Donnerstag, 23. Januar 2020

Freispruch soll rechtswidrig kassiert werden. Schmierentheater

SCHMIERENTHEATER DES STASISTAATSANWALT GEHT UNGEBREMST WEITER

Schmierentheater beim Amtsgericht Büdingen geht weiter
Stasistaatsanwalt Rouven Spieler schlägt politisch weisungsgebunden zu.
Amtsgericht 63654 – Büdingen
Stiegelwiese 1
Saal: 1      
Datum: 21.02.2020; 09:00 Uhr
Az.:  60 Cs – 501 Js 20289/18

Vorsitzender Richter: ?????
Rechtsbeugender weisungsgebundener Staatsanwalt: Rouven Spieler

Nach OLG Revisionsentscheid hat Richterin Lachmann im ersten Verfahren, welches mit Freispruch endete, ein stümperhaftes schriftliches Urteil verfasst, welches jeder Beschreibung spottet. Deshalb müsse neu verhandelt werden.
Ein alter kranker Mann, der sich hat vom MDK Hessen wegen eines möglichen Pflegegrades begutachten lassen, ist in einem Internetblog vor die Öffentlichkeit getreten, und hat diverse Missstände und Rechtsverstöße des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) aufgedeckt. In seinem Artikel nannte er Ross und Reiter beim Namen, wobei er sich u.a. im positivem Sinne lustig machte, bezw. zu Tatsachenbehauptungen griff, welche seiner Meinung nach der Wahrheit entsprechen. Satire, wie bei der Heute-Show. Jan Böhmermann, oder der Titanic üblich. Eigentlich nichts schlimmes.
Ohne in der Sache unabhängig zu ermitteln/prüfen, was den Tatsachen entspricht, wurde willkürlich von der Staatsanwaltschaft Gießen (Rouven Spieler) ein Strafbefehl über 300 Euro, aufgeteilt zu 10 Tagessätze zu je 30 Euro, gegen den schwerbehinderten kranken Mann, wegen angeblicher Beleidigung und Herabwürdigung verhängt. Die Gegenanzeige des alten Mannes wegen Falschbegutachtung wurde erst gar nicht bearbeitet.
Somit begeht Rouven Spieler Rechtsbeugung nach § 160 (2) der StPO, weil es verboten ist, wider besseren Wissens, einseitig zu ermitteln, und vorzuverurteilen. Spieler macht sich zum Handlanger des hess. Gesundheitsministerium, in Zusammenarbeit mit dem MDK. Die Gewaltenteilung, wie im 3. Reich und der DDR, wird ausgehebelt.
Um diese Randnotizpassagen geht es, die am Ende eines ausführlichen Sachartikel folgen:
„Der MDK schickt offensichtlich ungelernte Leiharbeiter los, Schüler und Studenten, ausgerüstet mit einem Laptop. Die erste die aufkreuzte, war eine gewisse „Susanne Wäldchen“. Laptop auf, einige Fragen gestellt, Antworten bekommen, und basta. Sich noch kurz das Schlafzimmer und die Toilette zeigen lassen, dann sollten die Hände in die Höhe gestreckt werden, und schon war das adrett gekleidete und Püppchen geschminkte Kindchen fertig mit ihrer Begutachtung.“
Adrett gekleidet = sauber und anständig; Püppchen geschminkt = vorteilhaft im Gesicht angemalte junge Frau; Kindchen = Kosename für eine junge Frau.
„Wieder wird der verlogene MDK Hessen (Zweigstelle Offenbach) beauftragt ein Gutachten zu erstellen. Wieder wird ein Laie von der Leine gelassen, ein patziger junger Schnösel, vom Aussehen her ein arroganter Student. Leyhausen sein Name. Herr Leyhausen! Auf die Fragen, wie er mit Vorname heißen würde, wo er herkomme, und ob er denn eine medizinische Ausbildung hätte (?), kam zunächst keine Antwort, und nach lautstarkem Nachragen, das ginge dem alten Mann nichts an. Er, Leyhausen, sei vom MDK zur Begutachtung beauftragt und eingestellt worden. Da er selber kein Mediziner sei, könne er auch wieder gehen. Außerdem würde er sich nicht anschreien lassen. Der zu Begutachtende schickte diesen Schnösel dann weg, und unterrichtete umgehend telefonisch den MDK in Offenbach, und dass das Ganze noch ein Nachspiel habe.“
