SCHAUPROZESS – SCHMIDT MACHT GEGENANGEBOT
Schauprozess – Schmidt macht Gegenangebot
Viele werden sich fragen, warum macht einer, der einen Freispruch erhalten hat, wo selbst die Staatsanwaltschaft den Freispruch forderte, weil alle Beweise zu Gunsten des Angeklagten sprechen, dennoch ein Angebot zur außergerichtlichen Güte?
Hier die Antwort unseres betroffenen Blogger:
Es geht hier um einen weisungsgebundenen politischen Schauprozess, wo bewusst gegen Recht und Gesetz verstoßen wird. Dagegen anzukommen, ist in einer profitgierigen und karrieresüchtigen Bananenrepublik nahezu unmöglich.
In meinem Fall aber gibt es zwei Ausnahmen, die in diesem rechtswidrigen Sumpf nicht mitgemacht haben = Amtsanwalt Sorg von der Staatsanwaltschaft Gießen, und Richterin Lachmann vom AG Büdingen.
Diesen beiden Juristen fühle ich mich moralisch verpflichtet, und möchte ihnen etwas zurück geben. Ich kann das Feld des Handelns nicht einem Staatsanwalt überlassen, der hinterhältig den Freispruch zum Kippen bringen will, nur weil er weisungsgebunden und verurteilungsgeil handelt.
Weil das OLG Frankfurt in seiner Revisionsverhandlung diesen Staatsanwalt indirekt rügte, er solle doch eine Art Friedensangebot machen, bevor es zu einem erneuten fragwürdigen Prozess kommt,- und mir ein Entweder-Oder Angebot von meinem Pflichtverteidiger telefonisch übermittelt wurde; sehe ich mich gezwungen, ein Gegenangebot zu machen. Ich habe über das AG Büdingen ein Angebot gemacht, weil ich nicht dafür verantwortlich sein will, sollte ich rechtsbeugerisch abgeurteilt werden, dass dann Richterin Lachmann und Amtsanwalt Sorg als geistig überforderte Juristen dastehen würden, die nicht in der Lage wären, anständige Prozesse zu führen. Diesen Schuh müssen sich die anziehen, die ohne Gewissen diesem System dienen.
Hier nun die Eingabe an das Gericht:
Email an: verwaltung@ag-buedingen.justiz.hessen.de 04.02.2020
An: Amtsgericht Büdingen, z.H. Richter Nakatenus,
Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18 – Freispruch vor dem AG Büdingen
Az.: 5 Ss 39/19 – Revisionsentscheidung auf Rezept vor dem OLG Frankfurt / Main
Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18 – Politisch weisungsgebundener Schauprozess geplant,
vor dem AG Büdingen, 21.02.2020, 9:00 Uhr, Saal 1
Hohes Gericht, Richter Nakatenus!
Da sich Staatsanwalt Rouven Spieler erlaubt hat, im Herbst vergangenen Jahres telefonisch Rechtsanwalt Kleiner (Gießen) mit einem außergerichtlichem Angebot zu kontaktieren, und damit der mündlichen Vorgabe des Revisionsgericht folgte, welches lediglich die Gesamtwürdigung des schriftlichen Urteil von Richterin Barbara Lachmann rügte, nicht aber den Freispruch,- und anregte, nach einem Vergleich zu streben, weil die Argumente, die zum Freispruch geführt haben, nicht von der Hand zu weisen sind,- hat Rouven Spieler, laut Rechtsanwalt Philipp Kleiner, folgendes Angebot unterbreitet:
Die Staatsanwaltschaft sei bereit, den ganzen Mist einzustellen und nicht weiter zu verfolgen, wenn ich im Gegenzug 100 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen würde, und die Begriffe Püppchen, Kindchen, Schnösel aus dem hirzenhain.wordpress.com Artikel vom 29.12.2017 entfernen würde. Selbstverständlich müsste ich auch für keinerlei Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen.
Ich habe seinerzeit dieses „Angebot“ aus gutem Grunde abgelehnt.
Ein Vergleich berücksichtigt immer die Interessen beider Parteien.
Diese Chance wurde mir nicht gegeben. Entweder – oder, war die Vorgabe, die mir RA Philipp Kleiner hat zuteil kommen lassen,- mit dem Zusatz, dass er ja eigentlich nicht mehr zuständig für mich sei, und diese Vermittlung freiwillig übernommen habe.
