Dienstag, 25. Februar 2020

Ekelhaft Staatsanwalt Rouven Spieler


Schmidt hat Berufung eingelegt!

SCHMIDT LEGT BERUFUNG EIN!

Berufung:
Nach § 314 (1) StPO –  Einschreiben an die Geschäftsstelle des: Amtsgericht, Stiegelwiese 1, 63654 Büdingen.
In Abschrift auch eingereicht beim Landgericht, Ostanlage 15, 35390 Gießen
Abschrift eingereicht beim bisherigen, durch OLG-Frankfurt / Main, beigeordneten Pflichtverteidiger, und vom AG Büdingen bestätigter Rechtsanwalt; Philipp Kleiner,
Antrag nach § 315 StPO (2)
Berufung und Wiedereinsetzungsantrag
Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18 – Freispruch vor dem AG Büdingen
Einspruchsverfahren gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Gießen, wegen Beleidigung nach § 185 des STGB in 2 Fällen, verhängt zu 10 Tagessätzen a‘ 30 Euro
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Amtsanwalt Sorg, forderte selber Freispruch, weil die Beweislage keine objektiv zweifelsfreien Beleidigungen und Herabwürdigungen hergeben.
 Az.: 5 Ss 39/19 – Revisionsentscheidung vor dem OLG Frankfurt / Main
Staatsanwalt Rouven Spieler wirft seinem Amtskollegen Sorg einen Denkfehler vor,- und der Vors. Richterin Lachmann, sie habe ein fehlerhaftes Urteilsprotokoll erstellt.
Das OLG Frankfurt / Main erkennt auf Formfehler, und verweist die ganze Angelegenheit an das AG Büdingen zurück. Gleichzeitig macht es außerprotokollarisch (Richter Krauskopf) den Vorschlag an den Staatsanwalt, er möge doch ein Angebot an den Beschuldigten machen, damit diese Angelegenheit, die auf wackeligen Füssen steht, außergerichtlich beigelegt werden kann.
Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18 – Freispruch wurde kassiert.
Richter Nakatenus hat am 21.02.2020 vor dem AG Büdingen für Recht befunden, dass einer der beiden Fälle straffrei bleibt, ein anderer jedoch zur Verurteilung kommt. Auf die Vorgaben des OLG ist der Vors. Richter nicht eingegangen. Er zeigte sich zunächst offen für eine Beilegung der ganzen Angelegenheit, so wie es Staatsanwalt Rouven Spieler vorschwebt: (100 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen, und die Begriffe: Püppchen, Kindchen und Schnösel aus einem Internetartikel vom 29.12.2017 entfernen, bei gleichzeitigem Wegfall der Gerichts- und Anwaltskosten) Diesem „Angebot“ konnte aber nicht zugestimmt werden, weil es von meiner Seite aus ein Gegenangebot gegeben hat. Darauf wollte der Richter in der Verhandlung auch eingehen, was er jedoch nicht getan hat. Somit waren die Voraussetzungen für eine außergerichtliche Beilegung vom Tisch.
Es kann nicht sein, dass ein unabhängiger und überparteilicher Richter aus Frust zähneknirschend den Begriff „Schnösel“ schluckt, welcher mit dem Recht auf Meinungsfreiheit abgedeckt ist;- die Begriffe Püppchen und Kindchen, die laut Wörterbuch Kosenamen für eine junge ansehnliche hübsche Frau sind, für strafrelevant hält, weil sie den Straftatbestand der Beleidigung und Herabwürdigung erfüllen würden. Als Grundlage nimmt der Richter die subjektive Aussage einer Zeugin, weil die sich subjektiv beleidigt und herabgewürdigt fühlt. Nur weil sie unter Kindchen und Püppchen versteht, es handele sich dabei um ein unreifes dummes Kleinkind. Dieser subjektive Schmarren, der auf keinerlei rechtlicher Grundlagen beruht, wurde dann mit 10 Tagessätzen zu je 10 Euro bedacht. Das Reduzieren wollen auf Äußerlichkeiten ist unbewiesen und total daneben.
Ich möchte nach wie vor darauf aufmerksam machen, dass ich noch immer an einer außergerichtlichen Vergleichsbeilegung interessiert bin, aber nicht zu einseitigen Bedingungen, welche der weisungsgebundene Staatsanwaltschaft vorgibt. Schließlich ist der „Schnösel“ vom Tisch.
Weitere schriftliche Korrespondenz  bitte über den eingesetzten Rechtsanwalt Philipp Kleiner, der bisher eine hervorragende Arbeit geleistet hat. Dieser wird ebenfalls Berufung einlegen, und mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen, wegen eines außergerichtlichem Vergleich.
Hirzenhain, den: 22.02.2020                  Unterschrift:

Freispruch durch Rechtsbeugung kassiert

TEILERFOLG IM SCHAUPROZESSURTEIL

Teilerfolg im Schauprozessurteil
Heute hatte Richter Nakatenus seinen großen Auftritt, zusammen mit Staatsanwalt Rouven Spieler. Von Anfang an ließen beide erkennen, der Freispruch vom November 2018 wird gegen sämtliche gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen kassiert. Das Otto-Normalverbraucher gegen den Staatsbetrieb MDK und seinen Bediensteten gewinnt, das darf einfach nicht sein.
Mit dem Urteil werden Richterin Lachmann und Amtsanwalt Sorg als geistig überforderte Juristen hingestellt, die derartigen Prozessen nicht gewachsen seien.
Haben sich letztere noch an die tatsächliche Beweislage gehalten, wonach die Begriffe Püppchen, Kindchen und Schnösel wertfrei und sachbezogen benannt wurden, so war das dem Richter Nakatenus in Teilbereichen schnurz. Er folgte damit der Anzeigenstellerin Susanne Wäldchen aus Ranstadt, die aussagte, sie fühle sich durch diese Begriffe beleidigt und herabgewürdigt. Püppchen und Kindchen seien Kleinkinder mit wenig Lebenserfahrung. Sie hingegen sei eine erwachsene Frau von 38 Jahren, und lasse sich das nicht bieten. Dem folgte natürlich der weisungsgebundene Staatsanwalt Rouven Spieler, und setzte noch einen drauf, indem er meinte, dass man in den 50er und 60er Jahren so etwas sagen durfte, aber heute nicht mehr. Auf die Frage, warum sie nicht zunächst mit Unterlassung gedroht habe, antwortete Wäldchen: „weil es im Internet drinnen steht“.
Der zur Höchstform aufgelaufene „Pflichtverteidiger“ Kleiner aus Gießen betonte, es dürfe gar nicht abgeurteilt werden, weil das Revisionsgericht nur Formfehler bei der Würdigung des Urteil vom November 2018 begangen habe. Weder hat das Gericht Beleidigungen noch Herabwürdigungen festgestellt.
Nakatenus in seiner unantastbaren Art aber meinte in seiner Urteilsbegründung, dass wenn man etwas als Beleidigung empfinde, dass das dann auch eine Beleidigung sei. Die Vorgaben des BverfG und Vergleichsurteile interessieren ihn nicht. Hier würde ein Mensch auf seine Äußerlichkeiten reduziert.
Dem Angeklagtem fiel zuerst Rouven Spieler ins Wort, der die Wahrheit nur schwer ertragen konnte,- und ziemlich am Ende des Redebeitrages drängte auch der genervte Richter darauf, jetzt endlich mit der Verteidigung aufzuhören. So etwas ist einzigartig, das man Versuche unternimmt, die Verteidigung mundtot zu machen. Gute Nacht Rechtsstaat.
Was Matthias Leyhausen aus Reichselsheim angeht, so darf dieser auch weiterhin als „patziger junger Schnösel“ bezeichnet werden. Er sei schließlich nicht auf seine Äußerlichkeiten reduziert worden.
Während der weisungsgebunden funktionierende Staatsanwalt 10 Tagessätze zu je 15 Euro forderte, ging der ebenfalls weisungsgebundene vorsitzende Richter Nakatenus runter, auf 10 Tagessätze zu je 10 Euro.
Noch im Gerichtssaal haben der Verteidiger Philipp Kleiner und sein Mandant verlauten lassen, umgehend Berufung beim LG Gießen einlegen zu wollen,- und danach, falls nötig, ebenfalls Revision, und Verfassungsbeschwerde.
Wenn jeder, der sich beleidigt fühlt, vor Gericht auch noch recht bekommt, dann können wir die Gerichtsstuben dicht machen, und die Gesetzbücher verbrennen.
Da wird ständig gejammert, unsere Gerichte seien überlastet, Gewalttäter laufen frei draußen rum,- und dann so ein Aufriss, weil der Staat und seine Bediensteten die Wahrheit nicht vertragen können. 100 Euro sind noch übrig geblieben, plus Gerichts- und Anwaltskosten, die wegen fehlender Einkünfte eh nicht beglichen werden können. Was dieser Unsinn den Steuerzahler wohl kosten mag?
Prinzesschen rühr mich nicht an, und Majestätsbeleidigung, gab es in diversen Märchenerzählungen aus dem Mittelalter. Sind wir wieder soweit, so mit Hexenverfolgungen und Scheiterhaufen?
Eine Beleidigung ist erst dann eine Beleidigung, wenn das Wörterbuch die passende Erklärung dazu abliefert, oder es sich um Kraftausdrücke aus der Fäkaliensprache handelt! Rechtschaffende Juristen halten sich daran. Leute wie Nakatenus und Rouven Spieler nicht. Die haben Narrenfreiheit. Hellau!!!
21.02.2020; Enthüllung und Aufklärung – Die Red.

