Montag, 20. August 2018
MDK Susanne Wäldchen Gefälligkeitsgutachten
MDK – Das Susanne Wäldchen Gefälligkeitsgutachten
Über Email, Kommentatorenleiste und PN haben wir einiges an Zuschriften bekommen, was die Pflegebegutachtung durch den MDK und seiner Gutachter betrifft.
Zum einen ist davon die Rede, dass der MDK mit seinen wenigen Gutachtern gar nicht in der Lage ist, all die Antragsteller zu bedienen. Nur ca. 50% der anstehenden Begutachtungen könnten über diesen Weg bewerkstelligt werden.
Zum anderen sei man dadurch gezwungen, sich Gutachter von anderswo her zu holen.
Es gäbe sogenannte Crashkurse, wo quasi jeder Depp, der einen Laptop bedienen kann, als Gutachter eingesetzt werden könnte.
Ein Frage- und Antwortspiel zwischen Gutachter und Antragsteller, darauf ausgerichtet mit Ja oder Nein zu antworten, dazu ein paar kleinere Übungen mit den Händen und den Füssen, und fertig ist die Begutachtung. Das es auf fast alle Fragen mehrere Antwortmöglichkeiten gibt, darauf wird der Bedürftige nicht hingewiesen. An höherer Stelle (MDK / AOK) kann dieses Gutachten jederzeit verändert werden. Der Antragsteller und Beitragszahler bekommt davon nichts mit, weil alles hinter seinem Rücken passiert.
In einigen Zuschriften kommt die Gutachterin Susanne Wäldchen gut bei weg, sie würde einen tollen Job machen, sei langjährige Mitarbeiterin des MDK, und sie hätte es nicht verdient, öffentlich kritisiert zu werden. ( Nur zur Information, auch Gerichtsgutachter müssen sich öffentliche Kritik gefallen lassen.)
Über einen Gutachter Leyhausen, der nicht vom Fach kommt, hat sich keiner ausgelassen. Wahrscheinlich kennt den keiner? Vielmehr wurde berichtet, dass auch andere Betroffene die Erfahrung gemacht haben, auf unfreundliche stoffelige Gutachter getroffen zu sein.
Am meisten wurde sich darüber aufgeregt, dass es Menschen gibt, die noch recht fit und selbständig durch die Landschaft laufen, und mit Pflegestufen zwischen 1, 2 und 3 ausgestattet sind, während andere, die sich kaum noch bewegen können, mit Pflegestufe Null abgespeist wurden. Besonders auffällig, (als mögliche Erklärung) es handelt sich um Gefälligkeitsgutachten. Wer sozusagen dem Staat und den Unternehmern als kranker Arbeiter und Leistungsbezieher auf der Tasche liegt, der wird erwerbsunfähig begutachtet, weil er damit aus den Statistiken verschwindet. Außerdem kann man viel beim Krankengeld, Arbeitslosengeld und der Rente einsparen. Da rechnet sich dann eine Pflegestufe 2 als sogenannter Anreiz für den Betroffenen.
Bei Menschen ohne Leistungsanspruch, bei Mitversicherte, bei Sozialhilfe- und Grundleistungsbezieher hingegen würde man mit der Bezuschussung von Pflegegeld drauflegen. Also wird hier alles mit Pflegestufe Null begutachtet, was noch seinen Namen mit Geburtsdatum dahersagen kann.
Kommen wir zu Susanne Wäldchen und ihrem Schmuddelgutachten. Ein Papier, wo im Widerspruchverfahren (mit Dienstaufsichtsbeschwerde) der MDK mit der AOK und dem hess. Gesundheitsministerium frohlockte, Gutachter seien nur ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet, und man glaube diesen Leuten mehr, als dem fleißigen ehrlichen Beitragszahler und Mitglied der AOK. Unabhängige Kontrollen gibt es keine, weil man die nicht brauche.
Auf Seite 4/21 behauptet Wäldchen: „Eine Schmerztherapie wird druchgeführt.“
Wie kommt diese Frau zu der Behauptung? Kann sie das beweisen?
Der alte kranke Mann, um den es hier geht, bekommt lediglich Schmerztabletten. (darunter Cortison) Seit März 2017 ist der Mann nicht mehr schmerzfrei. Weder bekam er einen Platz in einer Schmerzklinik zugewiesen, noch eine Schmerzkur bewilligt. Entweder sind nicht genügend Plätze vorhanden, oder die AOK zahlt nicht. Frau Wäldchen lügt.
„Socken werden angezogen.“ Hat Frau Wäldchen das gesehen, oder hat sie Wahnvorstellungen? Der Antragsteller trägt seit 2015 keine Socken mehr, weil er sie sich selber nicht mehr anziehen kann, und die Füße (Zehen und Gelenke) ständig dick angeschwollen sind. Frau Wäldchen lügt.
Seite 5/21; Susanne Wäldchen: „Die antragstellende Person wohnt in einem Mehrfamilienhaus im 2. Obergeschoss.“ Wie kommt diese scheinbar geistig überforderte Person zu dieser Behauptung? Fakt ist, der Mann wohnt in der 3. Etage, in einer Dachgeschosswohnung. Eine fast 100-jährige nicht isolierte Altbauwohnung, wo es im Winter durch die Ritzen friert, und im Sommer ein Backofen herrscht. Ein geistig fitter unabhängiger Gutachter sieht und benennt das. Frau Wäldchen lügt.
„Laut Angaben … ist Präsenz von Pflegepersonen tagsüber nicht erforderlich.“ Gleichzeitig hält Wäldchen aber fest, dass die Ehefrau des Antragsteller sämtliche Einkäufe und Behördengänge tätigt, den Rücken massiert, Wunden einreibt, beim Waschen hilft. Passiert das alles nachts?
Seite 6/21; Wäldchen: „Die antragstellende Person wurde stehend und in Tageskleidung angetroffen.“ Fakt ist, einer musste ja die Wohnungstür öffnen, weil die Ehefrau des Kranken auf Arbeit gewesen ist. Also wackelte der Mann mit seinen zwei Gehstöcken (Trekkingstöcke) zur Tür, um zu öffnen. Danach setzte er sich sofort in seinen gut gepolsterten Sessel, bekleidet mit einem T-Shirt und einer Jogginghose, weil er es vor Schmerzen im rechten Fußgelenk kaum ausgehalten hat.
Wäldchen: „Auffällig sind Ödeme an beiden Beinen.“ – „Das Gangbild ist sicher.“ Wie soll jemand sicher gehen können, dessen Fußgelenke schmerzen, weil sie auf das Doppelte angeschwollen sind?
Seite 10/21; Wäldchen: „Der Versicherte berichtet von Existenzängsten, und Ängsten vor dem Zahnarzt.“ Was Wäldchen unterschlägt, selbst das Mathilden-Hospital hat 2017 bescheinigt, die Muskelschmerzen im Rücken und an den Fußgelenken sind auch psychischer Natur. Es liegt aller Voraussicht nach auch eine posttraumatische Erkrankung vor. Genau das ist der Knackpunkt. Es handelt sich um wiederholten Justizterror aus den Jahren 2002 bis 2007, wo Richter und Staatsanwälte gleichzeitig als Richter und Ankläger in Erscheinung getreten sind, weil sie die Wahrheit nicht vertragen konnten. Der Gipfel der rechtsbeugenden Frechheit endete damals darin, dass man gemeinsame Sache mit einem skrupellosen SPD-Anwalt machte, der für einen Parteibuchvermieter (Immobilienhai) tätig war, und den Mann, zur Abschreckung, ohne Gerichtsverhandlung, und ohne Verteidiger, für 25 Tage in Ersatzfreiheitsstrafe steckte, mit Psychofolter. Zuvor sollte der arbeitslose Mann, weil er Flugblätter in dieser Sache verteilte, 5.000 Euro zahlen.
