PFLICHTVERTEIDIGER PHILIPP KLEINER ZWANGSBEIGEORDNET!
Pflichtverteidiger Kleiner muss Schmidt zur Seite stehen!
Im anstehendem politisch weisungsgebundenem Schauprozess vor dem AG Büdingen (21.02.2020, 9:00 Uhr, Saal 1) wo sich unser Mitstreiter Schmidt erneut stellen muss, weil sein Freispruch vom November 2018 rechtswidrig kassiert werden soll, hat Richter Nakatenus schriftlich bestätigt, was Schmidt in seinem Antrag auf Pflichtverteidigung geltend gemacht hat. Philipp Kleiner muss die Pflichtverteidigung fortsetzen, weil das so vom OLG Frankfurt vorgegeben ist.
Noch ohne Anwalt, wurde am 08.11.2018, unter Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18 auf Freispruch entschieden, weil keine strafrechtlich relevanten Beweise für Beleidigungen oder Herabwürdigungen gegen Pflegegutachter des MDK Hessen vorgelegt werden konnten.
Am 29.07.19 wurde unter dem Az.: 5 Ss 39/19 vor dem OLG Frankfurt / Main eine politisch gewollte und weisungsgebundene Revision durchgeführt. Hintergrund, das hess. Gesundheitsministerium will eine Verurteilung erzwingen. Richter Kraußkopf setzte eigenmächtig Rechtsanwalt Philipp Kleiner Gießen, als zwangsbeigeordneten Verteidiger ein, weil unser Mitarbeiter nicht in der Lage war, binnen 3 Tagen einen eigenen Verteidiger zu benennen.
Vor der Verhandlung machte RA Kleiner einen sehr vernünftigen Eindruck. Er kam sogar eine Woche vor der Verhandlung zu einem Hausgespräch vorbei, da Schmidt krank ist, und kaum noch laufen kann. Es wurde das gemeinsame Vorgehen diskutiert. Unser Mitstreiter signalisierte aber, er selber werde nicht vor dem OLG erscheinen, weil er dort kein Rederecht habe, so wie das bei üblichen Gerichtsverfahren der Fall sei.
Direkt nach der Revisionsveranstaltung rief Kleiner dann bei unserem Mann an, und teilte ihm mit, der Revision sei stattgegeben worden, es werde neu verhandelt. Das Gericht habe zwar nicht abgestritten, dass es sich um eine sachliche streitbare Auseinandersetzung handelt, folge aber dem Staatsanwalt Rouven Spieler, und sieht eine Beleidigung mit Herabwürdigung als begangen. Es hätte aber vorgeschlagen, dass sich die Parteien zusammentun, und versuchen, über einen Vergleich die Sache aus der Welt zu schaffen.
Wenige Wochen später meldete sich RA Kleiner, der weisungsgebundene Staatsanwalt Spieler habe ein Angebot unterbreitet. Normalerweise bräuchte er, Kleiner nichts mehr zu machen, weil sein Auftrag als Pflichtverteidiger beendet sei, doch wolle er aus reinem Mitgefühl helfen, dass alles rasch zum Abschluss kommt. Der Staatsanwalt fordert 100 Euro für eine soziale Institution, und die Umänderung des kritischen Artikel, der seit dem 29.12.2017 hier auf unserem Blog steht. Auf dieses krumme Ei hat sich unser Mitarbeiter nicht eingelassen, zumal auch das schriftliche Urteil vom Revisionsgericht vorlag. Darin war weder von Beleidigungen noch von Herabwürdigungen die Rede, sondern davon, dass die Richterin beim AG Büdingen, Barbara Lachmann, im ersten Prozess keine Gesamtwürdigung im schriftlichen Urteil vorweisen konnte. Das der damalige Amtsrichter Sorg einen Denkfehler bei seiner Freispruchforderung begangen haben soll, blieb im Urteil unerwähnt.
Danach hat sich RA Kleiner zurückgezogen.
Selbst als die Ladung Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18 für die Neuverhandlung vor dem AG Büdingen, (21.02.2020, 9:00 Uhr) kam, und per Email an Philipp Kleiner übermittelt wurde, kam von dem Mann keine Reaktion. Darauf folgte die Beschwerde des Schmidt beim AG Büdingen, weil der Antrag auf Pflichtverteidigung nicht bearbeitet wurde. Schließlich stehe man ohne Anwalt da.
Dies hat dazu geführt, dass Richter Nakatenus nun Tacheles schrieb, und vermeldete, Kleiner sei vom OLG Frankfurt beigeordnet worden, auch für den weiteren Rechtsweg, den Schmidt bestreiten muss oder will.
Weil auch darauf hin keine Reaktion aus Gießen erfolgte, rief unser Mann dort in der Kanzlei an. Einzige Reaktion vom Anwalt persönlich, er habe den Termin zum 21.02.2020 vermerkt, und Schmidt könne ja eine Woche vor der Verhandlung anrufen, wegen einer Mitfahrgelegenheit.
Das sind also die allerbesten Voraussetzung für den bevorstehenden Schauprozess?
Schmidt hat uns gegenüber verlauten lassen, das Heft des Handelns werde er übernehmen, und sich nicht bevormunden lassen. Kleiner hat dafür zu sorgen, dass die Zeugen in die Mangel genommen werden, bei einer rechtswidrigen möglichen Verurteilung die Berufung eingelegt wird, und keine juristischen Fallen zu Geltung kommen.
Hh 03.03.2020; Informations- und Aufklärungsjournalismus
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