Schnösel = arrogant auftretender junger Mann
Der offensichtlich geistig total überforderte Staatsanwalt Rouven Spieler, besessen von blindwütiger Verurteilungswut, wertet diese Zitate als herabwürdigende Äußerungen, die in keinerlei sachlichem Zusammenhang stehen würden. Er kann keine zweifelsfreien Beweise für seine Wahnvorstellungen  vorbringen. Folglich wird passend gemacht, was keinen Sinn ergibt.
Kurios in seiner weisungsgebundenen geistig verwirrten Welt dann das Angebot, welches er telefonisch Rechtsanwalt Kleiner, Gießen, übermittelte. Er, der allmächtige Politstaatsanwalt könnte in seiner selbstherrlichen Güte von einem erneutem Verfahren absehen, wenn der Freigesprochene den Artikel vom Dezember 2017 umändern würde, und 100 Euro an eine Hilfsorganisation zahle.
Auf dieses faule Angebot ist der alte kranke Mann, der selber Pflegehilfe braucht, und die ihm von Pflegegutachtern wie Susanne Wäldchen und Matthias Leyhausen verwehrt wird, nicht eingegangen.
Der Mann stellte beim AG in Büdingen sogar den Antrag, die Klage des rachsüchtigen Rouven Spieler als unbegründet abzuweisen, und für den Fall der Fälle Anwalt Kleiner als Pflichtverteidiger beizuordnen.
Dieser Antrag, mit Einschreiben belegt, wurde bis heute vom AG Büdingen nicht bearbeitet. Selbst den Namen des hier jetzt verantwortlichen Richter hält man geheim. Das der europäische Gerichtshof derartige weisungsgebundene Aktionen scharf verurteilt, interessiert das AG in Büdingen herzlich wenig. Meinungsfreiheit ist dort, und beim LG Gießen, nur das, was Richter und Staatsanwälte frei nach Schnauze durchwinken. Vermutlich wird auch wieder selbstherrlich ein Pflichtverteidiger verwehrt, weil juristische Rechtsbeuger dann leichtes Spiel haben.
Weil Amtsanwalt Sorg für die Staatsanwaltschaft Gießen im ersten Verfahren auf Freispruch plädierte, und diese Forderung damit begründete, dass er sich an die Vorgaben des BverfG gebunden fühle,- und sich Rouven Spieler rechtswidrig über seinen Amtskollegen hinweg setzt, glänzt dieser Stasistaatsanwalt mehr oder weniger als „Kameradenschwein“. Er stellt seinen Kollegen in aller Öffentlichkeit bloß. Überdies steht der Ruf von Richterin Lachmann auf dem Spiel.
Die Vorgaben, welche das Bundesverfassungsgericht gemacht hat, u.a.:
In seinem Beschluss vom 28. Juli 2014 (1 BvR 482/13) Hier: Beschluss v. 26.6.1990:
Eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen.
Es ist zu prüfen, ob sie allein der Schmähung dient oder auch einen sachlichen Kern beinhaltet.
Da der alte kranke Mann gegen diesen Strafbefehl Einspruch einlegte, kam es am 28.11.2018 zu einem öffentlichen Prozess vor dem Amtsgericht in Büdingen, der mit einem Freispruch endete.
Unter Vorsitz von Richterin Barbara Lachmann, und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft Gießen, Amtsanwalt Sorg, wurde im gegenseitigem Einvernehmen der Freispruch beantragt und zum Urteil gemacht.
Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18 AG Büdingen
Weder die Beleidigung, die nur darauf abzielt die Persönlichkeit von Menschen zu verletzen,- kann nachgewiesen werden; noch der grundlose Vorsatz. Weil sich Amtsanwalt Sorg an Recht und Gesetz gebunden fühlt, beantragte er selber diesen Freispruch.
