Donnerstag, 23. Januar 2020

Kungeljustiz Deutschland

KUNGELJUSTIZ WIE IN BANANENREPUBLIKEN – PFUI DEUTSCHLAND

Die deutsche Justiz – von Gewaltenteilung kann keine Rede sein.
Systemabhängige Willkürjustiz wie im III.-Reich und der DDR trifft es eher.
Es rächt sich, dass nach 1945 (1990) fast alle Richter und Staatsanwälte aus den Diktaturen übernommen wurden, und das unser Grundgesetz (nur dem Gewissen gegenüber verpflichtet) auch von diesen Leuten erarbeitet wurde, in Zusammenarbeit mit den Alliierten.
An den schäbigen Machtverhältnissen hat sich bis heute nichts geändert.
Bei Gesetztesverstößen (Rechtsbeugungen) hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Bei Fehlurteilen weigert sich das System ordentliche Entschädigungen zu zahlen.
Richter, Staats- und Rechtsanwälte freuen sich, wenn sie die kleinen Leute, die sich nicht wehren können, wie Schreibtisch-Hooligans fertig machen.
Das deutsche Volk hat bis heute nicht über diese „Verfassung“ (Grundgesetz) abstimmen dürfen.
So haben wir denn unzählige Parteibuchjuristen in den Parlamenten sitzen, die in Deutschland bestimmen, je nach willkürlicher Auslegung, wie Recht und Gesetz anzuwenden sind.
Besonders beliebt: „Hier bestimmen wir, was Meinungsfreiheit ist.“
„Die Beweise interessieren uns nicht. Wir glauben der Anklagebehörde mehr als dem Angeklagten.“
„Geben Sie die Ihnen zur Last gelegte Schuld zu, sonst machen wir Sie richtig fertig!“
„Sie brauchen keinen Verteidiger! Sie können sich selber verteidigen.“
Menschenrechtler Roland Schmidt – Hirzenhain 2018

Besetzung nach Parteibuch – Wie Richterposten ausgekungelt werden
Bericht: Ilka Brecht und Christine Adelhart
Die Unabhängigkeit der Richter, eine Säule unseres Rechtsstaats. Und die Gewaltenteilung, ein Grundsatz unserer Demokratie. Aber die Parteien und sogar die jeweilige Regierung scheinen beides nicht unverzichtbar zu finden, denn bei der Besetzung selbst der höchsten Richterposten gibt allzu oft nicht Sachkompetenz, sondern die richtige Partei-Connection den Ausschlag.
Gerade wurde wieder ein Wunschkandidat der Parteien zum Bundesrichter gewählt – ausdrücklich GEGEN die Empfehlung der Richterschaft. Der Verdacht: Statt Qualifikation hat ihm die richtige Klüngel-Connection den Weg geebnet.
Die Parteien bringen also ihre Kandidaten bei einer nur theoretisch „freien“ Wahl durch und sichern sich so auf Jahre ihren Einfluss in der Rechtsprechung – auf Kosten demokratischer Prinzipien.

PANORAMA | 28.03.2002 | 20:15 UHR

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen