Samstag, 25. Januar 2020

Mafiaartige Saustalljustiz?

Versaute Willkürjustiz – Schauprozesse
Wer Anschauungsunterricht nehmen möchte, der darf sich gerne beim Amtsgericht in 63654 Büdingen, Stiegelwiese 1, 29. Januar um 9:30 Uhr, oder am 21. Februar um 9:00 Uhr einfinden.
Am 29. Januar 2020 muss sich ein kranker kritischer Bürger verantworten, weil er einen Strafbefehl über 600 Euro, aufgeteilt zu 30 Tagessätze, nicht zahlte. Er hatte sich öffentlich über Missstände seiner Gemeinde Hirzenhain ausgelassen. Diese stellte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen, wegen Verbreitung von Unwahrheiten. Die politisch weisungsgebundene Justiz hat darauf hin, im Interesse des System, funktioniert und reagiert.
Am 21. Februar 2020 muss sich ein anderer kranker Bürger verantworten, weil auch er einen Strafbefehl (300 Euro, aufgeteilt in 10 Tagessätzen) nicht beglichen hat. Dieser Mann hatte Sauereien des MDK Hessen bei der Pflegebegutachtung öffentlich gemacht, und sich positiv belustigend über zwei namentlich genannte Gutachter (Susanne Wäldchen aus Ranstadt, Matthias Leyhausen aus Reichelsheim) ausgelassen. Beleidigung und Herabwürdigung wurde dem Mann zur Last gelegt.
Kurios, in einem ersten Verfahren wurde der Beschuldigte freigesprochen, weil er die Vorgaben des BverfG nicht übertreten hat. Selbst die Staatsanwaltschaft als Anklagebehörderte forderte den Freispruch. Hier Amtsanwalt Sorg. Weil das dem MDK-Hessen und dem hess. Gesundheitsministerium nicht passt, wird das Verfahren neu aufgerollt. Der Freispruch soll kassiert werden. Stasi-Staatsanwalt Rouven Spieler ist nun die funktionierende Politmarionette.
Was bedeutet das nun?
Die Beschuldigten sind der Willkür von weisungsgebundenen und von subjektiv geleiteten Emotionsjuristen ausgeliefert. Wer sich keinen Anwalt leisten kann, ist gezwungen sich selber zu verteidigen. Pflichtverteidiger bekommt man nur bei geistigen Krankheiten, oder wenn man kaum Deutsch kann, oder eine Strafe von mehr als 12 Monaten zu erwarten hat.
Zahlen die beiden Beschuldigten bei Verurteilungen nicht, so landen sie für 30 bezw. 10 Tage im Knast (Ersatzfreiheitsstrafe), sofern sie nicht gewillt sind, pro Tagessatz für je 6 Std. gemeinnützig zu arbeiten. Da beide sehr krank sind, auf Medikamente angewiesen, werden sie auf Krankenstationen innerhalb einer JVA untergebracht. Das kostet den Steuerzahler so um die 1000 Euro pro Tag.
Zum Vergleich:
Alkoholiker und Drogensüchtige, oder Migranten und Asylsuchende, die Frauen und Kinder missbrauchen, die Leute beklauen, schwarz fahren, Beamte beleidigen usw. die bekommen bis zu 3 Anwälte auf Steuerzahlerkosten. Wenn schon kein Freispruch erfolgt, dann gibt es in der Regel Bewährungsstrafen. Damit sind sie fein raus, und lachen sich eins.
Woran liegt das? An unseren Gesetzen?
Nein! Wir haben einen Justizfilz in Deutschland, bestehend aus weisungsgebundenen Parteibuch-Richtern, Staats- und Rechtsanwälten, und aus verurteilungsgeilen und karrieresüchtigen Juristen. Das führt dazu, dass man die Großen laufen lässt, und die Kleinen hängt. Somit kann von Gleichheit vor Gericht und dem Gesetz keine Rede sein. Solange 25% und mehr von diesem kriminellen Parteibuchjuristen in den Parlamenten vertreten sind, und dort über Gesetze und Rahmenbedingungen bestimmen und wachen, wird sich an diesem Zustand auch nichts ändern. Vergessen darf man auch nicht, der Anteil an Juristen mit Migrationshintergrund wächst. Diese Leute wissen um die Schwachstellen in unserer Justiz.
Wir haben in Deutschland seit 150 Jahren keine Gewaltenteilung zwischen Justiz und Politik. Selbst vor den höchsten Gerichten, wie u.a. BGH, BverfG, EuGH für Menschenrechte, – sitzen Parteibuchrichter. Das Übel fängt schon bei der Berufung von Schöffen an, wo Gemeinden und Kreise ihre liebgewonnenen Ortspolitiker benennen dürfen, die dann als Hilfsrichter auftreten.
Was ist mit Bestrafung von Rechtsbeugern, oder anderer Strafen?
Zum einen hackt eine funktionierende Krähe der anderen kein Auge aus. Da wird dicht gehalten wie in Diktaturen. Zum anderen werden, die, die nicht mitmachen, bestraft, in dem sie strafversetzt werden, Mobbing ausgesetzt sind, oder fristlos wegen erfundener Vergehen gefeuert werden. Wir haben im Grunde Mafiastrukturen im Justizwesen.
Welche Rolle spielen unsere Medien?
Sie sind Teil von diesem System. Sie interessieren sich nur für Fälle prominenter Menschen, weil die in der Öffentlichkeit für einen gehörigen Wirbel sorgen können. Dagegen hat der kleine Bürger, der obendrein ohne Lobby dasteht, keine Chance. Müssten sich Spitzenpolitiker, oder Staatsdiener für all ihre Beleidigungen und Bedrohungen verantworten, es käme zu einem riesen Aufschrei in unseren Medien, wie: Man darf gewisse Leute nicht mundtot machen! Sonst funktioniert das System nicht mehr. Wir haben Meinungsfreiheit!“
Besonders gefährlich und heuchlerisch; Journalisten lassen sich gerne nach Russland, in die Türkei, China und Saudi Arabien abkommandieren, um dort vor Ort Menschenrechtsverletzungen anzuprangern. Dort laufen sie Gefahr, umgebracht oder eingesperrt zu werden.
Hier im eigenem Saustall trauen sich nur wenige ihren Mund aufzumachen, wie seinerzeit eine Eva Hermann (NDR), eine Katrin Huß, oder Uwe Steimle. (beide MDR) Die haben systemkritische Aussagen gemacht, und sind dafür gefeuert worden, oder freiwillig gegangen. Aus Angst vor Arbeitslosigkeit funktioniert man. Bei den öffentlich Rechtlichen bestimmen Politiker in den Aufsichtsräten die Regeln, und bei den anderen Medien die Sponsoren, also Banken, Versicherungen, Investoren, Konzerne.
Hat das kleine bedeutungslose Volk Möglichkeiten sich zu wehren?
Zum einen haben wir noch ein Internet, das zum Teil unzensiert genutzt werden kann. Hier sollte man Unrecht schonungslos benennen, mit Roß und Reiter. Das bringt die Mächtigen zum Toben. Sollen sie uns aburteilen, egal. Die Wahrheit ist auf unserer Seite!
Zum anderen können wir als Protestwähler den Mächtigen eins auswischen, oder selber durch Proteste und Demos aktiv werden. Was Friday’s for Future auf die Beine stellen, sollten andere auch können. Der Zusammenbruch des System wird früher oder später kommen, schon wegen dem ungebremsten Profit und der damit verbundenen Ausbeutung. Das funktioniert nicht ewig.
Gibt es noch andere Kritiker, die öffentlich aufdecken? Ja!
Leserbrief, Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwäte-innen erleben müssen, die man schlicht  „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“
Thomas Darnstädt, Journalist, der über Fehlurteile und Mängel im deutschen Justizwesen schreibt:
„Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance.“
„Es wird aus Dummheit oder mutwillig einseitig ermittelt und abgeurteilt. Juristen werden erst garnicht geschult, unabhängig und überparteilich in mehrere Richtungen zu ermitteln, oder im Prozess zu hinterfragen.“
„Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zu belangen, ist unmöglich, weil man ihnen Vorsatz nachweisen muss. Diese Narrenfreiheit vor dem Gesetz verführt zu weiteren Fehlurteilen.“
NS Richter, und Richter a.D. beim BverfG. Willi Geiger:
„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“

Was die Justiz in Hessen angeht, und die Schauprozesse vor dem AG Büdingen, so möchte wohl keiner in der haut von Amtsanwalt Sorg oder Richterin Lachmann stecken, denen vom OLG Frankfurt (Richter Kraußkopf im Revisionsverfahren) geistige Unfähigkeit unterstellt wurden.
Den Bock zum Gärtner würde man machen, sollte hier der Pressesprecher und Stadtabgeordnete der SPD-Nidda, Stefan Knoche als vors. Richter zum Einsatz kommen.
Hh, 25.01.2020; Wir dienen der Wahrheit, und achten die Meinungsfreiheit
Ha. Ke. Dicht

Donnerstag, 23. Januar 2020

Auf zum Schauprozess 2. Teil

AUF ZUM SCHAUPROZESS 2. AUFLAGE!

Vor 3 Jahren hat ein kranker Mann im Internet einen kritischen Bericht veröffentlicht. Dabei legte er sich mit zwei Gutachter des MDK Hessen an, und verwendete zur sachlichen Auseinandersetzung Begriffe wie: Kindchen, Püppchen und Schnösel, wertfrei.
Es folgte ein Strafbefehl der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft Gießen, weil diese Offenheit dem hess. Justizministerium und dem Gesundheitsministerium nicht gepasst haben. Es sollte ein Maulkorb zur Abschreckung verpasst werden.
Der Beschuldigte, mit Beleidigung und Herabwürdigung konfrontiert, legte Einspruch ein, und verwies auf Vergleichsurteile des BverfG.
Vor 15 Monaten kam es dann zur Verhandlung vor dem AG in Büdingen. Rouven Spieler, der eingesetzte weisungsgebundene Staatsanwalt, wurde gegen seinen Kollegen Sorg ausgetauscht. Sorg beantragte umgehend den Freispruch, weil keine Beweise für eine tatsächliche Beleidigung erbracht werden konnten. So kam es denn auch zum Freispruch, ganz im Sinne der Meinungsfreiheit. Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18
Dies hat nun wieder den hess. Justizminister und Stasi-Staatsanwalt Rouven Spieler auf dem Plan gerufen. Es wurde vor dem OLG in Frankfurt Revision eingelegt, weil die vors. Richterin kein ordentliches Sitzungsprotokoll erstellt habe. Rouven Spieler ist seinem Kollegen Sorg damit in den Rücken gefallen.
Ohne mit der Wimper zu zucken, gaben die weisungsgebundenen Richter diesem Treiben statt.
Das AG Büdingen wird gezwungen, mit einem anderen Vorsitzenden, erneut zu verhandeln.
Die schwarz-grüne Landesregierung Hessen will mit aller Gewalt eine Verurteilung.
Wer diesem schmierigem Schauprozess, a’la Staatssicherheit, beiwohnen will,
der möge am 21.02.2020, um 9:00 Uhr, Sitzungssaal 1, Stiegelwiese 1, 63654 Büdingen
aufsuchen.
Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18
Von den Parteien wollen Deutschlandweit einzig die AfD-Thüringen und NPD-Politiker diesem Treiben ein Ende bereiten. Da fragt man sich schon, warum halten die so genannten demokratischen Parteien an Nazi- und Stasimethoden fest?
Übrigens, den Staatsanwaltschaften aus Deutschland wurde es untersagt, internationale Haftbefehle auszustellen. Das entschied der EuGH. C-508/18, C-82/19, C-509/18
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Justizminister im Hintergrund Anweisungen erteilen, welche die Gewaltenteilung verletzt.
Dieser Artikel ist ohne Namenskennung, weil wir in einem Unrechtsstaat leben, und uns schützen müssen.
15.01.2020