Ich habe aber einen Gegenvorschlag zur Güte zu machen, und schlage vor, mein Angebot von einem Oberstaatsanwalt prüfen und bearbeiten zu lassen, da Rouven Spieler als befangen einzustufen ist.
Mein Gegenangebot lautet:
Staatsanwaltschaft Rouven Spieler räumt schriftlich ein, dass er, und nicht sein Kollege, Amtsanwalt Sorg, einen Denkfehler begangen hat, indem er weisungsgebunden gehandelt hat, nur um beim hess. Gesundheitsministerium und dem MDK Hessen zu glänzen.
Auch erwarte ich eine Entschuldigung gegenüber Richterin Barbara Lachmann, da dieser Frau keinerlei Vorsatz nachgewiesen werden kann, wonach sie es berechnend unterlassen habe, die Gesamtwürdigung des Freispruchurteil bewusst zu verschweigen.
Die Staatsanwaltschaft Gießen, und andere Staatsanwaltschaften aus unserem Regierungsbezirk werden keine weitere Anzeigen gegen mich stellen, was sachorientierte kritische Internetartikel angeht, die sich mit dem MDK Hessen und der Staatsanwaltschaft Gießen fallbezogen befassen. Konkret geht es dabei um die Artikel nach dem 29.12.2017, bis zum Termin der Entscheidung, spätestens des Prozesstages, 21.02.2020.
Alle weiteren Artikel, die nach dem 21.02.2020 erfolgen, sind selbstverständlich neu zu bewerten.
Im Gegenzug werde ich 50 Euro an das ev. Dekanat Büdingen überweisen, mit dem Verwendungszweck, den Betrag für soziale Aufgaben zu verwenden.
Was die Begriffe Püppchen, Kindchen und Schnösel anbelangt, so stehen diese wertneutralen Titel seit Dezember 2017 im Internet, und sind vielfach geteilt, kopiert, und anderweitig verbreitet worden. Ein nachträgliches Löschen bringt gar nichts. Hier hätte man vor dem Strafbefehl mit einer Warnung ansetzen müssen. Das hat man aber, aus reinem Machtkalkül heraus, unterlassen. Somit hat man es billigend in Kauf genommen, den Artikel so zu belassen, wie er seit über 2 Jahren für Jedermann nachzulesen ist. Von daher besteht überhaupt kein Grund, den Bericht nach 2 Jahren zu verändern.
Einzige Übereinstimmung besteht darin, dass ich keinerlei Gerichts- und Folgekosten, wie Anwaltskosten oder Zeugenauslagen, zu tragen habe,- und dafür die Anklagebehörde, beziehungsweise die Staatskasse gerade zu stehen hat.
Ich möchte zu bedenken geben, dass bei einer weisungsgebundenen und politisch gewollten Verurteilung, an Recht und Gesetz und der tatsächlichen Beweislage vorbei, unter Missachtung der Vorgaben des BverfG, Richterin Barbara Lachmann, wie auch Amtsanwalt Sorg von der Staatsanwaltschaft Gießen, sehr schlecht dastehen würden, nur weil die sich geweigert haben, sich unter politisch weisungsgebundenem Druck setzen zu lassen.
Darüber sollte man einmal nachdenken.
Weil ich das Gefühl habe, mein zwangsbeigeordneter Pflichtverteidiger Philipp Kleiner macht nur noch das Nötigste, weil er dazu gezwungen wird, wende ich mich direkt an den Richter (Nakatenus), der mit seinem Schriftsatz vom 22.01.2020 für Rechtssicherheit sorgte, in dem er bekannt gab, Rechtsanwalt Kleiner ist bis auf weiteres für mich zuständig, entsprechend der Vorgaben durch das OLG Frankfurt / Main.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr:
Roland Schmidt – Menschenrechtler
Eine Verkehrspolizistin der Autobahnpolizei, die unlängst in einer TV-Doku bei Verkehrskontrollen von einem tschechischem LKW-Fahrer mit „Kindchen“ angesprochen wurde. Die Beamtin antwortete wie folgt: „Ich bin nicht Ihr Kindchen, und ich fordere Sie auf, dass zu unterlassen! Handeln Sie meiner Anweisung entsprechend nicht, so begehen sie Beamtenbeleidigung unter Vorsatz. Ich wäre gezwungen Sie anzuzeigen! Das aber möchte ich vermeiden“.
Hh; 05.02.2020 Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus, Presse- und Meinungsfreiheit
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