OLG REVISIONSHAUPTVERHANDLUNG BEABSICHTIGT
In der streitbaren Auseinandersetzung des Schmidt aus Hirzenhain, gegen Gefälligkeitsgutachter des MDK Hessen, die in Ausübung ihrer Tätigkeiten sachbezogen kritisiert wurden, und wo der Beschuldigte vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen wurde, ja die Staatsanwaltschaft selber den Freispruch forderte,- und dann hinterhältig von Staatsanwalt Rouven Spieler Revision eingelegt wurde, – bekam der Freigesprochene nun Post vom OLG Frankfurt / Main, dass man eine Hauptverhandlung durchführen werde, und sich der Beschuldigte von einem Anwalt seiner Wahl vertreten lassen könne. Da für dieses Verfahren Anwaltszwang herrscht, und anscheinend nicht nach Aktenlage entschieden wird(?), setzt das Gericht, hier Richter Krauskopf, einen Verteidiger ein, sollte kein geeigneter Anwalt gefunden werden.
Hier nun der Schriftverkehr des Schmidt vom heutigen Tage:
Az.: 1 Ss 39/19
vom 10.05.2019; hier eingegangen am heutigen 15.05.2019
Revisionshauptverhandlung (Anwaltszwang)
Zum einen wollen Sie einen Verteidiger beiordnen, der im Falle eines Wiederaufnahmeverfahren auf Prozeß- und Beratungsbeihilfe zwangsbeigeordnet wird, da der hier Beschuldigte über keinerlei Einkommen verfügt.
Zum anderen wird auf
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RECHTSNORMEN ZUGUNSTEN DES ANGEKLAGTEN
Die Verletzung von Rechtsnormen, die lediglich zugunsten des Angeklagten gegeben sind, kann von der Staatsanwaltschaft nicht zu dem Zweck geltend gemacht werden, um eine Aufhebung des Urteils zum Nachteil des Angeklagten herbeizuführen.
hingewiesen.
Daran ist die Staatsanwaltschaft, die selber den Freispruch forderte, gebunden.
Der weitere Verlauf wird im Internet, u.a. in hirzenhain.wordpress.com transparent veröffentlicht, unter Benennung sämtlicher Juristen, die hierfür verantwortlich sind.
Das Revisionsgericht hat lediglich zu prüfen und zu erkunden, ob Richterin Barbara Lachmann vom AG Büdingen sich an Recht und Gesetz gehalten hat, oder grob fahrlässig aus Dummheit und/oder Berechnung Recht und Gesetz gebrochen haben könnte.
Von daher ist die Richtern anzuhören, und das Ergebnis dem Beschuldigten Unterzeichner zugänglich zu machen.
Außerdem stünde dem Unterzeichner die Verfassungsbeschwerde beim BverfG. oder die Beschwerde beim Bundesgerichtshof zu, sollte dem Treiben des Staatsanwalt Rouven Spieler stattgegeben werden.
Das Gericht hat dann eine entsprechende Rechtsfolgenbelehrung beizufügen.
Mit freundlichen Grüßen:
Roland Schmidt – Menschenrechtler
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