Montag, 20. August 2018
MDK Susanne Wäldchen Gefälligkeitsgutachten
MDK – Das Susanne Wäldchen Gefälligkeitsgutachten
Über Email, Kommentatorenleiste und PN haben wir einiges an Zuschriften bekommen, was die Pflegebegutachtung durch den MDK und seiner Gutachter betrifft.
Zum einen ist davon die Rede, dass der MDK mit seinen wenigen Gutachtern gar nicht in der Lage ist, all die Antragsteller zu bedienen. Nur ca. 50% der anstehenden Begutachtungen könnten über diesen Weg bewerkstelligt werden.
Zum anderen sei man dadurch gezwungen, sich Gutachter von anderswo her zu holen.
Es gäbe sogenannte Crashkurse, wo quasi jeder Depp, der einen Laptop bedienen kann, als Gutachter eingesetzt werden könnte.
Ein Frage- und Antwortspiel zwischen Gutachter und Antragsteller, darauf ausgerichtet mit Ja oder Nein zu antworten, dazu ein paar kleinere Übungen mit den Händen und den Füssen, und fertig ist die Begutachtung. Das es auf fast alle Fragen mehrere Antwortmöglichkeiten gibt, darauf wird der Bedürftige nicht hingewiesen. An höherer Stelle (MDK / AOK) kann dieses Gutachten jederzeit verändert werden. Der Antragsteller und Beitragszahler bekommt davon nichts mit, weil alles hinter seinem Rücken passiert.
In einigen Zuschriften kommt die Gutachterin Susanne Wäldchen gut bei weg, sie würde einen tollen Job machen, sei langjährige Mitarbeiterin des MDK, und sie hätte es nicht verdient, öffentlich kritisiert zu werden. ( Nur zur Information, auch Gerichtsgutachter müssen sich öffentliche Kritik gefallen lassen.)
Über einen Gutachter Leyhausen, der nicht vom Fach kommt, hat sich keiner ausgelassen. Wahrscheinlich kennt den keiner? Vielmehr wurde berichtet, dass auch andere Betroffene die Erfahrung gemacht haben, auf unfreundliche stoffelige Gutachter getroffen zu sein.
Am meisten wurde sich darüber aufgeregt, dass es Menschen gibt, die noch recht fit und selbständig durch die Landschaft laufen, und mit Pflegestufen zwischen 1, 2 und 3 ausgestattet sind, während andere, die sich kaum noch bewegen können, mit Pflegestufe Null abgespeist wurden. Besonders auffällig, (als mögliche Erklärung) es handelt sich um Gefälligkeitsgutachten. Wer sozusagen dem Staat und den Unternehmern als kranker Arbeiter und Leistungsbezieher auf der Tasche liegt, der wird erwerbsunfähig begutachtet, weil er damit aus den Statistiken verschwindet. Außerdem kann man viel beim Krankengeld, Arbeitslosengeld und der Rente einsparen. Da rechnet sich dann eine Pflegestufe 2 als sogenannter Anreiz für den Betroffenen.
Bei Menschen ohne Leistungsanspruch, bei Mitversicherte, bei Sozialhilfe- und Grundleistungsbezieher hingegen würde man mit der Bezuschussung von Pflegegeld drauflegen. Also wird hier alles mit Pflegestufe Null begutachtet, was noch seinen Namen mit Geburtsdatum dahersagen kann.
Kommen wir zu Susanne Wäldchen und ihrem Schmuddelgutachten. Ein Papier, wo im Widerspruchverfahren (mit Dienstaufsichtsbeschwerde) der MDK mit der AOK und dem hess. Gesundheitsministerium frohlockte, Gutachter seien nur ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet, und man glaube diesen Leuten mehr, als dem fleißigen ehrlichen Beitragszahler und Mitglied der AOK. Unabhängige Kontrollen gibt es keine, weil man die nicht brauche.
Auf Seite 4/21 behauptet Wäldchen: „Eine Schmerztherapie wird druchgeführt.“
Wie kommt diese Frau zu der Behauptung? Kann sie das beweisen?
Der alte kranke Mann, um den es hier geht, bekommt lediglich Schmerztabletten. (darunter Cortison) Seit März 2017 ist der Mann nicht mehr schmerzfrei. Weder bekam er einen Platz in einer Schmerzklinik zugewiesen, noch eine Schmerzkur bewilligt. Entweder sind nicht genügend Plätze vorhanden, oder die AOK zahlt nicht. Frau Wäldchen lügt.
„Socken werden angezogen.“ Hat Frau Wäldchen das gesehen, oder hat sie Wahnvorstellungen? Der Antragsteller trägt seit 2015 keine Socken mehr, weil er sie sich selber nicht mehr anziehen kann, und die Füße (Zehen und Gelenke) ständig dick angeschwollen sind. Frau Wäldchen lügt.
Seite 5/21; Susanne Wäldchen: „Die antragstellende Person wohnt in einem Mehrfamilienhaus im 2. Obergeschoss.“ Wie kommt diese scheinbar geistig überforderte Person zu dieser Behauptung? Fakt ist, der Mann wohnt in der 3. Etage, in einer Dachgeschosswohnung. Eine fast 100-jährige nicht isolierte Altbauwohnung, wo es im Winter durch die Ritzen friert, und im Sommer ein Backofen herrscht. Ein geistig fitter unabhängiger Gutachter sieht und benennt das. Frau Wäldchen lügt.
„Laut Angaben … ist Präsenz von Pflegepersonen tagsüber nicht erforderlich.“ Gleichzeitig hält Wäldchen aber fest, dass die Ehefrau des Antragsteller sämtliche Einkäufe und Behördengänge tätigt, den Rücken massiert, Wunden einreibt, beim Waschen hilft. Passiert das alles nachts?
