Montag, 20. August 2018
Richterin Lachmann - Ist der Angeklagte transportfähig?
Wie nicht anders zu erwarten, wird es über kurz oder lang zu einer Hauptverhandlung kommen, was die bereichtigte Kritik gegen den MDK und dessen „Gutachter“ anbelangt.
Offen ist dabei allerdings, bekommt der Angeklagte einen Pflichtverteidiger zur Seite, der auch gewillt ist Berufung und Verfassungsbeschwerde einzulegen, sollte sich die Staatsanwaltschaft im Auftrag der hess. Landesregierung austoben dürfen und wollen,-
oder kommt es zu einem miesen dreckigen politischen Schauprozess, wo man auf die Schnelle einen einfachen Bürger mit ungleichen Mitteln fertig machen will, weil einem die Wahrheit nicht in den Kram passt?
Hier das Antwortschreiben unseres Mitstreiter Schmidt an die Richterin:
verwaltung@ag-buedingen.justiz.hessen.de
Amtsgericht Büdingen
Postfach 1100
63652 Büdingen
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Hirzenhain, den: 06.08.2018
Betr.:
60 Cs – 501 Js 20289/18
Erklärung des Beschuldigten zur Transportfähigkeit –
und Nachhaken wegen einer benötigten Pflichtverteidigung
Sehr geehrte Frau Lachmann!
Darf ich davon ausgehen, dass Sie beabsichtigen einen politischen Schauprozess durchziehen zu wollen, weil bisher kein Verteidiger beigeordnet wurde, der sich hätte in die Akte einarbeiten können?
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einer Hauptversammlung zu erscheinen, ist schon deshalb unmöglich, weil die Wege zur Bushaltestelle in Hirzenhain um die 200 Meter betragen, bei einem unebenem Gelände.
Da die Linienbusse in Büdingen nur am Bahnhof halten, stünde dort ein Fußweg von ca. 1,5 bis 2km bis zum Gericht an.
Ein Taxi würde sich anbieten, ist jedoch nicht bezahlbar.
Fahrzeuge für eine (Mit)Fahrgelegenheit dürften nicht zu tief im Sitzbereich liegen, weil dann der Ein- und Ausstieg ohne fremde Hilfe kaum möglich ist.
Private Möglichkeiten zur Nutzung einer Fahrgelegenheit habe ich leider keine.
Würden Sie einen Anwalt (Pflichtverteidiger) beiordnen, dem zur Auflage machen, mich zur Hauptverhandlung zu fahren, und danach wieder nach Hause, wären zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, und es bestünde nicht der dringende Verdacht, hier mit aller Gewalt einen Prozess mit bereits feststehendem Urteil durchjubeln zu wollen.
Mit freundlichen Grüßen;
Ihr Menschenrechtler: Roland Schmidt
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