Der total überforderten Richterin Barbara Lachmann, die den Eindruck hinterließ, als sei sie von Staatsanwalt Rouven Spieler unter Druck gesetzt, blieb letztlich nichts anderes übrig, als dem Antrag des Amtsanwalt nachzugeben.
Nicht nur, dass diese Frau es nicht einmal für nötig befunden hat, ein Sitzungsprotokoll anfertigen zu lassen, und dafür schriftliche Unterlagen des Angeklagten in Kopie benötigte,- sie ließ ein schriftliches Urteil verfassen, welches die Gesamtwürdigung ausschloss. Obendrein tönte die Frau auch noch nach ihrem Urteilsspruch, dass da noch was nachkommen werde.
Genau diesen Rechtsfehler im schriftlichem Urteil nahm Rouven Spieler dankend zum Anlass, um die Revision erfolgreich durchzubekommen.
Im Nachhinein deutet vieles auf eine geheime Absprache zwischen Spieler und Lachmann hin,- was zu tun ist, sollte Sorg umkippen.
Der alte kranke Mann, den ein Rechtsverdreher von der Stasi Gießen nicht in Ruhe lassen kann, hat Anwalt Kleiner per Email angeschrieben. Dieser soll sich zügig dazu äußern, ob sein Angebot noch steht, die ihm vom OLG Frankfurt auferlegte Verteidigung weiterhin wahr zu nehmen,- oder ob er, aus finanziellem Interesse, einen feigen Rückzieher machen will.
Rechtsbeuger Rouven Spieler, dass ist der Staatsanwalt, der sich vor einiger Zeit mit einem Freispruchantrag schützend hinter skrupellose Sprungturmbetreiber stellte, die auf dem Hoherodskopf im Vogelsberg eine Sprunganlage aufbauten und betrieben, an deutschen Sicherheitsvorschriften vorbei. Dabei kam ein 12-jähriges Mädchen bei einem Sprung durch Fahrlässigkeit ums Leben. Ohne diese Anlage hätte das Mädchen nicht springen können, wäre nicht ums Leben gekommen.
Leserbrief, Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwäte-innen erleben müssen, die man schlicht  „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“
Thomas Darnstädt, Journalist, der über Fehlurteile und Mängel im deutschen Justizwesen schreibt:
„Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance.“
„Es wird aus Dummheit oder mutwillig einseitig ermittelt und abgeurteilt. Juristen werden erst garnicht geschult, unabhängig und überparteilich in mehrere Richtungen zu ermitteln, oder im Prozess zu hinterfragen.“
„Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zu belangen, ist unmöglich, weil man ihnen Vorsatz nachweisen muss. Diese Narrenfreiheit vor dem Gesetz verführt zu weiteren Fehlurteilen.“
NS Richter, und Richter a.D. beim BverfG. Willi Geiger:
„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“
339 StPO Rechtsnormen zugunsten des Angeklagten
Die Verletzung von Rechtsnormen, die lediglich zugunsten des Angeklagten gegeben sind, kann von der Staatsanwaltschaft nicht zu dem Zweck geltend gemacht werden, um eine Aufhebung des Urteils zum Nachteil des Angeklagten herbeizuführen.
358 StGB Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung
(2) 1 Das angefochtene Urteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn lediglich der Angeklagte, zu seinen Gunsten, die Staatsanwaltschaft oder sein gesetzlicher Vertreter Revision eingelegt hat.

Hh; 13.01.2020
Da wir in Deutschland Zustände wie in Russland, Türkei, China und Nordkorea haben, ist niemand mehr bereit, kritische Artikel namentlich zu kennzeichnen. Soll die Stasi sehen, wie sie das geregelt bekommt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen