Donnerstag, 23. Januar 2020

Freispruch vor dem AG Büdingen. Oh Wunder

FREISPRUCH – WUNDER GIBT ES IMMER WIEDER

Unser Mitarbeiter Schmidt hat vor dem AG Büdingen einen 1a Freispruch bekommen. Bis zur Verhandlung konnte man kaum damit rechnen. Alles hatte im Vorfeld den Anschein, als könnte dieser Prozess mit einem Willkürurteil enden, welches vorbereitet in der Schublade liegt.
Nachdem Staatsanwalt Sorg die Anklageschrift verlesen hatte, verteidigte sich unser Mitarbeiter damit, dass es unzulässig sei, Satzfetzen zu benutzen, die aus einem sachlichen Zusammenhang gerissen sind. Ausserdem sind die verwendten Begriffe wertneutral und nicht zwingend beleidigend. Ohne Anwalt, auf sich alleine gestellt, zerlegte Schmidt die Anklage.
Trotz alledem wurde zunächst Susanne Wäldchen in den Zeugenstand berufen. Sie hatte Strafantrag (Antragsdelikt) gestellt, nachdem sie von ihrem Gutachterkollegen Matthias Leyhausen auf den Artikel vom 29.12.2017 hingewiesen wurde. Sie fühle sich zutiefst beleidigt. Den Antrag wolle sie nicht zurückziehen.
Anschliessend wurde Matthias Leyhausen befragt, der zugeben musste, dass er alles andere als auskunftsfreudig gewesen ist, und auch nicht unaufgefordert seinen Dienstausweis vorgelegt hat. Auch er fühle sich beleidigt, und halte an seinem Strafantrag fest.
Wie von uns befürchtet, machte Richterin Lachmann auch deutlich, dass der MDK und die AOK die Sache bei der Staatsanwaltschaft Gießen ins Rollen gebracht haben.
Staatsanwalt Sorg beantragte in seinem Schlußbeitrag, zur völligen Überraschung aller Anwesenden,  selber den Freispruch. Er gab dem Angeklagten recht, dass das Bundesverfassungsgericht seit 2016 die Hürden für Beleidigungen sehr hoch gelegt hat. Dazu gehören Kraftausdrücke aus der Fäkaliensprache, und Anschuldigungen, die nur darauf abzielen, die Persönlichkeit zu treffen. Dies sei hier nicht der Fall, weil Schmidt sachbezogen kritisierte. Wer sich halt als Gutachter betätigt, der muss sich auch eine gewisse Kritik gefallen lassen, wenn es Anlass dazu gibt.
Schmidt beantragte ebenfalls den Freispruch und ergänzte, hätten sich Wäldchen und Leyhausen direkt an ihn gewendet, man hätte den ganzen Zirkus auch aussergerichtlich beilegen können. So aber haben wir jetzt noch mehr sachbezogene Artikel im Internet, wo die Gutachter im Rahmen der freien Meinung kritisiert wurden. Freiwillig, und ohne Aufforderung, gab es noch eine Entschuldigung an die Richterin gerichtet, dass es sich hier um einen fairen Prozess gehandelt hat, und nicht um einen Politprozess.
Die Gutachter verschwanden regungslos mit ihrem Gefolge aus dem Gerichtssaal.
Hh 08.11.2018, Verantwortlich im Sinne der Meinungs- und Pressefreiheit.

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