Freispruch soll rechtswidrig kassiert werden. Schmierentheater

SCHMIERENTHEATER DES STASISTAATSANWALT GEHT UNGEBREMST WEITER

Schmierentheater beim Amtsgericht Büdingen geht weiter
Stasistaatsanwalt Rouven Spieler schlägt politisch weisungsgebunden zu.
Amtsgericht 63654 – Büdingen
Stiegelwiese 1
Saal: 1      
Datum: 21.02.2020; 09:00 Uhr
Az.:  60 Cs – 501 Js 20289/18

Vorsitzender Richter: ?????
Rechtsbeugender weisungsgebundener Staatsanwalt: Rouven Spieler

Nach OLG Revisionsentscheid hat Richterin Lachmann im ersten Verfahren, welches mit Freispruch endete, ein stümperhaftes schriftliches Urteil verfasst, welches jeder Beschreibung spottet. Deshalb müsse neu verhandelt werden.
Ein alter kranker Mann, der sich hat vom MDK Hessen wegen eines möglichen Pflegegrades begutachten lassen, ist in einem Internetblog vor die Öffentlichkeit getreten, und hat diverse Missstände und Rechtsverstöße des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) aufgedeckt. In seinem Artikel nannte er Ross und Reiter beim Namen, wobei er sich u.a. im positivem Sinne lustig machte, bezw. zu Tatsachenbehauptungen griff, welche seiner Meinung nach der Wahrheit entsprechen. Satire, wie bei der Heute-Show. Jan Böhmermann, oder der Titanic üblich. Eigentlich nichts schlimmes.
Ohne in der Sache unabhängig zu ermitteln/prüfen, was den Tatsachen entspricht, wurde willkürlich von der Staatsanwaltschaft Gießen (Rouven Spieler) ein Strafbefehl über 300 Euro, aufgeteilt zu 10 Tagessätze zu je 30 Euro, gegen den schwerbehinderten kranken Mann, wegen angeblicher Beleidigung und Herabwürdigung verhängt. Die Gegenanzeige des alten Mannes wegen Falschbegutachtung wurde erst gar nicht bearbeitet.
Somit begeht Rouven Spieler Rechtsbeugung nach § 160 (2) der StPO, weil es verboten ist, wider besseren Wissens, einseitig zu ermitteln, und vorzuverurteilen. Spieler macht sich zum Handlanger des hess. Gesundheitsministerium, in Zusammenarbeit mit dem MDK. Die Gewaltenteilung, wie im 3. Reich und der DDR, wird ausgehebelt.
Um diese Randnotizpassagen geht es, die am Ende eines ausführlichen Sachartikel folgen:
„Der MDK schickt offensichtlich ungelernte Leiharbeiter los, Schüler und Studenten, ausgerüstet mit einem Laptop. Die erste die aufkreuzte, war eine gewisse „Susanne Wäldchen“. Laptop auf, einige Fragen gestellt, Antworten bekommen, und basta. Sich noch kurz das Schlafzimmer und die Toilette zeigen lassen, dann sollten die Hände in die Höhe gestreckt werden, und schon war das adrett gekleidete und Püppchen geschminkte Kindchen fertig mit ihrer Begutachtung.“
Adrett gekleidet = sauber und anständig; Püppchen geschminkt = vorteilhaft im Gesicht angemalte junge Frau; Kindchen = Kosename für eine junge Frau.
„Wieder wird der verlogene MDK Hessen (Zweigstelle Offenbach) beauftragt ein Gutachten zu erstellen. Wieder wird ein Laie von der Leine gelassen, ein patziger junger Schnösel, vom Aussehen her ein arroganter Student. Leyhausen sein Name. Herr Leyhausen! Auf die Fragen, wie er mit Vorname heißen würde, wo er herkomme, und ob er denn eine medizinische Ausbildung hätte (?), kam zunächst keine Antwort, und nach lautstarkem Nachragen, das ginge dem alten Mann nichts an. Er, Leyhausen, sei vom MDK zur Begutachtung beauftragt und eingestellt worden. Da er selber kein Mediziner sei, könne er auch wieder gehen. Außerdem würde er sich nicht anschreien lassen. Der zu Begutachtende schickte diesen Schnösel dann weg, und unterrichtete umgehend telefonisch den MDK in Offenbach, und dass das Ganze noch ein Nachspiel habe.“
Schnösel = arrogant auftretender junger Mann
Der offensichtlich geistig total überforderte Staatsanwalt Rouven Spieler, besessen von blindwütiger Verurteilungswut, wertet diese Zitate als herabwürdigende Äußerungen, die in keinerlei sachlichem Zusammenhang stehen würden. Er kann keine zweifelsfreien Beweise für seine Wahnvorstellungen  vorbringen. Folglich wird passend gemacht, was keinen Sinn ergibt.
Kurios in seiner weisungsgebundenen geistig verwirrten Welt dann das Angebot, welches er telefonisch Rechtsanwalt Kleiner, Gießen, übermittelte. Er, der allmächtige Politstaatsanwalt könnte in seiner selbstherrlichen Güte von einem erneutem Verfahren absehen, wenn der Freigesprochene den Artikel vom Dezember 2017 umändern würde, und 100 Euro an eine Hilfsorganisation zahle.
Auf dieses faule Angebot ist der alte kranke Mann, der selber Pflegehilfe braucht, und die ihm von Pflegegutachtern wie Susanne Wäldchen und Matthias Leyhausen verwehrt wird, nicht eingegangen.
Der Mann stellte beim AG in Büdingen sogar den Antrag, die Klage des rachsüchtigen Rouven Spieler als unbegründet abzuweisen, und für den Fall der Fälle Anwalt Kleiner als Pflichtverteidiger beizuordnen.
Dieser Antrag, mit Einschreiben belegt, wurde bis heute vom AG Büdingen nicht bearbeitet. Selbst den Namen des hier jetzt verantwortlichen Richter hält man geheim. Das der europäische Gerichtshof derartige weisungsgebundene Aktionen scharf verurteilt, interessiert das AG in Büdingen herzlich wenig. Meinungsfreiheit ist dort, und beim LG Gießen, nur das, was Richter und Staatsanwälte frei nach Schnauze durchwinken. Vermutlich wird auch wieder selbstherrlich ein Pflichtverteidiger verwehrt, weil juristische Rechtsbeuger dann leichtes Spiel haben.
Weil Amtsanwalt Sorg für die Staatsanwaltschaft Gießen im ersten Verfahren auf Freispruch plädierte, und diese Forderung damit begründete, dass er sich an die Vorgaben des BverfG gebunden fühle,- und sich Rouven Spieler rechtswidrig über seinen Amtskollegen hinweg setzt, glänzt dieser Stasistaatsanwalt mehr oder weniger als „Kameradenschwein“. Er stellt seinen Kollegen in aller Öffentlichkeit bloß. Überdies steht der Ruf von Richterin Lachmann auf dem Spiel.
Die Vorgaben, welche das Bundesverfassungsgericht gemacht hat, u.a.:
In seinem Beschluss vom 28. Juli 2014 (1 BvR 482/13) Hier: Beschluss v. 26.6.1990:
Eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen.
Es ist zu prüfen, ob sie allein der Schmähung dient oder auch einen sachlichen Kern beinhaltet.
Da der alte kranke Mann gegen diesen Strafbefehl Einspruch einlegte, kam es am 28.11.2018 zu einem öffentlichen Prozess vor dem Amtsgericht in Büdingen, der mit einem Freispruch endete.
Unter Vorsitz von Richterin Barbara Lachmann, und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft Gießen, Amtsanwalt Sorg, wurde im gegenseitigem Einvernehmen der Freispruch beantragt und zum Urteil gemacht.
Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18 AG Büdingen
Weder die Beleidigung, die nur darauf abzielt die Persönlichkeit von Menschen zu verletzen,- kann nachgewiesen werden; noch der grundlose Vorsatz. Weil sich Amtsanwalt Sorg an Recht und Gesetz gebunden fühlt, beantragte er selber diesen Freispruch.
Der total überforderten Richterin Barbara Lachmann, die den Eindruck hinterließ, als sei sie von Staatsanwalt Rouven Spieler unter Druck gesetzt, blieb letztlich nichts anderes übrig, als dem Antrag des Amtsanwalt nachzugeben.
Nicht nur, dass diese Frau es nicht einmal für nötig befunden hat, ein Sitzungsprotokoll anfertigen zu lassen, und dafür schriftliche Unterlagen des Angeklagten in Kopie benötigte,- sie ließ ein schriftliches Urteil verfassen, welches die Gesamtwürdigung ausschloss. Obendrein tönte die Frau auch noch nach ihrem Urteilsspruch, dass da noch was nachkommen werde.
Genau diesen Rechtsfehler im schriftlichem Urteil nahm Rouven Spieler dankend zum Anlass, um die Revision erfolgreich durchzubekommen.
Im Nachhinein deutet vieles auf eine geheime Absprache zwischen Spieler und Lachmann hin,- was zu tun ist, sollte Sorg umkippen.
Der alte kranke Mann, den ein Rechtsverdreher von der Stasi Gießen nicht in Ruhe lassen kann, hat Anwalt Kleiner per Email angeschrieben. Dieser soll sich zügig dazu äußern, ob sein Angebot noch steht, die ihm vom OLG Frankfurt auferlegte Verteidigung weiterhin wahr zu nehmen,- oder ob er, aus finanziellem Interesse, einen feigen Rückzieher machen will.
Rechtsbeuger Rouven Spieler, dass ist der Staatsanwalt, der sich vor einiger Zeit mit einem Freispruchantrag schützend hinter skrupellose Sprungturmbetreiber stellte, die auf dem Hoherodskopf im Vogelsberg eine Sprunganlage aufbauten und betrieben, an deutschen Sicherheitsvorschriften vorbei. Dabei kam ein 12-jähriges Mädchen bei einem Sprung durch Fahrlässigkeit ums Leben. Ohne diese Anlage hätte das Mädchen nicht springen können, wäre nicht ums Leben gekommen.
Leserbrief, Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwäte-innen erleben müssen, die man schlicht  „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“
Thomas Darnstädt, Journalist, der über Fehlurteile und Mängel im deutschen Justizwesen schreibt:
„Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance.“
„Es wird aus Dummheit oder mutwillig einseitig ermittelt und abgeurteilt. Juristen werden erst garnicht geschult, unabhängig und überparteilich in mehrere Richtungen zu ermitteln, oder im Prozess zu hinterfragen.“
„Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zu belangen, ist unmöglich, weil man ihnen Vorsatz nachweisen muss. Diese Narrenfreiheit vor dem Gesetz verführt zu weiteren Fehlurteilen.“
NS Richter, und Richter a.D. beim BverfG. Willi Geiger:
„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“
339 StPO Rechtsnormen zugunsten des Angeklagten
Die Verletzung von Rechtsnormen, die lediglich zugunsten des Angeklagten gegeben sind, kann von der Staatsanwaltschaft nicht zu dem Zweck geltend gemacht werden, um eine Aufhebung des Urteils zum Nachteil des Angeklagten herbeizuführen.
358 StGB Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung
(2) 1 Das angefochtene Urteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn lediglich der Angeklagte, zu seinen Gunsten, die Staatsanwaltschaft oder sein gesetzlicher Vertreter Revision eingelegt hat.

