und Gesetz zu halten scheint, konnte sich der Ex Bürgermeister noch eine Zeit lang über Wasser halten.
Unser Mann, der locker hätte die 100 Euro zahlen können, wäre die Beweislage so gewesen, wie diese von weisungsgebundenen Richtern und Staatsanwälten subjektiv zusammengestrickt wurde, hat dem verbrecherischem Akt wiederstanden und nicht gezahlt.
Da die Stasi von sich aus angekrochen kam, ob die Strafe nicht in Form gemeinnütziger Arbeit beglichen werden könne, weil das mit der Ersatzfreiheitsstrafe zu Coronazeiten nicht so einfach für Risikogruppen sei, zu der auch unser Mitarbeiter gehört,- hat sich der alte Mann dazu bereit erklärt. Die Schauprozessstrafe ist somit abgegolten.
„Ich möchte mich bei denen bedanken, die mich aufgenommen und mir eine Beschäftigung gegeben haben. Es wurde volle Rücksicht auf meinen Gesundheitszustand genommen, und ich konnte sämtliche Tätigkeiten im Sitzen verrichten. Ich bin vom menschlichen her korrekt und sehr gut behandelt worden, weil die Verantwortlichen meine Aktenlage genau gekannt haben, und mich von früher her kennen.“ so unser Mann.
Kleinkriminelle sind da vergleichsweise weit weniger gut dran, weil ein gesundes Misstrauen durch die Arbeitgeber kein schlechter Berater sein kann. Auch spielen Alkohol und Drogen oft eine gewichtige Rolle, was es dann für alle Beteiligten nicht einfach macht, Strafen durch Abarbeiten zu tilgen.
So lange sich nur wenige Menschen trauen, diverse Sauereien des MDK zu benennen, mit Ross und Reiter,- und wie bei den Pflegegutachten, zum Nachteil versicherter Beitragszahler, gelogen und getrickst wird, nur um Gelder einzusparen, die an anderer Stelle zum Fenster rausgeworfen werden,- werden Staatsdiener wie „Baron Münchhausen“ und „Prinzessin Blümchen“ weitermachen wie bisher.
Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwälte-innen erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“
Gastbeitrag von L.R. Verantwortlich im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit 17.10.2020
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