Seite 6/21; Wäldchen: „Die antragstellende Person wurde stehend und in Tageskleidung angetroffen.“ Fakt ist, einer musste ja die Wohnungstür öffnen, weil die Ehefrau des Kranken auf Arbeit gewesen ist. Also wackelte der Mann mit seinen zwei Gehstöcken (Trekkingstöcke) zur Tür, um zu öffnen. Danach setzte er sich sofort in seinen gut gepolsterten Sessel, bekleidet mit einem T-Shirt und einer Jogginghose, weil er es vor Schmerzen im rechten Fußgelenk kaum ausgehalten hat.
Wäldchen: „Auffällig sind Ödeme an beiden Beinen.“ – „Das Gangbild ist sicher.“ Wie soll jemand sicher gehen können, dessen Fußgelenke schmerzen, weil sie auf das Doppelte angeschwollen sind?
Seite 10/21; Wäldchen: „Der Versicherte berichtet von Existenzängsten, und Ängsten vor dem Zahnarzt.“ Was Wäldchen unterschlägt, selbst das Mathilden-Hospital hat 2017 bescheinigt, die Muskelschmerzen im Rücken und an den Fußgelenken sind auch psychischer Natur. Es liegt aller Voraussicht nach auch eine posttraumatische Erkrankung vor. Genau das ist der Knackpunkt. Es handelt sich um wiederholten Justizterror aus den Jahren 2002 bis 2007, wo Richter und Staatsanwälte gleichzeitig als Richter und Ankläger in Erscheinung getreten sind, weil sie die Wahrheit nicht vertragen konnten. Der Gipfel der rechtsbeugenden Frechheit endete damals darin, dass man gemeinsame Sache mit einem skrupellosen SPD-Anwalt machte, der für einen Parteibuchvermieter (Immobilienhai) tätig war, und den Mann, zur Abschreckung, ohne Gerichtsverhandlung, und ohne Verteidiger, für 25 Tage in Ersatzfreiheitsstrafe steckte, mit Psychofolter. Zuvor sollte der arbeitslose Mann, weil er Flugblätter in dieser Sache verteilte, 5.000 Euro zahlen.
Obwohl der Mann kaum eine Nacht durchschlafen kann, bescheinigt Wäldchen 4.3.2. im Schlafverhalten keine Auffälligkeiten. Wie kommt die Frau dazu? Schläft sie in der Wohnung des Antragsteller?
4.3.5. Kein aggressives Verhalten feststellbar. Wie passt das mit dem zusammen, was ein Gutachter Leyhausen vom Stapel lässt, der genau das Gegenteil behauptet?
4.3.10. Keine Ängste. Woher diese Feststellung? Passt nicht mit dem Befund vom Krankenhaus zusammen.
4.3.11 Keine depressive Stimmungslage. Woher will Wäldchen das wissen?
4.5.5. Einreiben, Kälte- und Wärmebehandlung entfällt. Was sind denn dann Wärmflaschen und Kaltumschläge, die auf entzündete Gelenke gelegt werden, oder Fußbäder, beziehungsweise das Auftragen von Salben?
4.5.16 Einhalten einer Diät ist nicht erforderlich, bei ca. 145kg Körpergewicht und einer Größe von 178 cm. Für wie blöde will Wäldchen den Antragsteller halten? Inzwischen wurde im Januar 2018, also nach der Begutachtung, Gicht und Arthrose festgestellt. Die Handgelenke bis zu den Ellenbogen und Schultern sind jetzt auch noch von Schmerzen befallen. Die Umstellung der Ernährung wird ärztlich empfohlen. Wäldchen hat mal wieder keine Ahnung.
Seite 17/21; Wäldchen „Teilnahme am Vereinsleben möglich.“ Wie soll das in der Praxis aussehen? Abgesehen davon gibt das vor Ort keine Angebote.
„Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel selbständig.“ Würde der Linienbus vor der Haustür halten, wäre ebenerdig beim Ein- und Ausstieg, und würde rücksichtsvoll an- und abfahren, dann wäre das kein Problem. Die Realität aber sieht anders aus.
6.1.2. Fortbewegung außerhalb der Wohnung selbständig. Was ist, wenn der mit Rollator und Trekkingstöcken ausgerüstete Mann auf der Straße hinfällt? Von alleine kann er sich nicht mehr aufrichten.
6.2.4. Aufwändige Aufräum und Reinigungsarbeiten überwiegend selbständig. Da geht nichts mehr. Das macht alles die Ehefrau. Wäre sie nicht da, der alte kranke Mann würde sich in ein Alten- und Pflegeheim einweisen lassen. Alleine schafft er vieles nicht mehr.
Seite 19/21; Wäldchen „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Keine.“ Soll der alte kranke Mann in der heruntergekommenen Dachgeschosswohnung vergammeln? Auf dem freien Wohnungsmarkt ist seit Jahren nichts zu bekommen.
Es darf davon ausgegangen werden, dass sich weder die Staatsanwaltschaft Gießen, noch die vorsitzende Richterin Lachmann, für dieses zusammengebastelte Gefälligkeitsgutachten interessieren. Diese Akte könnte ja für den Angeklagten sprechen. Dann hätte man auf einen Schlag das hess. Justizministerium, das Gesundheitsministerium, die AOK und den MDK gegen sich. Welcher Richter / Staatsanwalt will das schon riskieren?
Genau aus diesem Grunde machen wir das Ergebnis transparent, weil wir wissen, wer sich auf unseren Seiten informiert.
Hh. 12.08.2018; Da die Meinungs- und Informationsfreiheit in Deutschland juristisch verfolgt und bestraft wird, werden unsere Artikel zum Selbstschutz nicht mehr namentlich gekennzeichnet. Wir bitten um Verständnis
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