Obwohl der Mann kaum eine Nacht durchschlafen kann, bescheinigt Wäldchen 4.3.2. im Schlafverhalten keine Auffälligkeiten. Wie kommt die Frau dazu? Schläft sie in der Wohnung des Antragsteller?
4.3.5. Kein aggressives Verhalten feststellbar. Wie passt das mit dem zusammen, was ein Gutachter Leyhausen vom Stapel lässt, der genau das Gegenteil behauptet?
4.3.10. Keine Ängste. Woher diese Feststellung? Passt nicht mit dem Befund vom Krankenhaus zusammen.
4.3.11 Keine depressive Stimmungslage. Woher will Wäldchen das wissen?
4.5.5. Einreiben, Kälte- und Wärmebehandlung entfällt. Was sind denn dann Wärmflaschen und Kaltumschläge, die auf entzündete Gelenke gelegt werden, oder Fußbäder, beziehungsweise das Auftragen von Salben?
4.5.16 Einhalten einer Diät ist nicht erforderlich, bei ca. 145kg Körpergewicht und einer Größe von 178 cm. Für wie blöde will Wäldchen den Antragsteller halten? Inzwischen wurde im Januar 2018, also nach der Begutachtung, Gicht und Arthrose festgestellt. Die Handgelenke bis zu den Ellenbogen und Schultern sind jetzt auch noch von Schmerzen befallen. Die Umstellung der Ernährung wird ärztlich empfohlen. Wäldchen hat mal wieder keine Ahnung.
Seite 17/21; Wäldchen „Teilnahme am Vereinsleben möglich.“ Wie soll das in der Praxis aussehen? Abgesehen davon gibt das vor Ort keine Angebote.
„Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel selbständig.“ Würde der Linienbus vor der Haustür halten, wäre ebenerdig beim Ein- und Ausstieg, und würde rücksichtsvoll an- und abfahren, dann wäre das kein Problem. Die Realität aber sieht anders aus.
6.1.2. Fortbewegung außerhalb der Wohnung selbständig. Was ist, wenn der mit Rollator und Trekkingstöcken ausgerüstete Mann auf der Straße hinfällt? Von alleine kann er sich nicht mehr aufrichten.
6.2.4. Aufwändige Aufräum und Reinigungsarbeiten überwiegend selbständig. Da geht nichts mehr. Das macht alles die Ehefrau. Wäre sie nicht da, der alte kranke Mann würde sich in ein Alten- und Pflegeheim einweisen lassen. Alleine schafft er vieles nicht mehr.
Seite 19/21; Wäldchen „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Keine.“ Soll der alte kranke Mann in der heruntergekommenen Dachgeschosswohnung vergammeln? Auf dem freien Wohnungsmarkt ist seit Jahren nichts zu bekommen.
Es darf davon ausgegangen werden, dass sich weder die Staatsanwaltschaft Gießen, noch die vorsitzende Richterin Lachmann, für dieses zusammengebastelte Gefälligkeitsgutachten interessieren. Diese Akte könnte ja für den Angeklagten sprechen. Dann hätte man auf einen Schlag das hess. Justizministerium, das Gesundheitsministerium, die AOK und den MDK gegen sich. Welcher Richter / Staatsanwalt will das schon riskieren?
Genau aus diesem Grunde machen wir das Ergebnis transparent, weil wir wissen, wer sich auf unseren Seiten informiert.
Hh. 12.08.2018; Da die Meinungs- und Informationsfreiheit in Deutschland juristisch verfolgt und bestraft wird, werden unsere Artikel zum Selbstschutz nicht mehr namentlich gekennzeichnet. Wir bitten um Verständnis
Richterin Lachmann - Ist der Angeklagte transportfähig?
Wie nicht anders zu erwarten, wird es über kurz oder lang zu einer Hauptverhandlung kommen, was die bereichtigte Kritik gegen den MDK und dessen „Gutachter“ anbelangt.
Offen ist dabei allerdings, bekommt der Angeklagte einen Pflichtverteidiger zur Seite, der auch gewillt ist Berufung und Verfassungsbeschwerde einzulegen, sollte sich die Staatsanwaltschaft im Auftrag der hess. Landesregierung austoben dürfen und wollen,-
oder kommt es zu einem miesen dreckigen politischen Schauprozess, wo man auf die Schnelle einen einfachen Bürger mit ungleichen Mitteln fertig machen will, weil einem die Wahrheit nicht in den Kram passt?
Hier das Antwortschreiben unseres Mitstreiter Schmidt an die Richterin:
verwaltung@ag-buedingen.justiz.hessen.de
Amtsgericht Büdingen
Postfach 1100
63652 Büdingen
—————————————————————————–
Hirzenhain, den: 06.08.2018
Betr.:
60 Cs – 501 Js 20289/18
Erklärung des Beschuldigten zur Transportfähigkeit –
und Nachhaken wegen einer benötigten Pflichtverteidigung
Sehr geehrte Frau Lachmann!
Darf ich davon ausgehen, dass Sie beabsichtigen einen politischen Schauprozess durchziehen zu wollen, weil bisher kein Verteidiger beigeordnet wurde, der sich hätte in die Akte einarbeiten können?
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einer Hauptversammlung zu erscheinen, ist schon deshalb unmöglich, weil die Wege zur Bushaltestelle in Hirzenhain um die 200 Meter betragen, bei einem unebenem Gelände.
Da die Linienbusse in Büdingen nur am Bahnhof halten, stünde dort ein Fußweg von ca. 1,5 bis 2km bis zum Gericht an.
Ein Taxi würde sich anbieten, ist jedoch nicht bezahlbar.
Fahrzeuge für eine (Mit)Fahrgelegenheit dürften nicht zu tief im Sitzbereich liegen, weil dann der Ein- und Ausstieg ohne fremde Hilfe kaum möglich ist.
Private Möglichkeiten zur Nutzung einer Fahrgelegenheit habe ich leider keine.
Würden Sie einen Anwalt (Pflichtverteidiger) beiordnen, dem zur Auflage machen, mich zur Hauptverhandlung zu fahren, und danach wieder nach Hause, wären zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, und es bestünde nicht der dringende Verdacht, hier mit aller Gewalt einen Prozess mit bereits feststehendem Urteil durchjubeln zu wollen.
Mit freundlichen Grüßen;
Ihr Menschenrechtler: Roland Schmidt
Dieser Schriftsatz wird in wordpress und facebook veröffentlicht
SG Gießen bescheinigt dem MDK Hessen Narrenfreiheit
SG Gießen bescheinigt dem MDK Narrenfreiheit
Sozialgericht Gießen; Az: S 9 P 4/18
Klage des Schmidt auf Neubegutachtung wegen erwiesener Rechtsverstöße nach dem 18 SGB XI (3a) wurde abgewiesen. Urteil ist nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde.
Die Vorsitzende Richterin Hesemann argumentiert behördenfreundlich, wie nicht anders zu erwarten, dass dieses Gesetz keine Anwendung finde, weil die AOK den MDK beauftragt hätte. Dieser brauche sich an die gesetzlichen Vorgaben nicht zu halten.
Demnächst werden dann Dienste vom Ostblock beauftragt, kranke Beitragszahler gesund zu attestieren,- Nutten und Zuhälter zur Begutachtung losgeschickt, oder was?
Zunächst gibt die Richterin an, sich auf die Akte und Aussage der Direktorin der AOK Hessen in Bad Homburg zu berufen. Ein Name dazu erscheint nicht. Kein Wunder. Schaut man in das Impressum des AOK rein, dann erscheint da ein Vorstandsvorsitzender, und als Aufsichtsbehörde das Ministerium für Soziales und Asylangelegenheiten Hessen. Von einer Direktorin ist weit und breit nichts nachzulesen.
Das gleiche Ministerium ist im übrigen auch für den MDK zuständig. So erklärt sich denn auch, dass Politik, Justiz und Behörden wie Alleskleber zusammenhalten. Richter, die nach Gehaltserhöhungen schielen und die Karriereleiter nach oben klettern wollen, sind auf das Innenministerium angewiesen.
Ohne unabhängig neutral zu prüfen, zitiert die voreingenommene Richterin, dass bei der zweiten Begutachtung (gegen die erste wurde Widerspruch eingelegt) der Kläger seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei, weil er die Begutachtung durch einen Herrn Leyhausen nicht zugelassen habe. Eine fehlende Mitwirkungspflicht kann aber nur erfolgreich vorgetragen werden, hätte sich der Kläger grundlos dieser Begutachtung entzogen. Dies ist aber hier nicht der Fall. Herr Leyhausen wollte keinerlei Auskünfte über sich und seiner beruflichen Qualifikationen machen. Nach lautstarkem Nachfragen räumte er ein, nicht vom Fach zu sein, und das man die Begutachtung auch abbrechen könnte. Dem stimmte der Kläger zu, und verwies den „Gutachter“ der Wohnung.
Bestenfalls haben wir hier Aussage gegen Aussage, plus der Tatsache, dass der MDK in seinen Schriftsätzen mauert und schweigt, wenn es um die Benennung von Fachkompetenzen diverser Mitarbeiter / Gutachter geht.
Die Richterin macht dem Kläger letztlich zum Nachteil, die Klage sei unzulässig, weil sie nach § 54 SGG (Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) hätte gestellt werden müssen,
Das ist an Dreistigkeit kaum mehr zu überbieten. Für diesen Fall nämlich hätte die Klage erst gar nicht bearbeitet werden dürfen, bez. dem Kläger, der kein ausgebildeter Jurist ist, hätte genau das mitgeteilt werden müssen. Hier liegt ein eindeutiger Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vor.
Schaut man sich dieses eigenwillige Vorgehen der Richterin an, es erinnert sehr stark an das Verwaltungsgericht in Gießen, wo der ehemalige Bürgermeister von Hirzenhain, der letztlich wegen Wahlbetrug verurteilt und abgewählt wurde, einen Freibrief für seine Gesetzesverstöße erhalten hatte.
Wenn Juristen nur noch ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet sind, und sich wohl fühlen, wenn sie in einer Bananenrepublik ihre Narrenfreiheiten ausleben zu dürfen, dann brauchen wir weder Gesetze, noch Gerichte.
Exakt – Die Story – MDR
Pflegewissenschaftler Dr. Klaus Wingenfeld von der Uni Bielefeld, der das neue Begutachtungssystem mit entwickelt hat. „Bei der Begutachtung durch den MDK läuft so einiges schief, was so nicht sein sollte.“
Hh 04.08.2018
Kein namentlich Verantwortlicher für unseren Artikel, weil die Meinungsfreiheit von diesen Leuten verfolgt und zur Anzeige begracht wird. Die Wahrheit tut halt weh
Sozialgericht Gießen; Az: S 9 P 4/18
Klage des Schmidt auf Neubegutachtung wegen erwiesener Rechtsverstöße nach dem 18 SGB XI (3a) wurde abgewiesen. Urteil ist nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde.
Die Vorsitzende Richterin Hesemann argumentiert behördenfreundlich, wie nicht anders zu erwarten, dass dieses Gesetz keine Anwendung finde, weil die AOK den MDK beauftragt hätte. Dieser brauche sich an die gesetzlichen Vorgaben nicht zu halten.
Demnächst werden dann Dienste vom Ostblock beauftragt, kranke Beitragszahler gesund zu attestieren,- Nutten und Zuhälter zur Begutachtung losgeschickt, oder was?
Zunächst gibt die Richterin an, sich auf die Akte und Aussage der Direktorin der AOK Hessen in Bad Homburg zu berufen. Ein Name dazu erscheint nicht. Kein Wunder. Schaut man in das Impressum des AOK rein, dann erscheint da ein Vorstandsvorsitzender, und als Aufsichtsbehörde das Ministerium für Soziales und Asylangelegenheiten Hessen. Von einer Direktorin ist weit und breit nichts nachzulesen.
Das gleiche Ministerium ist im übrigen auch für den MDK zuständig. So erklärt sich denn auch, dass Politik, Justiz und Behörden wie Alleskleber zusammenhalten. Richter, die nach Gehaltserhöhungen schielen und die Karriereleiter nach oben klettern wollen, sind auf das Innenministerium angewiesen.
Ohne unabhängig neutral zu prüfen, zitiert die voreingenommene Richterin, dass bei der zweiten Begutachtung (gegen die erste wurde Widerspruch eingelegt) der Kläger seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei, weil er die Begutachtung durch einen Herrn Leyhausen nicht zugelassen habe. Eine fehlende Mitwirkungspflicht kann aber nur erfolgreich vorgetragen werden, hätte sich der Kläger grundlos dieser Begutachtung entzogen. Dies ist aber hier nicht der Fall. Herr Leyhausen wollte keinerlei Auskünfte über sich und seiner beruflichen Qualifikationen machen. Nach lautstarkem Nachfragen räumte er ein, nicht vom Fach zu sein, und das man die Begutachtung auch abbrechen könnte. Dem stimmte der Kläger zu, und verwies den „Gutachter“ der Wohnung.
Bestenfalls haben wir hier Aussage gegen Aussage, plus der Tatsache, dass der MDK in seinen Schriftsätzen mauert und schweigt, wenn es um die Benennung von Fachkompetenzen diverser Mitarbeiter / Gutachter geht.
Die Richterin macht dem Kläger letztlich zum Nachteil, die Klage sei unzulässig, weil sie nach § 54 SGG (Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) hätte gestellt werden müssen,
Das ist an Dreistigkeit kaum mehr zu überbieten. Für diesen Fall nämlich hätte die Klage erst gar nicht bearbeitet werden dürfen, bez. dem Kläger, der kein ausgebildeter Jurist ist, hätte genau das mitgeteilt werden müssen. Hier liegt ein eindeutiger Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vor.
Schaut man sich dieses eigenwillige Vorgehen der Richterin an, es erinnert sehr stark an das Verwaltungsgericht in Gießen, wo der ehemalige Bürgermeister von Hirzenhain, der letztlich wegen Wahlbetrug verurteilt und abgewählt wurde, einen Freibrief für seine Gesetzesverstöße erhalten hatte.
Wenn Juristen nur noch ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet sind, und sich wohl fühlen, wenn sie in einer Bananenrepublik ihre Narrenfreiheiten ausleben zu dürfen, dann brauchen wir weder Gesetze, noch Gerichte.