Hh; 13.01.2020
Da wir in Deutschland Zustände wie in Russland, Türkei, China und Nordkorea haben, ist niemand mehr bereit, kritische Artikel namentlich zu kennzeichnen. Soll die Stasi sehen, wie sie das geregelt bekommt.

Stasianwalt Rouven Spieler bietet faulen Vergleich an

ROUVEN SPIELER BIETET FAULEN VERGLEICH AN

Rouven Spieler bietet faulen Vergleich an
Nachdem unser Mitarbeiter Schmidt beim Amtsgericht in Büdingen die Klageabweisung in der Strafsache MDK Hessen ./. Schmidt beantragt hat, (zuvor gab es einen Freispruch in dieser Angelegenheit, mit einem anschließendem Revisionsgerichtsentscheid, wonach die Richterin Lachmann kein ordentliches Urteil in schriftlicher Form vorweisen konnte, und deshalb neu verhandelt werden müsse) weil er keine objektiv vorsätzliche Beleidigung getätigt hat, und sich die Anklage auf subjektives Empfinden begründet,- hat sich nun besagter Rouven Spieler bei Rechtsanwalt Kleiner, Gießen telefonisch gemeldet, und einen faulen Vergleich angeboten.
Spieler soll sich dahingehend geäußert haben, dass er von einer weiteren Strafverfolgung absehen würde, wenn der kritische Blogschreiber seine Betitelungen „Kindchen“, Püppchen, und Schnösel“ vom Blog löschen würde, und 100 Euro an eine Krebsorganisation zahlt. Sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten würden selbstverständlich der Staatskasse zur Last gelegt.
Dazu hat unser Mitarbeiter folgendes zu sagen:
„Ich habe bereits bei der ersten Verhandlung im November 2018, nachdem der Freispruch erfolgt ist, gegenüber der Richterin geäußert, dass ich jederzeit bereit bin, die ganze Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, wenn die Gegenseite gesprächsbereit ist. Dieses Angebot wurde ausgeschlagen. Die  getätigten Anzeigen wolle man nicht zurückziehen.
Hätten Wäldchen und Leyhausen signalisiert, sie fühlen sich belästigt, und möchten, dass gewisse Textbausteine entfernt werden, hätte ich eingelenkt und Umformulierungen vorgenommen. So aber steht der Text seit Dezember 2017 im Net. Andere User haben diesen Artikel kopiert und selber übernommen. Im Klartext, selbst wenn ich löschen würde, das Internet vergisst nicht. Die Leute wissen über den MDK und seiner Pflegegutachter Bescheid. Dieses Wissen lässt sich nicht löschen.
Was die Kosten anbelangt, so lasse ich mich davon weder einschüchtern noch erpressen. Für den Mist, den Richterin Lachmann fabriziert hat, hat sie (die Staatskasse) gerade zu stehen. Das gilt für die Verfahrenskosten der ersten Verhandlung, die mit Freispruch endete, genau so, wie für das Revisionsverfahren. Schließlich habe ich hier keine Fehler gemacht.
Darüber hinaus habe ich kein Einkommen, und lebe insgesamt unter der Pfändungsgrenze. Es wäre nicht der erste Offenbarungseid. Von daher sehe ich dem Treiben gelassen entgegen.
Wenn man mich in einem politischen Schauprozess fertig machen will, an Recht und Gesetz vorbei, dann trete ich halt (wie in Russland, China und der Türkei) die Ersatzfreiheitsstrafe an. Ich lasse mich nicht von Rechtsbeugern einschüchtern!
Wäre sich Rouven Spieler seiner Sache sicher, würde er nicht so ein unmoralisches Angebot machen.
Ich empfinde es als dreist und frech, auch noch 100 Euro für eine Krebsorganisation zu fordern. Im Grunde steht mir eine Pflegehilfe und Pflegegeld zu, was mir, aufgrund eines falsch erstellten Gutachten, verweigert wird. Ich selber bin krank, und habe darunter zu leiden. Weiß dieser Rouven Spieler überhaupt, was er da vom Stapel lässt? Der soll endlich einmal erklären, was hier warum wieso und weshalb eine Beleidigung sein soll, wo sämtliche Zweifel ausgeräumt sind! Selbst das bekommt der Mann genau so wenig gebacken, wie der MDK Hessen.
Hätte ich vorsätzlich, und über jedem Zweifel erhaben, objektiv beleidigt, dann hätte ich damals den Strafbefehl beglichen, und die Sache wäre vom Tisch gewesen. So aber versucht der Staatsanwalt Recht und Gesetz zu verbiegen, auf politischem Druck von oben. Bei dieser kriminellen Sauerei mache ich nicht mit. Ich bin nicht käuflich!“
Anbei der Antrag auf Klageabweisung, der am 8.8.2019 gestellt wurde
Blogger ohne Grenzen, V.i.S.d.P, der Meinungs- und Informationsfreiheit, 28.08.2019  

