Dienstag, 22. Januar 2013

Das dreckige Geschäft mit Recht & Gesetz


Recht und Gesetz, ein dreckiges subjektives Geschäft!


Recht und Gesetz sind in einem funktionierendem Rechtsstaat ein Allgemeingut, für jedermann zugänglich, und für jedermann anwendbar!

Die wichtigsten Merkmale zur Einhaltung von Menschenrechten ( das Gegenteil von Barbarei ) sind u.a.:

Jeder gilt so lange als unschuldig, solange das Gegenteil nicht zweifelsfrei erwiesen ist = Im Zweifel immer für den Angeklagten entscheiden!
Jedermann hat das Recht in allen Lagen sich einen Verteidiger zu nehmen oder diesen auf Wunsch gerichtlich beigeordnet zu bekommen!
Jedermann hat das Recht auf Akteneinsicht, wenn es dabei um seine eigenen Akten geht!
Richter und Staatsanwälte haben Ermittlungsverfahren und die Verhandlungen unabhängig,  überparteilich und objektiv zu leiten! Sorgfaltspflicht!
Richter und Staatsanwälte müssen (Akteneinsicht auf Verlangen) von Menschenrechtsbewegungen kontrolliert werden können!

Wie aber sieht der Juristenalltag aus?

Laut Frontal 21 herrscht in deutschen Gerichten eine Art Fließbandabfertigung.
In 95% aller Fälle segnen Richter eine Hausdurchsuchung ab, oder eine Genehmigung zum Abhören von Telefonanlagen, ohne genau zu überprüfen, ob die Beweise für einen Anfangsverdacht überhaupt ausreichen. Flott und fleißig wird genehmigt, und viele Bürger werden so zum unverhofften Opfer von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen.

Obwohl nach § 160 der Strafprozeßordnung = StPO auch alle zu entlastenden Umstände ermittelt werden müssen, was heißt, es muß auch gegen die Kläger wegen möglichem Rufmord und übler Nachrede ermittelt werden, geht man hier in vielen Fällen nach Macht und Einfluß vor. Nicht selten stehen wir vor Gericht mit unfaßbarem Kopfschütteln, weil Verfahren, trotz eindeutiger Beweise, eingestellt werden, nur weil ein Angeklagter über Geld und politische Beziehungen verfügt; aber ein kleiner Arbeiter, ein Arbeitsloser oder ein Vorbestrafter gnadenlos verurteilt wird, trotz erheblicher Zweifel, weil man ihn subjektiv aus der Gesellschaft haben will. Das aber sind Methoden wie im Mittelalter, eines Rechtsstaates nicht würdig.

Obwohl nach der europäischen Menschrenrechtskonvention das Recht auf freie Meinung gilt und jeder Anspruch auf einen versierten Verteidiger hat, wird die freie Meinung als üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung subjektiv ausgelegt, wenn es um Juristenschelte geht. Dann hält der ganze Schwarzkittelverein zusammen, wie seit 1000 Jahren schon.
Und was einen Verteidiger anbelangt, so wird falsch argumentiert, daß nach der StPO ( § 140,142,137,139 ) eine Art Pflichtverteidigung nur dem zustehen würde, der mit einer Haftstrafe oberhalb von 12 Monaten rechnen müsse, oder aber die erste Instanz vor einem Landgericht erwarten müsse. Alle anderen, sofern geistig nicht eingeschränkt, hätten kein Recht auf Pflichtverteidigung.

Tatsache ist aber, unterhalb dieser Muß-bestimmungen, wo ein Verteidiger notwendig ist, kann der Angeschuldigte frei entscheiden, ob er einen Verteidiger nach Wahl möchte, oder sich selber verteidigen will.
Weil deutsche Richter ( zum einen aus Kostengründen, zum anderen, um Justizwillkür leichter durchboxen zu können ) hier aber tun und lassen können was sie für richtig halten, Großgrundbesitzer über Recht und Gesetz, haben wir Zustände, daß ein Kinderschänder und Mörder sich mehrere Wahlverteidiger leisten darf, die auch noch auf Freispruch plädieren,- aber ein kleiner Hobbyjournalist ohne Verteidiger zu 4000 Euro oder 250 Tage Knast verurteilt wird, weil er Richter und Staatsanwälte anhand ihrer Schandtaten beim Namen genannt hat.

Diese Praktiken der Null-Toleranz den sozial Benachteiligten gegenüber haben wir von den USA übernommen. Und wenn denn doch ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, dann sucht den das Gericht selber aus und setzt diesen Mann gleich unter Druck, daß er nur das nötigste für den Angeklagten zu tun habe, um einen gewissen Schein zu wahren.

In Deutschland gibt es 3mal mehr Berufsrichter wie in England und 4 mal mehr Rechtsanwälte. Und da zählt nicht mehr das Gesetz, sondern Geld. Ohne Geld macht in Deutschland kaum ein Anwalt die Hände krumm.

In den USA gibt es mittlerweile das Innocene Procekt aus New York, und das Justice Project USA. Dort haben sich Jurastudenten, Professoren, Anwälte und  Menschenrechtsorganisationen zusammengeschlossen um vermutlich Unschuldigen zu helfen. Über 500 zum Tode verurteilte konnten gerettet werden, weil die Staatsanwaltschaft schlampig ermittelt hatte. Alle anderen Fälle dürften vermutlich in die 100.000de gehen, aber den Organisationen fehlt das Geld zur vollständigen Aufarbeitung.

Diese Projekte kommen zur gleichen Erkenntnis wie Dr. P.Niehenke aus Freiburg auch:
"Man wird juristisches Unrecht nie ganz ausschalten können, aber wenn wir die Täter nicht öffentlich benennen, mit ihren Schandtaten, nicht unabhängig gegen die Juristen auch geurteilt wird, dann ist unser Rechtsstaat am Ende und funktioniert nicht mehr!"

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