Exakt – Die Story – MDR
Pflegewissenschaftler Dr. Klaus Wingenfeld von der Uni Bielefeld, der das neue Begutachtungssystem mit entwickelt hat. „Bei der Begutachtung durch den MDK läuft so einiges schief, was so nicht sein sollte.“
Hh 04.08.2018
Kein namentlich Verantwortlicher für unseren Artikel, weil die Meinungsfreiheit von diesen Leuten verfolgt und zur Anzeige begracht wird. Die Wahrheit tut halt weh
Richterin Lachmann - Ist Meinungsfreiheit auch für Sie ein hohes Gut?
Das BVerfG zur herabsetzenden Äußerung / Schmähung
Hier: Beschluss v. 26.6.1990:
Eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen.
Die Äußerung ist damit auszulegen und zu werten. Es ist zu prüfen, ob sie allein der Schmähung dient oder auch einen sachlichen Kern beinhaltet. Der komplette Zusammenhang ist zu bewerten.
Siehe Az.: BvR 2272/04
Journalist von n-tv darf Staatsanwalt als „durchgeknallt“ bezeichnen, weil bei dieser Kritik die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht. Es ging bei dieser Bewertung „durchgeknallt“ um die sachliche Aufarbeitung darüber, was dieser Staatsanwalt während seiner Berufsausführung alles verkehrt gemacht hatte.
Leserbrief eines Ex-Richter
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwäte-innen erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“
Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008
Die gesetzlichen Vorgaben sind genau so eindeutig, wie die Beweislage im Fall des Blogschreiber Schmidt, der sich öffentlich gegen die gesetzwidrigen Methoden des MDK (Medizinischen Dienst) positioniert hat, und in diesem Zusammenhang zwei willkürlich eingesetzte Gutachter kritisierte.
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat diese Kritikäußerungen (u.a. Kindchen, Schnösel) rechtswidrig aus dem Zusammenhang gerissen, und einen Strafbefehl über 30 Euro x 10 Tagessätze = 300 Euro zusammengebastelt. Das widerspricht sogar der StPO § 160, weil die Ermittlungsbehörden die gesamte tatsächliche Beweislage zu bewerten haben.
Da der Angeklagte diesen zusammengeflickten Strafbefehlt nicht anerkennt, wird es wohl vor dem Amtsgericht Büdingen zu einer Hauptverhandlung kommen. Die vorsitzende Richtern Lachmann wird dann unter Beweis stellen müssen, ob sie sich dem Recht und der Gesetze gegenüber verpflichtet fühlt, oder ob auch sie nur eine Marionette des System ist, die nur ihrem Gewissen gegenüber (sofern vorhanden) verpflichtet ist.
Hh.
V.i.S.d.P. 19.06.2018
Hier: Beschluss v. 26.6.1990:
Eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen.
Die Äußerung ist damit auszulegen und zu werten. Es ist zu prüfen, ob sie allein der Schmähung dient oder auch einen sachlichen Kern beinhaltet. Der komplette Zusammenhang ist zu bewerten.
Siehe Az.: BvR 2272/04
Journalist von n-tv darf Staatsanwalt als „durchgeknallt“ bezeichnen, weil bei dieser Kritik die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht. Es ging bei dieser Bewertung „durchgeknallt“ um die sachliche Aufarbeitung darüber, was dieser Staatsanwalt während seiner Berufsausführung alles verkehrt gemacht hatte.
Leserbrief eines Ex-Richter
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwäte-innen erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“
Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008
Die gesetzlichen Vorgaben sind genau so eindeutig, wie die Beweislage im Fall des Blogschreiber Schmidt, der sich öffentlich gegen die gesetzwidrigen Methoden des MDK (Medizinischen Dienst) positioniert hat, und in diesem Zusammenhang zwei willkürlich eingesetzte Gutachter kritisierte.
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat diese Kritikäußerungen (u.a. Kindchen, Schnösel) rechtswidrig aus dem Zusammenhang gerissen, und einen Strafbefehl über 30 Euro x 10 Tagessätze = 300 Euro zusammengebastelt. Das widerspricht sogar der StPO § 160, weil die Ermittlungsbehörden die gesamte tatsächliche Beweislage zu bewerten haben.
Da der Angeklagte diesen zusammengeflickten Strafbefehlt nicht anerkennt, wird es wohl vor dem Amtsgericht Büdingen zu einer Hauptverhandlung kommen. Die vorsitzende Richtern Lachmann wird dann unter Beweis stellen müssen, ob sie sich dem Recht und der Gesetze gegenüber verpflichtet fühlt, oder ob auch sie nur eine Marionette des System ist, die nur ihrem Gewissen gegenüber (sofern vorhanden) verpflichtet ist.
Hh.
V.i.S.d.P. 19.06.2018
Richterin Lachmann erhält Krankenakte
Damit niemand von der Staatsanwaltschaft Gießen, dem AG Büdingen, oder dem MDK auf die Idee kommt zu behaupten, der angeklagte Schmidt sei kerngesund und habe keine gravierenden körperlichen Gebrechen, hat der wegen angeblicher Beleidigung Angeklagte entsprechende Unterlagen an das zuständige Gericht übermittelt. Sowohl bei der Gerichtsverhandlung, wie auch bei der Organisation für Hin- und Rückfahrt, ist dieser Gesundheitszustand zu beachten, und entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Nachfolgend transparent seine Eingabe.
Der interessierte Leser möchte bedenken, schon morgen kann er das nächste Opfer der gesetzlichen Krankenkassen und des MDK werden, falls er es nicht schon ist. Mit Schweigen verändert man gar nichts.
Betr.: 60 Cs – 501 Js 20289/18
18.06.2018
Amtsgericht Büdingen mit email an: verwaltung@ag-buedingen.justiz.hessen.de
Postfach 1100
63652 Büdingen
Als Bilddatei anbei erhalten Sie:
Beweismittel: Schwerbehindertenausweis, ausgestellt vom Versorgungsamt Gießen
Beweismittel: Schmerztherapie, Befund Mathildenhospital Büdingen
Beweismittel: Röntgenbefund im Mathildenhospital Büdingen
Über die Arztpraxis Dr. Karl R. Hirzenhain
Behandelnder Hausarzt,
können Sie weitere Unterlagen / Befunde einsehen.
So haben die häufig auftretenden, und bis zu 8 Wochen andauernden Gichtanfälle nun auch die Handgelenke, bis zu den Ellenbogen und Schulterblätter erreicht.
Treten diese Gichtanfälle in den Fußgelenken auf, oder kommt es zu Muskelkrämpfen im Rückenbereich (vergleichbar mit Wadenkrämpfen, nur das diese Schmerzen über Wochen bleiben), dann wird sogar ein Rollstuhl benötigt, wie seinerzeit bei der Einweisung in das Mathildenhospital wegen der Schmerztherapie.
Schmerzfreies Gehen ist kaum noch möglich. Unter Benutzung von Gehhilfen sind ca. 100 Meter möglich. Danach schmerzt der Rücken, die Atemluft bleibt weg, die Fußgelenke machen dicht.
Diese gesundheitlichen Einschränkungen wollen Sie berücksichtigen, sollte es zur Hauptverhandlung kommen.
