Donnerstag, 23. Januar 2020

Lob und Kritik an die Justiz

LOB FÜR DIE JUSTIZ – KRITIK FÜR MDK UND AOK

Lob für die Justiz – Tadel für MDK und AOK
Der Angeklagte ist vom Vorwurf der Beleidigung gegenüber zweier Gutachter des MDK Hessen freizusprechen. Die Begriffe „Püppchen geschminktes Kindchen“ und „Schnösel“ sind wertfrei angeführt worden. Außerdem stehen diese Äußerungen in einem sachlichem Zusammenhang, weil die MDK- Gutachter in Ausübung ihrer Berufes kritisiert wurden. Das BverfG hat in unzähligen Urteilen die Messlatte für Beleidigungen sehr hoch gesetzt. Erst wer Kraftausdrücke aus der Fäkaliensprache benutzt, und nur darauf aus ist, die Persönlichkeit seines Gegenüber zu verletzen, begeht den Straftatbestand der Beleidigung.
60 Cs – 501 Js 20289/18 – Freispruch des AG Büdingen
Ein dickes Lob deshalb an Staatsanwaltschaft und Richterin, weil sie sich weder einem möglichen Druck von oben, noch von persönlichen Befindlichkeiten haben leiten lassen. Sie haben für Recht befunden, was in unseren Gesetzen verankert, und durch unzählige Urteile untermauert ist.
Öffentliche Kritik ist immer etwas sehr unangenehmes für diejenigen, die es betrifft,- so die Richterin in diesem Prozess. Man könne auch kritisieren, ohne Namen nennen zu müssen.
Darauf erhielt sie die Antwort, dass jede Medaille 2 Seiten hat. Kritik hat in aller Regel eine Ursache. Von nichts kommt nichts. Dem stimmte die Richterin zu.
Außerdem legte diese Frau offen, dass MDK und AOK diese Angelegenheit vor der Staatsanwaltschaft Gießen ins Rollen gebracht haben. Im Klartext, es wurde in der Tat ein Schauprozess in kauf genommen.
Der Staatsanwalt gab zum besten, dass der formulierte Text im Strafbefehl nicht von ihm, sondern von einem Berufskollegen stamme. Dieser wurde (warum auch immer) ausgewechselt. Er selber habe sich die Mühe gemacht Vergleichsurteile zu studieren, und sei anschließend zur Erkenntnis gekommen, dass der Angeklagte im recht ist. Würde nach persönlichen Befindlichkeiten abgeurteilt, es fände keine Kritik mehr in Deutschland statt.
Getadelt werden weiterhin die Staatsunternehmen von MDK und AOK mit ihrer Aufsichtsbehörde, dem Sozialministerium Hessen. Es scheint offensichtlich, dass man hier beabsichtigt, Recht mit Macht und Einfluss brechen zu wollen. „Was will so ein kleiner kranker Beitragszahler überhaupt? Den machen wir eiskalt fertig! Der kann uns garnichts.“ – So stellt man sich als Außenstehender vor, was da intern abgegangen sein dürfte.
Wir werden dazu auch in Zukunft nicht schweigen, und sachbezogen Kritik üben. Wir werden auch in Zukunft Ross und Reiter benennen. Macht eure Arbeit anständig und gut, dann werdet Ihr gelobt. Macht Ihr aber so weiter wie bisher, mit Gefälligkeitsgutachten, und Angaben, die sich sehr leicht widerlegen lassen, dann hagelt es Kritik.
Ihr vom MDK und der AOK seid eurem eiskaltem Gewissen gegenüber verpflichtet, wir hier unserem warmherzigen Gewissen. Ihr stellt euch beschützend hinter eure Gutachter, egal wie sie auftreten, hauptsache Ihr müsst nichts zahlen,- wir stellen uns hinter kranke Beitragszahler, die Hilfen benötigen.
Wenn Ihr euch selber keine Fehler eingesteht, wenn jeder Hinz und Kunz als Gutachter eingesetzt werden kann, dann hagelt es weiter entsprechende Kritik. Wir lassen uns von euch nicht einschüchtern!
Traurig ist, Ihr solltet normalerweise für die Gesundheit von kranken Menschen zuständig sein, und ihnen helfen. Statt dessen werden hilfebedürftige Menschen mit Anzeigenterror zusätzlich fertig gemacht. Das ist mehr als ekelerregend.
Sorgt lieber dafür, dass beim Abrechnungsbetrug und der Rendite durch Börsenzockereien bei privaten Pflegeunternehmen der Geldhahn zugedreht wird! Damit hättet Ihr genug zu tun. Oder verdient Ihr an diesem Betrug still und heimlich mit?
Hh; 09.11.2018 – Verantwortlich im Sinne der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit

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