OLG wehrt sich, nur Rechtsfehler bewertet

OLG WEHRT SICH – NUR RECHTSFEHLER BEWERTET.

OLG wehrt sich. Revisionsgericht hat nur Rechtsfehler bewertet.
Anders, als vom Pflichtverteidiger Philipp Kleiner telefonisch übermittelt dargestellt, hat das OLG Frankfurt / Main keine Vorverurteilung vorgenommen.
Das Gericht verwehrt sich dagegen, es habe selber von strafwürdig begangenen Beleidigungen und Herabsetzungen gesprochen. Es fand auch keine willkürliche Bewertung statt.
Den Tatsachen entspricht: Das Gericht, unter Vorsitz von Richter Krauskopf, hat lediglich zu prüfen gehabt, ob Richterin Barbara Lachmann Rechtsfehler begangen hat, so dass unter Umständen neu verhandelt werden muss, sollte die Staatsanwaltschaft darauf bestehen.
Wegen eines „schwerwiegendem“ Rechtsfehler, den das Gericht festgestellt hat, darf/muss unter Umständen das Verfahren neu aufgerollt werden. Richterin Lachmann hat es in ihrer schriftlichen Urteilsbegründung versäumt, eine umfangreiche Würdigung vorzunehmen. Von daher sei das schriftliche Urteil unvollständig, und zu beanstanden.
Über die Gesamtkosten müsse ebenfalls vor dem AG Büdingen entschieden werden.
1 Ss 39/19 OLG Frankfurt / Main
Soweit das OLG Frankfurt Main in der Angelegenheit MDK-Hessen ./. Schmidt wegen angeblicher Beleidigung und erfolgtem Freispruch.
Unter Vorsitz von Richterin Barbara Lachmann, und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft Gießen, Amtsanwalt Sorg, wurde im gegenseitigem Einvernehmen vor dem AG Büdingen (28.11.2018) der Freispruch beantragt und zum Urteil gemacht.
Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18 AG Büdingen
Weder die Beleidigung, die nur darauf abzielt die Persönlichkeit von Menschen zu verletzen,- kann nachgewiesen werden; noch der grundlose Vorsatz. Weil sich Amtsanwalt Sorg an Recht und Gesetz gebunden fühlt, beantragte er selber diesen Freispruch.
Der total überforderten Richterin Barbara Lachmann, die den Eindruck hinterließ, als sei sie von Staatsanwalt Rouven Spieler unter Druck gesetzt worden, blieb letztlich nichts anderes übrig, als dem Antrag des Amtsanwalt nachzugeben.
Nicht nur, dass diese Frau es nicht einmal für nötig befunden hat, ein Sitzungsprotokoll anfertigen zu lassen, und dafür schriftliche Unterlagen des Angeklagten in Kopie benötigte,- sie ließ ein schriftliches Urteil verfassen, welches die Gesamtwürdigung ausschloss. Obendrein tönte die Frau auch noch nach ihrem Urteilsspruch, dass da noch was nachkommen werde.
Genau diesen Rechtsfehler im schriftlichem Urteil nahm Rouven Spieler dankend zum Anlass, um die Revision erfolgreich durchzubekommen.
Im Nachhinein deutet vieles auf eine geheime Absprache zwischen Spieler und Lachmann hin,- was man zu tun gedenke, sollte Amtsanwalt Sorg umkippen.
Rechtsbeuger Rouven Spieler, Verstoß gegen § 160 (2) StPO, dass ist der Staatsanwalt, der sich vor einiger Zeit mit einem Freispruchantrag schützend hinter skrupellose Sprungturmbetreiber stellte, die auf dem Hoherodskopf im Vogelsberg eine Sprunganlage aufbauten und betrieben, an deutschen Sicherheitsvorschriften vorbei. Dabei kam ein 12-jähriges Mädchen bei einem Sprung durch Fahrlässigkeit ums Leben. Ohne diese Anlage hätte das Mädchen nicht springen können, wäre nicht ums Leben gekommen.
Was die bisher angelaufenen Gerichtskosten angeht, so ist die Gesetzeslage klar. Wer Rechtsfehler begeht, egal ob vorsätzlich oder wegen geistiger Überforderung, muss die Kosten dafür tragen. Bei Staatsdienern fallen die Kosten dem Steuerzahler zur Last.
Auch weisen wir auf § 339 StPO hin: Die Verletzung von Rechtsnormen, die lediglich zugunsten des Angeklagten gegeben sind, kann von der Staatsanwaltschaft nicht zu dem Zweck geltend gemacht werden, um eine Aufhebung des Urteils zum Nachteil des Angeklagten herbeizuführen.
Unser Mitarbeiter Schmidt wird erneut beim AG Büdingen beantragen, die Klage der Staatsanwaltschaft als unbegründet und aus Mangel an Beweisen, abzuweisen,- und nach den Vorgaben des OLG Frankfurt / Main einen Pflichtverteidiger beizuordnen.
08.08.2019;
Blogschreiber ohne Grenzen, V.i.S.d.P. und der Informations- & Meinungsfreiheit.