Außerdem werden seit Jahren unzählige Tabletten tagtäglich eingenommen, u.a. gegen hohen Blutdruck, Wasser in Füssen und Beinen, Blutgerinnungsverdünnung usw.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Roland Schmidt
Lachmann räumt 3-wöchige Begründungsfrist ein
Nachdem Schmidt Einspruch beim AG Büdingen eingelegt hat, weil er grundlos 2 Gutachter des MDK öffentlich beleidigt haben soll, kam rasche Antwort von der zuständigen Richterin Lachmann zurück. U.a. ging es darum, dass der Einspruch form und fristgerecht eingegangen sei, und die Richterin gerne wissen möchte, ob dem Angeklagten die verhängte Geldstrafe im Strafbefehl für zu hoch erscheine, oder ob es sich um einen vollümfäglichen Einspruch handeln würde. (?)
Der getätigte Einspruch, der u.a. auch hier auf hirzenhain.wordpress transparent nachzulesen ist, ist mehr als eindeutig formuliert und verständlich. Das ändert auch nichts daran, sollte das Gericht den Strafbefehl von 300 Euro auf 20 bis 50 Euro drücken, weil der Angeklagte mittellos und ohne Einkommen ist. Er erkennt diesen Strafbefehl nicht an.
Da dem Angeklagten weitere Begründungen zugesichert werden, die er in dieser Zeit nachreichen darf, weil Richterin Lachmann sämtliche Beweismittel heranziehen will, unter Ladung von Zeugen, hat der Angeklagte ein neuerliches Schreiben an das Gericht verfaßt, unter Vorlegung wichtiger Beweisakten.
Lachmann wird nun selber unter Beweis stellen müssen, ob sie gewillt ist alle Beweismittel zuzulassen und zu bewerten, oder ob sie nur auf die Wünsche einer verurteilungsgeilen Staatsanwaltschaft eingeht.
Betr.: 60 Cs – 501 Js 20289/18
16.06.2018
Amtsgericht Büdingen mit email an: verwaltung@ag-buedingen.justiz.hessen.de
Postfach 1100
63652 Büdingen
Bezugnehmend auf Ihren Schriftsatz vom 12.06.2018,
Zitat: …. wird davon ausgegangen, dass es sich um einen vollumfänglichen Einspruch handelt, so dass sämtliche Beweismittel herangezogen und Zeugen zur Hauptverhandlung geladen werden müssen.
Da die Staatsanwaltschaft Gießen keinerlei Interesse an objektiver Ermittlungsarbeit hat, somit auch nicht zu erwarten ist, dass sie sämtliche Beweismittel (belastend wie auch entlasten) vorlegen will, legt der Beschuldigte, der sich aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse leider noch immer selber verteidigen muss, folgende Beweismittel vor:
Bilddatei 1)
Schreiben vom 06.11.2017, wo der MDK gegen die Rechtsvorschriften des 18 SGB XI Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (3a) 4, 7, verstoßen hat.
Es wurde schlicht und einfach als Gutachterin Susanne Wäldchen eingesetzt. Nicht einmal ein verantwortlicher Sachbearbeiter taucht namentlich in diesem Schreiben auf.
Bilddatei 2)
Schreiben vom 12.12.2017, wo der MDK ebenfalls gegen die Rechtsvorschriften des 18 SGB XI verstoßen hat und den Gutachter Leyhausen bestimmte und einsetzte. Auch hier taucht kein verantwortlicher Sachbearbeiter namentlich in diesem Schreiben auf. Diese Rechtswidrigkeiten sind vor dem Gericht, sofern Sie unabhängig sein wollen, zu klären!
Als Zeugen müssen daher vorgeladen werden die Verantwortlichen des MDK, die diese Schreiben verfasst und versendet haben!
Weiter wird beantragt, die Pflegeberaterin des AOK, Frau Christiane H., Friedberg in den Zeugenstand zu berufen, weil diese Frau, auf Antrag des Beschuldigten, im April eine häusliche Pflegeberatung durchgeführt hat, wo es ausschließlich um die Pflege ging, auch darum, wie sich Pflegegutachter zu verhalten haben.
Frau H. hat von Anfang an für Vertrauen gesorgt, sich vorgestellt, wo sie herkommt, was sie beruflich macht, und eine Visitenkarte hinterlassen, für den Fall, dass etwas unklar sei und sie weiterhelfen könnte. Dieses Gespräch fand in einem wohltuendem Klima statt.
Dabei wurde auch geklärt, dass es dem hier Angeklagten nicht darum geht, mit aller Gewalt einen Pflegegrad zu erzielen, so wie es die Staatsanwaltschaft in ihrem Phantasiehirn gerne hätte. Es geht einzig darum, dass sich der MDK an die gesetzlichen Vorgaben zu halten hat. Mehrere Gutachter müssen zur Auswahl benannt werden, und sich sowohl namentlich, wie auch beruflich, zu erkennen geben. Auch darum ging es in dem Gespräch.
Natürlich ist es ärgerlich, dass kein Pflegegrad zustande gekommen ist,- natürlich muss auch diese Enttäuschung öffentlich benannt werden,- das ändert aber nichts an der Tatsache, dass eben diese nicht nachvollziehbare Begutachtung auf der Grundlage von Gesetzesverstößen stattgefunden hat.
Es wird ein Pflichtverteidiger beantragt, der auch gewillt ist, die Verteidigung aus Überzeugung zu übernehmen. Eine anwaltliche Verteidigung ist schon deshalb geboten, weil im Falle einer Verurteilung das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit ausgehebelt würde. Für den weiteren Rechtsweg (Berufung, Revision, Bundesverfassungsbeschwerde) wird ein Anwalt benötigt.
Keinem Angeklagten dürfen vor einem ordentlichem Gericht aufgrund seiner Hautfarbe, Religion oder sozialen Situation Nachteile entstehen. EuGH
Auch dieser Schriftsatz wird transparent im Net veröffentlicht, und geht an die Staatsanwaltschaft Gießen.
Roland Schmidt – Menschenrechtler –
Veröffentlicht im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit am 16.06.2018
Richterin Lachmann, gesetzestreu oder charakterlich verdorben?
Richterin Lachmann, gesetzestreu oder charakterlich verdorben?
Die, im Fall der Anzeige des MDK-Hessen eingesetzte Richterin am AG Büdingen, Barbara Lachmann, gegen den kritischen Blogschreiber und Whistleblower Schmidt, wird unter Beweis stellen müssen, ob sie sich an Recht und Gesetz gebunden fühlt,- oder ob sie charakterlich verdorben kein Interesse an dem hat, was Menschenrechte und einen demokratischen Rechtstaat auszeichnen.
Mit Einschreiben des Beschuldigten, (der grundlos 2 Pflegegutachter des MDK beleidigt haben soll, und dafür einen von Lachmann unterzeichneten Strafbefehl über 30 Euro X 10 Tagessätze = 300 Euro erhalten hat) wurde nicht nur Einspruch gegen diesen juristischen Willkürakt eingelegt,- es wurde darüber hinaus auf die wirtschaftliche soziale Situation und die gesundheitlichen Einschränkungen hingewiesen.
