Ohne Anhörung, ohne objektiver
Ermittlungen, haut Richterin Lachmann vom AG Büdingen 300 Euro,
aufgeteilt zu 10 Tagessätze, gegen einen arbeitslosen und mittellosen
kritischen Blogschreiber rein, auf Verlangen der („Stasi?“)
Staatsanwaltschaft Gießen. Wenn es um Kritik am System geht, dabei Roß
und Reiter benannt werden, dann scheint bei der Justiz in Büdingen und
Gießen noch immer der Leitsatz zu gelten: „Hier bestimmen wir was Meinungsfreiheit ist!“
War Richterin Lachmann nicht einmal für
die CDU in Frankfurt aktiv? Zumindest war ein Nazijurist noch bis in die
60er hinein Präsident des LG Gießen gewesen. Das beweist zwar nichts,
würde aber einiges erklären.
Unser Mitstreiter hat selbstverständlich
Widerspruch gegen diesen gesetzwidrigen Strafbefehl eingelegt, der an
Zustände erinnert, wie sie derzeit in der Türkei und in Russland
praktiziert werden.
Asylsuchender müsste man sein, dann hätte man diese Probleme nicht.
Hirzenhain, den: 11.06.2018
Betr.:
60 Cs – 501 Js 20289/18
Strafbefehl über 300 Euro, a‘ 10 Tagessätze
wegen angeblicher grundloser Beleidigung
Hiermit ergeht
Einspruch
Nach § 160 der StPO hat die Staatsanwaltschaft Gießen nicht nur die
belastenden, sondern auch die entlastenden Umstände zu berücksichtigen.
Tut sie das nicht, begeht sie Rechtsbeugung.
Die Vorgehensweise in diesem Fall erinnert an das 3. Reich und die
DDR, wo Fehler des System geschützt werden, zu Lasten der freien
Meinung, und des Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus.
In der hier anhängigen streitbaren Auseinandersetzung hat der Beschuldigte Gegenanzeige am
23.04.2018 bei
hlka@polizei.hessen.de Polizeidirektion Wetterau VNr.ST/0286862/2018
poststelle@sta-offenbach.justiz.hessen.de Staatsanwaltschaft Offenbach
gestellt.
Es geht hier nicht um vorsätzliche Beleidigungen, sondern um
Tatsachenbehauptungen, die im Zusammenhang mit stattgefundenen
Begutachtungen stehen.
Es ist unstreitig, dass der Beschuldigte am 29.12.2017 folgendes durch hirzenhain.wordpress.de hat veröffentlichen lassen:
„Der MDK schickt offensichtlich
ungelernte Leiharbeiter los, Schüler und Studenten, ausgerüstet mit
einem Laptop. Die erste die aufkreuzte, war eine gewisse „Susanne
Wäldchen“. Laptop auf, einige Fragen gestellt, Antworten bekommen, und
basta. Sich noch kurz das Schlafzimmer und die Toilette zeigen lassen,
dann sollten die Hände in die Höhe gestreckt werden, und schon war das
adrett gekleidete und Püppchen geschminkte Kindchen fertig mit ihrer
Begutachtung.“
Adrett gekleidet = sauber und anständig
Püppchen geschminkt = vorteilhaft im Gesicht angemalt
Kindchen = sehr junges Aussehen.
Was soll bei diesen persönlichen Feststellungen beleidigend sein?
Alleine sich subjektiv beleidigt fühlen stellt keinen Straftatbestand dar.
„Wieder wird der verlogene MDK Hessen
(Zweigstelle Offenbach) beauftragt ein Gutachten zu erstellen. Wieder
wird ein Laie von der Leine gelassen, ein patziger junger Schnösel, vom
Aussehen her ein arroganter Student. Leyhausen sein Name. Herr
Leyhausen! Auf die Fragen, wie er mit Vorname heißen würde, wo er
herkomme, und ob er denn eine medizinische Ausbildung hätte (?), kam
zunächst keine Antwort, und nach lautstarkem Nachragen, das ginge dem
alten Mann nichts an. Er, Leyhausen, sei vom MDK zur Begutachtung
beauftragt und eingestellt worden. Da er selber kein Mediziner sei,
könne er auch wieder gehen. Außerdem würde er sich nicht anschreien
lassen. Der zu Begutachtende schickte diesen Schnösel dann weg, und
unterrichtete umgehend telefonisch den MDK in Offenbach, und dass das
Ganze noch ein Nachspiel habe.“
Zunächst einmal steht hier nur Leyhausen, und nicht Matthias Leyhausen.
Schnösel = arroganter junger Mann
Eine Feststellung des hier Beschuldigten, im Zusammenhang mit der
Vorgehensweise, wie dieser Leyhausen als MDK-Gutachter aufgetreten ist.
Wären Wäldchen und Leyhausen nicht als Pflegegutachter eingesetzt
worden, wären beide nicht kritisiert worden. Von daher ist ein
sachlicher Bezug nicht von der Hand zu weisen.
Außerdem haben die beiden keine Anzeige gestellt, sondern der MDK als
Behörde. Auch das erinnert an Gepflogenheiten des 3. Reich und der
Stasi. Ein demokratischer Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass
man versucht Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Die Beiden
hätten jederzeit eine Gegendarstellung formulieren, oder eine
Entschuldigung einfordern können.
Was die („Stasi?“) Staatsanwaltschaft Gießen hier erreichen will,
liegt eindeutig auf der Hand. Sie will unliebsame Systemkritiker mundtot
machen. Wenn sich dann noch der passende Richter / Richterin mit
Parteibuch findet, dann schreckt man nicht einmal vor politische
Schauprozesse zurück, wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen.
Wenn sich das Amtsgericht Büdingen diesem politischen Druck von oben
beugen will, und es auf einen Schauprozess drauf ankommen lassen will,
dann soll es so sein.
Für diesen Fall wird ein Antrag auf Pflichtverteidigung gestellt, und
erwartet, dass hier nicht wieder ein Anwalt im Interesse des System
eingesetzt wird, der an der Verteidigung kein Interesse hat.
Außerdem wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der hier
Beschuldigte und Schwerbehinderte kaum noch 100 Meter ohne Schmerzen zu
Fuß zurücklegen kann. Gicht und Arthrose wurden ärztlich bescheinigt.
Für Sie bedeutet das im Falle einer Gerichtsverhandlung, dass Sie für
Hin- und Rückfahrt des Angeklagten zum Gericht einen Fahrdienst
bereitstellen müssten.
Im Falle einer Verurteilung würde es auf 10 Tage
Ersatzfreiheitsstrafe hinaus laufen. Auch in diesem Fall müsste ein
Transport für Hin- und Rückfahrt bereit gestellt werden, plus
Unterbringung auf einer Krankenstation. Was das den Steuerzahler dann
alles kostet?
Gerichtskosten können vom erwerbslosen Beschuldigten, der ohne eigenes Einkommen ist, auch nicht beglichen werden.
Außerdem wird für diesen Fall wieder zum Mittel des politischen
Hungerstreik gegriffen. Das kennen Sie ja schon aus der Vergangenheit.
Jetzt tun Sie, was Sie nicht lassen können.
Schließlich erwartet die hessische Landespolitik ein gewisses Vorgehen von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen;
Ihr Menschenrechtler: Roland Schmidt
Dieser Widerspruch wird in wordpress und facebook veröffentlich
Montag, 20. August 2018
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