Montag, 20. August 2018

Richterin Lachmann, gesetzestreu oder charakterlich verdorben?

Richterin Lachmann, gesetzestreu oder charakterlich verdorben?

Die, im Fall der Anzeige des MDK-Hessen eingesetzte Richterin am AG Büdingen, Barbara Lachmann, gegen den kritischen Blogschreiber und Whistleblower Schmidt, wird unter Beweis stellen müssen, ob sie sich an Recht und Gesetz gebunden fühlt,- oder ob sie charakterlich verdorben kein Interesse an dem hat, was Menschenrechte und einen demokratischen Rechtstaat auszeichnen.
Mit Einschreiben des Beschuldigten, (der grundlos 2 Pflegegutachter des MDK beleidigt haben soll, und dafür einen von Lachmann unterzeichneten Strafbefehl über 30 Euro X 10 Tagessätze = 300 Euro erhalten hat) wurde nicht nur Einspruch gegen diesen juristischen Willkürakt eingelegt,- es wurde darüber hinaus auf die wirtschaftliche soziale Situation und die gesundheitlichen Einschränkungen hingewiesen.

Mal abgesehen davon, dass Lachmann den Strafbefehl der (Stasi?) Staatsanwaltschaft Gießen ohne Verhandlung abschmettern könnte, weil die Beweislage eine ganz andere ist (siehe Artikel vom 29.12.2017, wo es um erwiesene Rechtsverstöße des MDK bei der Auswahl und Einsetzung von Pflegegutachtern geht, und die eingesetzten Gutachter Wäldchen und Leyhausen nur eine untergeordnete Rolle spielen) wie uns die verlogene Staatsanwaltschaft weiß machen will,-
hat Lachmann, für den Fall, (davon dürfen wir ausgehen) dass in den kommenden Wochen eine Hauptverhandlung stattfinden wird, zunächst dafür Sorge zu tragen, dass dem erwerbslosen Beschuldigten, der über keinerlei Einkommen verfügt, ein Verteidiger zur Seite gestellt wird, der ihn notfalls bis zum Verfassungsgericht hin unterstützt.
Auch muss auf seinen Gesundheitszustand Rücksicht genommen werden, zumal der Beschuldigte kaum noch schmerzfrei gehen kann. Das bedeutet, es muss für Hin- und Rückfahrten zu Gerichtsterminen gesorgt werden.
Will man, statt einen Schauprozess im Eilverfahren, ein ordentliches Gerichtsverfahren, dann hat sich Lachmann um diese Dinge zu kümmern!
Der Beschuldigte hat im Vorfeld bereits verlauten lassen, dass wenn er aufgrund seiner sozialen und gesundheitlichen Situation benachteiligt behandelt wird, keinerlei Aussagen macht. Wäre ja auch verständlich. Siehe Türkei und Russland Justiz = was nicht passt, wird passend gemacht.
In der Verhandlung erwartet der hier Beschuldigte, dass sich die Verantwortlichen des MDK zur Gesamtsituation äußern müssen. (Zeugenvorladungen)

Warum wurde dagegen verstossen? :
18 SGB XI Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
(3a) Die Pflegekasse ist verpflichtet, dem Antragsteller mindestens drei unabhängige Gutachter zur Auswahl zu benennen,
Auf die Qualifikation und Unabhängigkeit des Gutachters ist der Versicherte hinzuweisen. Hat sich der Antragsteller für einen benannten Gutachter entschieden, wird dem Wunsch Rechnung getragen. Der Antragsteller hat der Pflegekasse seine Entscheidung innerhalb einer Woche ab Kenntnis der Namen der Gutachter mitzuteilen, ansonsten kann die Pflegekasse einen Gutachter aus der übersandten Liste beauftragen. Die Gutachter sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nur ihrem Gewissen unterworfen.

Mit Datum vom 06.11.2017 wurde maschinell vom MDK-Offenbach geantwortet, dass man eine Frau Wäldchen zur Begutachtung losschicken werde.
Nach der Begutachtung erfolgte Widerspruch und Antrag auf eine Neubegutachtung.
Mit Datum vom 12.12.2017 wurde maschinell vom MDK-Offenbach geantwortet, dass man einen Herren Leyhausen zur Begutachtung losschicken werde.
Nicht nur, dass sich der MDK damit nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat, der zweite Gutachter räumte ein, dass er nicht vom Fach sei. Daraufhin wurde diese Begutachtung abgebrochen.
Genau diese Umstände haben dazu geführt, dass die beiden Gutachter (Wäldchen hatte zuvor falsche Angaben im Protokoll gemacht) im Gesamtzusammenhang kritisiert worden sind.

Behauptet die Staatsanwaltschaft Gießen etwas anderes, so möge sie den Beweis dafür antreten!!!

Hh V.i.S.d.P. 13.06.2018

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