Mal abgesehen davon, dass Lachmann den Strafbefehl der (Stasi?) Staatsanwaltschaft Gießen ohne Verhandlung abschmettern könnte, weil die Beweislage eine ganz andere ist (siehe Artikel vom 29.12.2017, wo es um erwiesene Rechtsverstöße des MDK bei der Auswahl und Einsetzung von Pflegegutachtern geht, und die eingesetzten Gutachter Wäldchen und Leyhausen nur eine untergeordnete Rolle spielen) wie uns die verlogene Staatsanwaltschaft weiß machen will,-
hat Lachmann, für den Fall, (davon dürfen wir ausgehen) dass in den kommenden Wochen eine Hauptverhandlung stattfinden wird, zunächst dafür Sorge zu tragen, dass dem erwerbslosen Beschuldigten, der über keinerlei Einkommen verfügt, ein Verteidiger zur Seite gestellt wird, der ihn notfalls bis zum Verfassungsgericht hin unterstützt.
Auch muss auf seinen Gesundheitszustand Rücksicht genommen werden, zumal der Beschuldigte kaum noch schmerzfrei gehen kann. Das bedeutet, es muss für Hin- und Rückfahrten zu Gerichtsterminen gesorgt werden.
Will man, statt einen Schauprozess im Eilverfahren, ein ordentliches Gerichtsverfahren, dann hat sich Lachmann um diese Dinge zu kümmern!
Der Beschuldigte hat im Vorfeld bereits verlauten lassen, dass wenn er aufgrund seiner sozialen und gesundheitlichen Situation benachteiligt behandelt wird, keinerlei Aussagen macht. Wäre ja auch verständlich. Siehe Türkei und Russland Justiz = was nicht passt, wird passend gemacht.
In der Verhandlung erwartet der hier Beschuldigte, dass sich die Verantwortlichen des MDK zur Gesamtsituation äußern müssen. (Zeugenvorladungen)
Warum wurde dagegen verstossen? :
18 SGB XI Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
(3a) Die Pflegekasse ist verpflichtet, dem Antragsteller mindestens drei unabhängige Gutachter zur Auswahl zu benennen,
Auf die Qualifikation und Unabhängigkeit des Gutachters ist der Versicherte hinzuweisen. Hat sich der Antragsteller für einen benannten Gutachter entschieden, wird dem Wunsch Rechnung getragen. Der Antragsteller hat der Pflegekasse seine Entscheidung innerhalb einer Woche ab Kenntnis der Namen der Gutachter mitzuteilen, ansonsten kann die Pflegekasse einen Gutachter aus der übersandten Liste beauftragen. Die Gutachter sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nur ihrem Gewissen unterworfen.
Mit Datum vom 06.11.2017 wurde maschinell vom MDK-Offenbach geantwortet, dass man eine Frau Wäldchen zur Begutachtung losschicken werde.
Nach der Begutachtung erfolgte Widerspruch und Antrag auf eine Neubegutachtung.
Mit Datum vom 12.12.2017 wurde maschinell vom MDK-Offenbach geantwortet, dass man einen Herren Leyhausen zur Begutachtung losschicken werde.
Nicht nur, dass sich der MDK damit nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat, der zweite Gutachter räumte ein, dass er nicht vom Fach sei. Daraufhin wurde diese Begutachtung abgebrochen.
Genau diese Umstände haben dazu geführt, dass die beiden Gutachter (Wäldchen hatte zuvor falsche Angaben im Protokoll gemacht) im Gesamtzusammenhang kritisiert worden sind.
Behauptet die Staatsanwaltschaft Gießen etwas anderes, so möge sie den Beweis dafür antreten!!!
Hh V.i.S.d.P. 13.06.2018
Die, im Fall der Anzeige des MDK-Hessen eingesetzte Richterin am AG Büdingen, Barbara Lachmann, gegen den kritischen Blogschreiber und Whistleblower Schmidt, wird unter Beweis stellen müssen, ob sie sich an Recht und Gesetz gebunden fühlt,- oder ob sie charakterlich verdorben kein Interesse an dem hat, was Menschenrechte und einen demokratischen Rechtstaat auszeichnen.
Mit Einschreiben des Beschuldigten, (der grundlos 2 Pflegegutachter des MDK beleidigt haben soll, und dafür einen von Lachmann unterzeichneten Strafbefehl über 30 Euro X 10 Tagessätze = 300 Euro erhalten hat) wurde nicht nur Einspruch gegen diesen juristischen Willkürakt eingelegt,- es wurde darüber hinaus auf die wirtschaftliche soziale Situation und die gesundheitlichen Einschränkungen hingewiesen.
Mal abgesehen davon, dass Lachmann den Strafbefehl der (Stasi?) Staatsanwaltschaft Gießen ohne Verhandlung abschmettern könnte, weil die Beweislage eine ganz andere ist (siehe Artikel vom 29.12.2017, wo es um erwiesene Rechtsverstöße des MDK bei der Auswahl und Einsetzung von Pflegegutachtern geht, und die eingesetzten Gutachter Wäldchen und Leyhausen nur eine untergeordnete Rolle spielen) wie uns die verlogene Staatsanwaltschaft weiß machen will,-
hat Lachmann, für den Fall, (davon dürfen wir ausgehen) dass in den kommenden Wochen eine Hauptverhandlung stattfinden wird, zunächst dafür Sorge zu tragen, dass dem erwerbslosen Beschuldigten, der über keinerlei Einkommen verfügt, ein Verteidiger zur Seite gestellt wird, der ihn notfalls bis zum Verfassungsgericht hin unterstützt.
Auch muss auf seinen Gesundheitszustand Rücksicht genommen werden, zumal der Beschuldigte kaum noch schmerzfrei gehen kann. Das bedeutet, es muss für Hin- und Rückfahrten zu Gerichtsterminen gesorgt werden.
Will man, statt einen Schauprozess im Eilverfahren, ein ordentliches Gerichtsverfahren, dann hat sich Lachmann um diese Dinge zu kümmern!
Der Beschuldigte hat im Vorfeld bereits verlauten lassen, dass wenn er aufgrund seiner sozialen und gesundheitlichen Situation benachteiligt behandelt wird, keinerlei Aussagen macht. Wäre ja auch verständlich. Siehe Türkei und Russland Justiz = was nicht passt, wird passend gemacht.
In der Verhandlung erwartet der hier Beschuldigte, dass sich die Verantwortlichen des MDK zur Gesamtsituation äußern müssen. (Zeugenvorladungen)
Warum wurde dagegen verstossen? :
18 SGB XI Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
(3a) Die Pflegekasse ist verpflichtet, dem Antragsteller mindestens drei unabhängige Gutachter zur Auswahl zu benennen,
Auf die Qualifikation und Unabhängigkeit des Gutachters ist der Versicherte hinzuweisen. Hat sich der Antragsteller für einen benannten Gutachter entschieden, wird dem Wunsch Rechnung getragen. Der Antragsteller hat der Pflegekasse seine Entscheidung innerhalb einer Woche ab Kenntnis der Namen der Gutachter mitzuteilen, ansonsten kann die Pflegekasse einen Gutachter aus der übersandten Liste beauftragen. Die Gutachter sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nur ihrem Gewissen unterworfen.
Mit Datum vom 06.11.2017 wurde maschinell vom MDK-Offenbach geantwortet, dass man eine Frau Wäldchen zur Begutachtung losschicken werde.
Nach der Begutachtung erfolgte Widerspruch und Antrag auf eine Neubegutachtung.
Mit Datum vom 12.12.2017 wurde maschinell vom MDK-Offenbach geantwortet, dass man einen Herren Leyhausen zur Begutachtung losschicken werde.