Richter Krauskopf OLG FR. handelt weisungsgebunden gegen Recht und Gesetz

KRAUSKOPF OLG – HIER BESTIMME ICH WAS MEINUNGSFREIHEIT IST!

Judasjustiz gibt Revisionsantrag statt, Schmidt legt Verfassungsbeschwerde ein.
In der streitbaren Auseinandersetzung des MDK-Hessen, vertreten durch 2 Gefälligkeitsgutachter, gegen einen alten kranken Mann, der sich hier in unserem Blog mit einem eigenem Artikel kritisch zu Wort meldete, entschied das OLG Frankfurt / Main so, wie man es von einer Parteibuchjustiz erwartet. Statt unabhängig und überparteilich die tatsächliche Beweislage zu würdigen, wurde subjektiv dem Revisionsbegehren des Rouven Spieler stattgegeben, und die Neuverhandlung vor dem AG Büdingen angeordnet. Damit tritt der verantwortliche Richter Krauskopf seiner Kollegin, Richterin Barbara Lachmann vom AG Büdingen, und dem Staatsanwaltskollegen Sorg, in den Hintern;- die Freispruch forderten, und entsprechend urteilten.
Die Begriffe „Schnösel“ und „Kindchen“ seien Beleidigungen. Der Duden mit Erläuterungen dieser Begriffe interessiere Krauskopf nicht. Beim OLG in Frankfurt ist dieser Mann Chef im Ring, und er alleine bestimmt, was Meinungsfreiheit ist!“
Schließlich können sich die Parteien auch außergerichtlich einigen, soll Krauskopf gesagt haben.
Das aber will der MDK-Hessen nicht. Der kranke Mann wäre nicht abgeneigt gewesen.
Der als Pflichtverteidiger zwangsbeigeordnete Philipp Kleiner aus Gießen zeigte sich am Telefon erschüttert über diese eiskalte Willkür, die hier zu Tage getreten ist. Auch er kam zu der Einschätzung, dass es den „Mächtigen“ nicht gepasst hat, dass die dubiosen Gutachter Wäldchen und Leyhausen in aller Öffentlichkeit beim Namen genannt wurden. Weil das alleine nie für eine Verurteilung reichen würde, hat man sich hier etwas zusammengebastelt, wie es geradewegs in den Kram passt.
Kleiner will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, und dann vom Rechtsmittel der Verfassungsbeschwerde gebrauch machen.
„Es kann nicht sein, dass man auf der einen Seite Begriffe aus dem Kontext reißt,- auf der anderen Seite aber von sachbezogenen Ursachen spricht. Das ist ein Widerspruch in sich.“
In diesem Zusammenhang sei festgestellt, dass der Anwalt am 24.07., also letzte Wochen, in Hirzenhain vorstellig wurde, und einen sehr vernünftigen Eindruck hinterlassen hat. Bis jetzt kann man nicht das Gefühl haben, der Mann würde mit der Gegenseite unter einer Decke stecken.
Thomas Darnstädt, Journalist, der über Fehlurteile und Mängel im deutschen Justizwesen schreibt:
„Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance.“
„Es wird aus Dummheit oder mutwillig einseitig ermittelt und abgeurteilt. Juristen werden erst garnicht geschult, unabhängig und überparteilich in mehrere Richtungen zu ermitteln, oder im Prozess zu hinterfragen.“
„Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zu belangen, ist unmöglich, weil man ihnen Vorsatz nachweisen muss. Diese Narrenfreiheit vor dem Gesetz verführt zu weiteren Fehlurteilen.“
Leserbrief, Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwäte-innen erleben müssen, die man schlicht  „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“
 NS Richter, und Richter a.D. beim BverfG. Willi Geiger:
„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“
Roland Freisler, Volksgerichtshof Richter im 3. Reich:
„Sie elendiger Drecksack berufen sich auf die Meinungsfreiheit? Was glauben Sie denn wen sie hier vor sich haben? Noch in 100 Jahren bestimmen wir was Meinungsfreiheit ist!“
Sozialrevolutionär Christus:
„Scheinheilige Pharisärer. Heuchlerische Schriftgelehrte, Schlangenbrut. 30 Silberlinge bin ich euch Judaslöhner wert.“
Ob Leute wie Krauskopf, Spieler, Wäldchen und Leyhausen ein Gewissen haben, wir wissen es nicht. Ob die tatsächlich mit dem hess. Ministerpräsidenten unter einer Decke stecken, wissen wir auch nicht. Mag sich jeder sein eigenes Bild machen. Was wir wissen, die beiden Juristen halten sich nicht an Recht und Gesetz. Genau deshalb muss dagegen rechtlich vorgegangen werden können, im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde. Schmidt besteht auf dieses Recht!!!
Sollte es knuppeldick kommen, so wie in Russland und China, dann wird das Ganze mit einer Ersatzfreiheitsstrafe enden, weil der alte kranken Mann nichts bezahlen kann / will. Dann gibt es Krankenstation in der JVA Kassel auf Staatskosten, und der Steuerzahler trägt die Kosten der Willkürjustiz.
Auch wir fragen uns, warum benötigen wir noch Gesetzte und Gerichte, wenn jeder dahergelaufene Jurist Narrenfreiheiten besitzt?
Hh: 29.07.2019; Verantwortlich im Sinne des Presserecht und der Meinungsfreiheit

