Montag, 20. August 2018

Kommt es doch noch zu einem politischen Prozess?

Ohne Anhörung, ohne objektiver Ermittlungen, haut Richterin Lachmann vom AG Büdingen 300 Euro, aufgeteilt zu 10 Tagessätze, gegen einen arbeitslosen und mittellosen kritischen Blogschreiber rein, auf Verlangen der („Stasi?“) Staatsanwaltschaft Gießen. Wenn es um Kritik am System geht, dabei Roß und Reiter benannt werden, dann scheint bei der Justiz in Büdingen und Gießen noch immer der Leitsatz zu gelten: „Hier bestimmen wir was Meinungsfreiheit ist!“
War Richterin Lachmann nicht einmal für die CDU in Frankfurt aktiv? Zumindest war ein Nazijurist noch bis in die 60er hinein Präsident des LG Gießen gewesen. Das beweist zwar nichts, würde aber einiges erklären.
Unser Mitstreiter hat selbstverständlich Widerspruch gegen diesen gesetzwidrigen Strafbefehl eingelegt, der an Zustände erinnert, wie sie derzeit in der Türkei und in Russland praktiziert werden.

Asylsuchender müsste man sein, dann hätte man diese Probleme nicht.

Hirzenhain, den: 11.06.2018
Betr.:
60 Cs – 501 Js 20289/18
Strafbefehl über 300 Euro, a‘ 10 Tagessätze
wegen angeblicher grundloser Beleidigung

Hiermit ergeht
Einspruch

Nach § 160 der StPO hat die Staatsanwaltschaft Gießen nicht nur die belastenden, sondern auch die entlastenden Umstände zu berücksichtigen. Tut sie das nicht, begeht sie Rechtsbeugung.
Die Vorgehensweise in diesem Fall erinnert an das 3. Reich und die DDR, wo Fehler des System geschützt werden, zu Lasten der freien Meinung, und des Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus.

In der hier anhängigen streitbaren Auseinandersetzung hat der Beschuldigte Gegenanzeige am

23.04.2018 bei
hlka@polizei.hessen.de        Polizeidirektion Wetterau  VNr.ST/0286862/2018
poststelle@sta-offenbach.justiz.hessen.de   Staatsanwaltschaft Offenbach
gestellt.

Es geht hier nicht um vorsätzliche Beleidigungen, sondern um Tatsachenbehauptungen, die im Zusammenhang mit stattgefundenen Begutachtungen stehen.
Es ist unstreitig, dass der Beschuldigte am 29.12.2017 folgendes durch hirzenhain.wordpress.de hat veröffentlichen lassen:

„Der MDK schickt offensichtlich ungelernte Leiharbeiter los, Schüler und Studenten, ausgerüstet mit einem Laptop. Die erste die aufkreuzte, war eine gewisse „Susanne Wäldchen“. Laptop auf, einige Fragen gestellt, Antworten bekommen, und basta. Sich noch kurz das Schlafzimmer und die Toilette zeigen lassen, dann sollten die Hände in die Höhe gestreckt werden, und schon war das adrett gekleidete und Püppchen geschminkte Kindchen fertig mit ihrer Begutachtung.“

Adrett gekleidet = sauber und anständig
Püppchen geschminkt = vorteilhaft im Gesicht angemalt
Kindchen = sehr junges Aussehen.
Was soll bei diesen persönlichen Feststellungen beleidigend sein?

Alleine sich subjektiv beleidigt fühlen stellt keinen Straftatbestand dar.

„Wieder wird der verlogene MDK Hessen (Zweigstelle Offenbach) beauftragt ein Gutachten zu erstellen. Wieder wird ein Laie von der Leine gelassen, ein patziger junger Schnösel, vom Aussehen her ein arroganter Student. Leyhausen sein Name. Herr Leyhausen! Auf die Fragen, wie er mit Vorname heißen würde, wo er herkomme, und ob er denn eine medizinische Ausbildung hätte (?), kam zunächst keine Antwort, und nach lautstarkem Nachragen, das ginge dem alten Mann nichts an. Er, Leyhausen, sei vom MDK zur Begutachtung beauftragt und eingestellt worden. Da er selber kein Mediziner sei, könne er auch wieder gehen. Außerdem würde er sich nicht anschreien lassen. Der zu Begutachtende schickte diesen Schnösel dann weg, und unterrichtete umgehend telefonisch den MDK in Offenbach, und dass das Ganze noch ein Nachspiel habe.“

Zunächst einmal steht hier nur Leyhausen, und nicht Matthias Leyhausen.
Schnösel = arroganter junger Mann
Eine Feststellung des hier Beschuldigten, im Zusammenhang mit der Vorgehensweise, wie dieser Leyhausen als MDK-Gutachter aufgetreten ist.

Wären Wäldchen und Leyhausen nicht als Pflegegutachter eingesetzt worden, wären beide nicht kritisiert worden. Von daher ist ein sachlicher Bezug nicht von der Hand zu weisen.
Außerdem haben die beiden keine Anzeige gestellt, sondern der MDK als Behörde. Auch das erinnert an Gepflogenheiten des 3. Reich und der Stasi. Ein demokratischer Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass man versucht Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Die Beiden hätten jederzeit eine Gegendarstellung formulieren, oder eine Entschuldigung einfordern können.

Was die („Stasi?“) Staatsanwaltschaft Gießen hier erreichen will, liegt eindeutig auf der Hand. Sie will unliebsame Systemkritiker mundtot machen. Wenn sich dann noch der passende Richter / Richterin mit Parteibuch findet, dann schreckt man nicht einmal vor politische Schauprozesse zurück, wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen.
Wenn sich das Amtsgericht Büdingen diesem politischen Druck von oben beugen will, und es auf einen Schauprozess drauf ankommen lassen will, dann soll es so sein.
Für diesen Fall wird ein Antrag auf Pflichtverteidigung gestellt, und erwartet, dass hier nicht wieder ein Anwalt im Interesse des System eingesetzt wird, der an der Verteidigung kein Interesse hat.
Außerdem wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der hier Beschuldigte und Schwerbehinderte kaum noch 100 Meter ohne Schmerzen zu Fuß zurücklegen kann. Gicht und Arthrose wurden ärztlich bescheinigt.

Für Sie bedeutet das im Falle einer Gerichtsverhandlung, dass Sie für Hin- und Rückfahrt  des Angeklagten zum Gericht einen Fahrdienst bereitstellen müssten.
Im Falle einer Verurteilung würde es auf 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe hinaus laufen. Auch in diesem Fall müsste ein Transport für Hin- und Rückfahrt bereit gestellt werden, plus Unterbringung auf einer Krankenstation. Was das den Steuerzahler dann alles kostet?
Gerichtskosten können vom erwerbslosen Beschuldigten, der ohne eigenes Einkommen ist, auch nicht beglichen werden.
Außerdem wird für diesen Fall wieder zum Mittel des politischen Hungerstreik gegriffen. Das kennen Sie ja schon aus der Vergangenheit.
Jetzt tun Sie, was Sie nicht lassen können.

Schließlich erwartet die hessische Landespolitik ein gewisses Vorgehen von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen;
Ihr Menschenrechtler:   Roland Schmidt
 
Dieser Widerspruch wird in wordpress und facebook veröffentlich

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