Nicht nur, dass sich der MDK damit nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat, der zweite Gutachter räumte ein, dass er nicht vom Fach sei. Daraufhin wurde diese Begutachtung abgebrochen.
Genau diese Umstände haben dazu geführt, dass die beiden Gutachter (Wäldchen hatte zuvor falsche Angaben im Protokoll gemacht) im Gesamtzusammenhang kritisiert worden sind.
Behauptet die Staatsanwaltschaft Gießen etwas anderes, so möge sie den Beweis dafür antreten!!!
Hh V.i.S.d.P. 13.06.2018
Kommt es doch noch zu einem politischen Prozess?
Ohne Anhörung, ohne objektiver
Ermittlungen, haut Richterin Lachmann vom AG Büdingen 300 Euro,
aufgeteilt zu 10 Tagessätze, gegen einen arbeitslosen und mittellosen
kritischen Blogschreiber rein, auf Verlangen der („Stasi?“)
Staatsanwaltschaft Gießen. Wenn es um Kritik am System geht, dabei Roß
und Reiter benannt werden, dann scheint bei der Justiz in Büdingen und
Gießen noch immer der Leitsatz zu gelten: „Hier bestimmen wir was Meinungsfreiheit ist!“
War Richterin Lachmann nicht einmal für die CDU in Frankfurt aktiv? Zumindest war ein Nazijurist noch bis in die 60er hinein Präsident des LG Gießen gewesen. Das beweist zwar nichts, würde aber einiges erklären.
Unser Mitstreiter hat selbstverständlich Widerspruch gegen diesen gesetzwidrigen Strafbefehl eingelegt, der an Zustände erinnert, wie sie derzeit in der Türkei und in Russland praktiziert werden.
Asylsuchender müsste man sein, dann hätte man diese Probleme nicht.
Hirzenhain, den: 11.06.2018
Betr.:
60 Cs – 501 Js 20289/18
Strafbefehl über 300 Euro, a‘ 10 Tagessätze
wegen angeblicher grundloser Beleidigung
Hiermit ergeht
Einspruch
Nach § 160 der StPO hat die Staatsanwaltschaft Gießen nicht nur die belastenden, sondern auch die entlastenden Umstände zu berücksichtigen. Tut sie das nicht, begeht sie Rechtsbeugung.
Die Vorgehensweise in diesem Fall erinnert an das 3. Reich und die DDR, wo Fehler des System geschützt werden, zu Lasten der freien Meinung, und des Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus.
In der hier anhängigen streitbaren Auseinandersetzung hat der Beschuldigte Gegenanzeige am
23.04.2018 bei
hlka@polizei.hessen.de Polizeidirektion Wetterau VNr.ST/0286862/2018
poststelle@sta-offenbach.justiz.hessen.de Staatsanwaltschaft Offenbach
gestellt.
Es geht hier nicht um vorsätzliche Beleidigungen, sondern um Tatsachenbehauptungen, die im Zusammenhang mit stattgefundenen Begutachtungen stehen.
Es ist unstreitig, dass der Beschuldigte am 29.12.2017 folgendes durch hirzenhain.wordpress.de hat veröffentlichen lassen:
„Der MDK schickt offensichtlich ungelernte Leiharbeiter los, Schüler und Studenten, ausgerüstet mit einem Laptop. Die erste die aufkreuzte, war eine gewisse „Susanne Wäldchen“. Laptop auf, einige Fragen gestellt, Antworten bekommen, und basta. Sich noch kurz das Schlafzimmer und die Toilette zeigen lassen, dann sollten die Hände in die Höhe gestreckt werden, und schon war das adrett gekleidete und Püppchen geschminkte Kindchen fertig mit ihrer Begutachtung.“
Adrett gekleidet = sauber und anständig
Püppchen geschminkt = vorteilhaft im Gesicht angemalt
Kindchen = sehr junges Aussehen.
Was soll bei diesen persönlichen Feststellungen beleidigend sein?
Alleine sich subjektiv beleidigt fühlen stellt keinen Straftatbestand dar.
„Wieder wird der verlogene MDK Hessen (Zweigstelle Offenbach) beauftragt ein Gutachten zu erstellen. Wieder wird ein Laie von der Leine gelassen, ein patziger junger Schnösel, vom Aussehen her ein arroganter Student. Leyhausen sein Name. Herr Leyhausen! Auf die Fragen, wie er mit Vorname heißen würde, wo er herkomme, und ob er denn eine medizinische Ausbildung hätte (?), kam zunächst keine Antwort, und nach lautstarkem Nachragen, das ginge dem alten Mann nichts an. Er, Leyhausen, sei vom MDK zur Begutachtung beauftragt und eingestellt worden. Da er selber kein Mediziner sei, könne er auch wieder gehen. Außerdem würde er sich nicht anschreien lassen. Der zu Begutachtende schickte diesen Schnösel dann weg, und unterrichtete umgehend telefonisch den MDK in Offenbach, und dass das Ganze noch ein Nachspiel habe.“
Zunächst einmal steht hier nur Leyhausen, und nicht Matthias Leyhausen.
Schnösel = arroganter junger Mann
Eine Feststellung des hier Beschuldigten, im Zusammenhang mit der Vorgehensweise, wie dieser Leyhausen als MDK-Gutachter aufgetreten ist.
Wären Wäldchen und Leyhausen nicht als Pflegegutachter eingesetzt worden, wären beide nicht kritisiert worden. Von daher ist ein sachlicher Bezug nicht von der Hand zu weisen.
Außerdem haben die beiden keine Anzeige gestellt, sondern der MDK als Behörde. Auch das erinnert an Gepflogenheiten des 3. Reich und der Stasi. Ein demokratischer Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass man versucht Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Die Beiden hätten jederzeit eine Gegendarstellung formulieren, oder eine Entschuldigung einfordern können.
Was die („Stasi?“) Staatsanwaltschaft Gießen hier erreichen will, liegt eindeutig auf der Hand. Sie will unliebsame Systemkritiker mundtot machen. Wenn sich dann noch der passende Richter / Richterin mit Parteibuch findet, dann schreckt man nicht einmal vor politische Schauprozesse zurück, wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen.
Wenn sich das Amtsgericht Büdingen diesem politischen Druck von oben beugen will, und es auf einen Schauprozess drauf ankommen lassen will, dann soll es so sein.
Für diesen Fall wird ein Antrag auf Pflichtverteidigung gestellt, und erwartet, dass hier nicht wieder ein Anwalt im Interesse des System eingesetzt wird, der an der Verteidigung kein Interesse hat.
Außerdem wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der hier Beschuldigte und Schwerbehinderte kaum noch 100 Meter ohne Schmerzen zu Fuß zurücklegen kann. Gicht und Arthrose wurden ärztlich bescheinigt.
Für Sie bedeutet das im Falle einer Gerichtsverhandlung, dass Sie für Hin- und Rückfahrt des Angeklagten zum Gericht einen Fahrdienst bereitstellen müssten.
Im Falle einer Verurteilung würde es auf 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe hinaus laufen. Auch in diesem Fall müsste ein Transport für Hin- und Rückfahrt bereit gestellt werden, plus Unterbringung auf einer Krankenstation. Was das den Steuerzahler dann alles kostet?
Gerichtskosten können vom erwerbslosen Beschuldigten, der ohne eigenes Einkommen ist, auch nicht beglichen werden.
Außerdem wird für diesen Fall wieder zum Mittel des politischen Hungerstreik gegriffen. Das kennen Sie ja schon aus der Vergangenheit.