Macht das OLG FR. den Bock zum Gärtner?

WIRD DER BOCK ZUM GÄRTNER GEMACHT?

Sachorientierter Vorlagelink
Wird jetzt der Bock zum Gärtner gemacht?
Wie auf hirzenhain.wordpress nachzulesen ist, (siehe obigen Link) hat Richter Krauskopf vom OLG Frankfurt / Main den Termin für die Revisionsverhandlung in der Sache MDK Hessen vs. Schmidt bestimmt und bekannt gegeben.
Schmidt wurde bekanntlich im November 2018 vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen, nachdem er und die Staatsanwaltschaft Gießen Freispruch forderten.
Dennoch tauschte die Staatsanwaltschaft nach der Verhandlung Amtsanwalt Sorg gegen Rouven Spieler aus, der willkürlich Revision eingelegt hat.
Daraufhin wurde unserem Mitstreiter der Gießener Anwalt Phillip Kleiner als Pflichtverteidiger zwangsbeigeordnet.
Weil dieser Anwalt sich wochenlang nicht meldete, nicht auf Emails reagierte, wurde er dafür im Artikel vom 27.06.2019 entsprechend kritisiert. Unter dem Artikel (siehe obigen Link) ein Verteiler, welche Behörden, Medien, Juristen, Politiker usw. diesen Artikel bekommen haben.
Was ein Wunder. Gestern hat sich Kleiner erstmalig telefonisch gemeldet, und signalisiert, dass er am 24.07.2019 nach Hirzenhain kommen werde, um mit unserem Betroffenen das Verfahren zu erörtern, und wichtige Fragen zu beantworten.
Er, Kleiner, habe inzwischen wahrgenommen, dass unser Mann schwerbehindert ist, und nicht selbständig nach Gießen kommen kann.
In dem mehr als freundlichem Gespräch, wo man sich beidseitig auf den Termin einigte, gab Kleiner an, er würde Hirzenhain kennen. „Da war doch mal was mit einem Freddy Kammer?“ Unser Mitarbeiter antwortete dann sinngemäß mit den Worten: „Verschiedene kritische Bürger, zu denen auch ich gehöre, haben dafür gesorgt, dass dieser Mann als Bürgermeister abdanken musste.“ Darauf hin wollte Kleiner von diesem Thema nichts mehr wissen.
Wir haben recherchiert, und siehe da, der Vater von Phillip Kleiner, Dietmar Kleiner, hat seinerzeit vor dem AG in Büdingen den Wahlfälscher vertreten, und einen Freispruch gefordert. Bekanntlich sind Kammer und Kleiner Senior kläglich untergegangen, weil auch in diesem Fall hirzenhain.wordpress transparent berichtete, und sich nicht hat einschüchtern lassen. Kammer wurde wegen Wahlfälschung verurteilt, nahm sich einen anderen Anwalt um in Revision zu gehen, und scheiterte damit auch. Seit dem ist der Mann rechtskräftig verurteilt und vorbetraft.
Jetzt kann sich jeder sein Teil denken, was passieren kann, sollte der Junior den Senior rächen wollen.
Wir haben unserem Mitstreiter empfohlen bei dem Gespräch am 24.07.2019 wachsam zu sein, sich nicht ausfragen lassen, und nichts zu unterschreiben!
Schließlich hat die Gegenseite hinterhältig Revision eingelegt, ohne erkennbaren Grund.
An der Beweislage hat sich nichts geändert, und die Gerichtsverhandlung vor dem AG Büdingen verlief auch rechtskonform.
Richter Krauskopf sollte lieber zusehen, dass er Herrn Schmidt einen Pflichtverteidiger auf Prozesskosten bereit stellt, der für den Fall der Fälle bis zum Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geht, und sein Mandat bis zur Ausschöpfung aller Rechtswege zu erfüllen hat!
Selbstverständlich werden wir unsere Leser auf facebook und im wordpress-blog auf dem Laufenden halten, im Sinne der Pressefreiheit und des Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus.
Hh; 05.07.2019