TEILERFOLG IM SCHAUPROZESSURTEIL
Teilerfolg im Schauprozessurteil
Heute hatte Richter Nakatenus seinen großen Auftritt, zusammen mit Staatsanwalt Rouven Spieler. Von Anfang an ließen beide erkennen, der Freispruch vom November 2018 wird gegen sämtliche gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen kassiert. Das Otto-Normalverbraucher gegen den Staatsbetrieb MDK und seinen Bediensteten gewinnt, das darf einfach nicht sein.
Mit dem Urteil werden Richterin Lachmann und Amtsanwalt Sorg als geistig überforderte Juristen hingestellt, die derartigen Prozessen nicht gewachsen seien.
Haben sich letztere noch an die tatsächliche Beweislage gehalten, wonach die Begriffe Püppchen, Kindchen und Schnösel wertfrei und sachbezogen benannt wurden, so war das dem Richter Nakatenus in Teilbereichen schnurz. Er folgte damit der Anzeigenstellerin Susanne Wäldchen aus Ranstadt, die aussagte, sie fühle sich durch diese Begriffe beleidigt und herabgewürdigt. Püppchen und Kindchen seien Kleinkinder mit wenig Lebenserfahrung. Sie hingegen sei eine erwachsene Frau von 38 Jahren, und lasse sich das nicht bieten. Dem folgte natürlich der weisungsgebundene Staatsanwalt Rouven Spieler, und setzte noch einen drauf, indem er meinte, dass man in den 50er und 60er Jahren so etwas sagen durfte, aber heute nicht mehr. Auf die Frage, warum sie nicht zunächst mit Unterlassung gedroht habe, antwortete Wäldchen: „weil es im Internet drinnen steht“.
Der zur Höchstform aufgelaufene „Pflichtverteidiger“ Kleiner aus Gießen betonte, es dürfe gar nicht abgeurteilt werden, weil das Revisionsgericht nur Formfehler bei der Würdigung des Urteil vom November 2018 begangen habe. Weder hat das Gericht Beleidigungen noch Herabwürdigungen festgestellt.
Nakatenus in seiner unantastbaren Art aber meinte in seiner Urteilsbegründung, dass wenn man etwas als Beleidigung empfinde, dass das dann auch eine Beleidigung sei. Die Vorgaben des BverfG und Vergleichsurteile interessieren ihn nicht. Hier würde ein Mensch auf seine Äußerlichkeiten reduziert.
Dem Angeklagtem fiel zuerst Rouven Spieler ins Wort, der die Wahrheit nur schwer ertragen konnte,- und ziemlich am Ende des Redebeitrages drängte auch der genervte Richter darauf, jetzt endlich mit der Verteidigung aufzuhören. So etwas ist einzigartig, das man Versuche unternimmt, die Verteidigung mundtot zu machen. Gute Nacht Rechtsstaat.
Was Matthias Leyhausen aus Reichselsheim angeht, so darf dieser auch weiterhin als „patziger junger Schnösel“ bezeichnet werden. Er sei schließlich nicht auf seine Äußerlichkeiten reduziert worden.
Während der weisungsgebunden funktionierende Staatsanwalt 10 Tagessätze zu je 15 Euro forderte, ging der ebenfalls weisungsgebundene vorsitzende Richter Nakatenus runter, auf 10 Tagessätze zu je 10 Euro.
Noch im Gerichtssaal haben der Verteidiger Philipp Kleiner und sein Mandant verlauten lassen, umgehend Berufung beim LG Gießen einlegen zu wollen,- und danach, falls nötig, ebenfalls Revision, und Verfassungsbeschwerde.
Wenn jeder, der sich beleidigt fühlt, vor Gericht auch noch recht bekommt, dann können wir die Gerichtsstuben dicht machen, und die Gesetzbücher verbrennen.
Da wird ständig gejammert, unsere Gerichte seien überlastet, Gewalttäter laufen frei draußen rum,- und dann so ein Aufriss, weil der Staat und seine Bediensteten die Wahrheit nicht vertragen können. 100 Euro sind noch übrig geblieben, plus Gerichts- und Anwaltskosten, die wegen fehlender Einkünfte eh nicht beglichen werden können. Was dieser Unsinn den Steuerzahler wohl kosten mag?
Prinzesschen rühr mich nicht an, und Majestätsbeleidigung, gab es in diversen Märchenerzählungen aus dem Mittelalter. Sind wir wieder soweit, so mit Hexenverfolgungen und Scheiterhaufen?
Eine Beleidigung ist erst dann eine Beleidigung, wenn das Wörterbuch die passende Erklärung dazu abliefert, oder es sich um Kraftausdrücke aus der Fäkaliensprache handelt! Rechtschaffende Juristen halten sich daran. Leute wie Nakatenus und Rouven Spieler nicht. Die haben Narrenfreiheit. Hellau!!!
21.02.2020; Enthüllung und Aufklärung – Die Red.
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