Jetzt tun Sie, was Sie nicht lassen können.
Schließlich erwartet die hessische Landespolitik ein gewisses Vorgehen von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen;
Ihr Menschenrechtler: Roland Schmidt
Dieser Widerspruch wird in wordpress und facebook veröffentlich
War Richterin Lachmann nicht einmal für die CDU in Frankfurt aktiv? Zumindest war ein Nazijurist noch bis in die 60er hinein Präsident des LG Gießen gewesen. Das beweist zwar nichts, würde aber einiges erklären.
Unser Mitstreiter hat selbstverständlich Widerspruch gegen diesen gesetzwidrigen Strafbefehl eingelegt, der an Zustände erinnert, wie sie derzeit in der Türkei und in Russland praktiziert werden.
Asylsuchender müsste man sein, dann hätte man diese Probleme nicht.
Hirzenhain, den: 11.06.2018
Betr.:
60 Cs – 501 Js 20289/18
Strafbefehl über 300 Euro, a‘ 10 Tagessätze
wegen angeblicher grundloser Beleidigung
Hiermit ergeht
Einspruch
Nach § 160 der StPO hat die Staatsanwaltschaft Gießen nicht nur die belastenden, sondern auch die entlastenden Umstände zu berücksichtigen. Tut sie das nicht, begeht sie Rechtsbeugung.
Die Vorgehensweise in diesem Fall erinnert an das 3. Reich und die DDR, wo Fehler des System geschützt werden, zu Lasten der freien Meinung, und des Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus.
In der hier anhängigen streitbaren Auseinandersetzung hat der Beschuldigte Gegenanzeige am
23.04.2018 bei
hlka@polizei.hessen.de Polizeidirektion Wetterau VNr.ST/0286862/2018
poststelle@sta-offenbach.justiz.hessen.de Staatsanwaltschaft Offenbach
gestellt.
Es geht hier nicht um vorsätzliche Beleidigungen, sondern um Tatsachenbehauptungen, die im Zusammenhang mit stattgefundenen Begutachtungen stehen.
Es ist unstreitig, dass der Beschuldigte am 29.12.2017 folgendes durch hirzenhain.wordpress.de hat veröffentlichen lassen:
„Der MDK schickt offensichtlich ungelernte Leiharbeiter los, Schüler und Studenten, ausgerüstet mit einem Laptop. Die erste die aufkreuzte, war eine gewisse „Susanne Wäldchen“. Laptop auf, einige Fragen gestellt, Antworten bekommen, und basta. Sich noch kurz das Schlafzimmer und die Toilette zeigen lassen, dann sollten die Hände in die Höhe gestreckt werden, und schon war das adrett gekleidete und Püppchen geschminkte Kindchen fertig mit ihrer Begutachtung.“
Adrett gekleidet = sauber und anständig
Püppchen geschminkt = vorteilhaft im Gesicht angemalt
Kindchen = sehr junges Aussehen.
Was soll bei diesen persönlichen Feststellungen beleidigend sein?
Alleine sich subjektiv beleidigt fühlen stellt keinen Straftatbestand dar.
„Wieder wird der verlogene MDK Hessen (Zweigstelle Offenbach) beauftragt ein Gutachten zu erstellen. Wieder wird ein Laie von der Leine gelassen, ein patziger junger Schnösel, vom Aussehen her ein arroganter Student. Leyhausen sein Name. Herr Leyhausen! Auf die Fragen, wie er mit Vorname heißen würde, wo er herkomme, und ob er denn eine medizinische Ausbildung hätte (?), kam zunächst keine Antwort, und nach lautstarkem Nachragen, das ginge dem alten Mann nichts an. Er, Leyhausen, sei vom MDK zur Begutachtung beauftragt und eingestellt worden. Da er selber kein Mediziner sei, könne er auch wieder gehen. Außerdem würde er sich nicht anschreien lassen. Der zu Begutachtende schickte diesen Schnösel dann weg, und unterrichtete umgehend telefonisch den MDK in Offenbach, und dass das Ganze noch ein Nachspiel habe.“
Zunächst einmal steht hier nur Leyhausen, und nicht Matthias Leyhausen.
Schnösel = arroganter junger Mann
Eine Feststellung des hier Beschuldigten, im Zusammenhang mit der Vorgehensweise, wie dieser Leyhausen als MDK-Gutachter aufgetreten ist.
Wären Wäldchen und Leyhausen nicht als Pflegegutachter eingesetzt worden, wären beide nicht kritisiert worden. Von daher ist ein sachlicher Bezug nicht von der Hand zu weisen.
Außerdem haben die beiden keine Anzeige gestellt, sondern der MDK als Behörde. Auch das erinnert an Gepflogenheiten des 3. Reich und der Stasi. Ein demokratischer Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass man versucht Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Die Beiden hätten jederzeit eine Gegendarstellung formulieren, oder eine Entschuldigung einfordern können.
Was die („Stasi?“) Staatsanwaltschaft Gießen hier erreichen will, liegt eindeutig auf der Hand. Sie will unliebsame Systemkritiker mundtot machen. Wenn sich dann noch der passende Richter / Richterin mit Parteibuch findet, dann schreckt man nicht einmal vor politische Schauprozesse zurück, wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen.
Wenn sich das Amtsgericht Büdingen diesem politischen Druck von oben beugen will, und es auf einen Schauprozess drauf ankommen lassen will, dann soll es so sein.
Für diesen Fall wird ein Antrag auf Pflichtverteidigung gestellt, und erwartet, dass hier nicht wieder ein Anwalt im Interesse des System eingesetzt wird, der an der Verteidigung kein Interesse hat.
Außerdem wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der hier Beschuldigte und Schwerbehinderte kaum noch 100 Meter ohne Schmerzen zu Fuß zurücklegen kann. Gicht und Arthrose wurden ärztlich bescheinigt.
Für Sie bedeutet das im Falle einer Gerichtsverhandlung, dass Sie für Hin- und Rückfahrt des Angeklagten zum Gericht einen Fahrdienst bereitstellen müssten.
Im Falle einer Verurteilung würde es auf 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe hinaus laufen. Auch in diesem Fall müsste ein Transport für Hin- und Rückfahrt bereit gestellt werden, plus Unterbringung auf einer Krankenstation. Was das den Steuerzahler dann alles kostet?
Gerichtskosten können vom erwerbslosen Beschuldigten, der ohne eigenes Einkommen ist, auch nicht beglichen werden.
Außerdem wird für diesen Fall wieder zum Mittel des politischen Hungerstreik gegriffen. Das kennen Sie ja schon aus der Vergangenheit.
Jetzt tun Sie, was Sie nicht lassen können.
Schließlich erwartet die hessische Landespolitik ein gewisses Vorgehen von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen;
Ihr Menschenrechtler: Roland Schmidt
Dieser Widerspruch wird in wordpress und facebook veröffentlich
Montag, 29. Januar 2018
Hirzenhainer Schmuddelverein Pro-Kammer-Fraktion
Leider gibt es geistig minderbemittelte Menschen, die immer dann beleidigend werden, wenn ihnen die Argumente ausgehen. Das ist fast immer der Fall. Wie bei der Stasi in der DDR wird natürlich Meldung gemacht. Austeilen kann man, aber einstecken will man nichts. Facebook ist für derartige Aktionen der richtige Ansprechpartner. Merkel und Schulz machen das möglich.
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