STAATSANWALT ROUVEN SPIELER GEGEN RECHT UND GESETZ
Offener Brief an die Justizbehörden:
An:
verwaltung@ag-buedingen.justiz.hessen.de
verwaltung@sta-giessen.justiz.hessen.de
Roland Schmidt, Hirzenhain
Amtsgericht Büdingen
Postfach 1100
63652 Büdingen
Hirzenhain, den: 24.01.2019
Betr.:
60 Cs – 501 Js 20289/18
Gegenerklärung des vom AG Büdingen freigesprochenen Schmidt –
zum Revisionsbegehren des Staatsanwalt Rouven Spieler,
welches heute, am 24.01.2019, zugestellt wurde.
Sehr geehrtes Gericht!
Das Stellen einer Revision vor einem AG Gericht, welches einen Freispruch ausgesprochen hat, ist weder gesetzlich vorgesehen noch erlaubt.
Von daher ist der Antrag des frustrierten Staatsanwalt Rouven Spieler abzuweisen.
Die Revision kann nur vor einem höheren Gericht (hier OLG Frankfurt / Main) wegen der Gewaltenteilung eingereicht werden. Dort wird dann entschieden, ob wegen begangener Formfehler der Vors. Richter/Richterin der Fall bei einem anderen AG neu verhandelt werden muss.
Formfehler hat der frustrierte Staatsanwalt nicht benennen können.
Darüber hinaus greift er seinen Amtskollegen, Amtsanwalt Sorg an, der für die Staatsanwaltschaft Gießen den Freispruch gefordert hat. Diesem Antrag hat sich der Freigesprochene angeschlossen.
Richterin Lachmann urteilte entsprechend.
Rouven Spieler, als stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gießen, ist selber schuld, wenn er diesen Fall an einen Kollegen hat abgeben müssen. Diesem Kollegen jetzt in den Rücken zu fallen, lässt vermuten, dass Rouven Spieler eine funktionierende Marionette der hess. Landesregierung, des Sozialministerium, und der Anzeigensteller MDK und AOK sein könnte.
Vielleicht sollte man darüber nachdenken, im öffentlichen Interesse, diesen Mann aus der verantwortungsvollen Justiz zu entfernen.(!)
Wenn jeder Staatsanwalt/Richter Narrenfreiheit hat, dann brauchen wir weder Recht noch Gesetz.
Auch wenn die Auseinandersetzung in der Sache nicht mehr von Relevanz ist, so sei noch einmal darauf hingewiesen, der Begriff „Püppchen“ ist wertfrei verwendet worden, mit begleitendem positivem Kontext.
Außerdem ging es dabei um eine Feststellung, die der Freigesprochene bei seiner Begutachtung durch Susanne Wäldchen gemacht hat,- mit der Gewissheit, dass das postalisch zugestellte Gutachten nicht der Wahrheit entspricht. Krankenschwester Susanne Wäldchen hat nachweislich ein Gefälligkeitsgutachten angefertigt, ganz im Sinne von MDK und AOK.
Bei der Bez. „Patziger junger Schnösel“ gegenüber dem Gutachter Matthias Leyhausen handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung, so wie der 35-jährige selbständige Unternehmer, der angeblich ca. 4000 Begutachtungen vorgenommen haben will, aufgetreten ist. Der Mann musste gegenüber Staatsanwalt Sorg einräumen, dass er es nicht einmal für nötig befunden hat, seinen Dienstausweis dem zu Begutachtenden vorzulegen. So etwas habe er nicht nötig gehabt. Er hätte das irgendwann bei der Begutachtung nachgeholt, so die faule Ausrede.
Da der persönlich motivierte Staatsanwalt Rouven Spieler weder bei der Begutachtung, noch bei der Gerichtsverhandlung, zugegen war, kann er auch nicht mitreden.
Wären Kraftausdrücke gegenüber Wäldchen und Leyhausen verwendet worden, wäre der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt.
Dies ist hier nicht der Fall.
Von daher würde auch bei einer neuen Verhandlung die Argumentation des von persönlichen Emotionen geleiteten Rouven Spieler ins Leere laufen, sofern ein unabhängiger Richter/in den Vorsitz übernimmt.
Mit dieser eingereichten Revision fällt Rouven Spieler nicht nur seinem Amtskollegen in den Rücken, und lässt die Staatsanwaltschaft Gießen alt aussehen,-
er stellt auch Richterin Lachmann bloß, die nicht mehr zu halten wäre, hätte sie Verfahrensfehler begangen.
Mit freundlichen Grüßen;
Ihr Menschenrechtler: Roland Schmidt
Dieser Schriftsatz wird in wordpress und facebook veröffentlicht
Dem OLG Frankfurt / Main zugestellt – pressestelle@olg-frankfurt.justiz.hessen.de
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