Schauprozess - Schmidt macht Gegenangebot

SCHAUPROZESS – SCHMIDT MACHT GEGENANGEBOT

Schauprozess – Schmidt macht Gegenangebot
Viele werden sich fragen, warum macht einer, der einen Freispruch erhalten hat, wo selbst die Staatsanwaltschaft den Freispruch forderte, weil alle Beweise zu Gunsten des Angeklagten sprechen, dennoch ein Angebot zur außergerichtlichen Güte?
Hier die Antwort unseres betroffenen Blogger:
Es geht hier um einen weisungsgebundenen politischen Schauprozess, wo bewusst gegen Recht und Gesetz verstoßen wird. Dagegen anzukommen, ist in einer profitgierigen und karrieresüchtigen Bananenrepublik nahezu unmöglich.
In meinem Fall aber gibt es zwei Ausnahmen, die in diesem rechtswidrigen Sumpf nicht mitgemacht haben = Amtsanwalt Sorg von der Staatsanwaltschaft Gießen, und Richterin Lachmann vom AG Büdingen.
Diesen beiden Juristen fühle ich mich moralisch verpflichtet, und möchte ihnen etwas zurück geben. Ich kann das Feld des Handelns nicht einem Staatsanwalt überlassen, der hinterhältig den Freispruch zum Kippen bringen will, nur weil er weisungsgebunden und verurteilungsgeil handelt.
Weil das OLG Frankfurt in seiner Revisionsverhandlung diesen Staatsanwalt indirekt rügte, er solle doch eine Art Friedensangebot machen, bevor es zu einem erneuten fragwürdigen Prozess kommt,- und mir ein Entweder-Oder Angebot von meinem Pflichtverteidiger telefonisch übermittelt wurde; sehe ich mich gezwungen, ein Gegenangebot zu machen. Ich habe über das AG Büdingen ein Angebot gemacht, weil ich nicht dafür verantwortlich sein will, sollte ich rechtsbeugerisch abgeurteilt werden, dass dann Richterin Lachmann und Amtsanwalt Sorg als geistig überforderte Juristen dastehen würden, die nicht in der Lage wären, anständige Prozesse zu führen. Diesen Schuh müssen sich die anziehen, die ohne Gewissen diesem System dienen.
Hier nun die Eingabe an das Gericht:
Email an: verwaltung@ag-buedingen.justiz.hessen.de                    04.02.2020
An: Amtsgericht Büdingen, z.H. Richter Nakatenus,
Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18 – Freispruch vor dem AG Büdingen
Az.: 5 Ss 39/19 – Revisionsentscheidung auf Rezept vor dem OLG Frankfurt / Main
Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18 – Politisch weisungsgebundener Schauprozess geplant,
                                                    vor dem AG Büdingen, 21.02.2020, 9:00 Uhr, Saal 1

Hohes Gericht, Richter Nakatenus!
Da sich Staatsanwalt Rouven Spieler erlaubt hat, im Herbst vergangenen Jahres telefonisch Rechtsanwalt Kleiner (Gießen) mit einem außergerichtlichem Angebot zu kontaktieren, und damit der mündlichen Vorgabe des Revisionsgericht folgte, welches lediglich die Gesamtwürdigung des schriftlichen Urteil von Richterin Barbara Lachmann rügte, nicht aber den Freispruch,- und anregte, nach einem Vergleich zu streben, weil die Argumente, die zum Freispruch geführt haben, nicht von der Hand zu weisen sind,- hat Rouven Spieler, laut Rechtsanwalt Philipp Kleiner, folgendes Angebot unterbreitet:
Die Staatsanwaltschaft sei bereit, den ganzen Mist einzustellen und nicht weiter zu verfolgen, wenn ich im Gegenzug 100 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen würde, und die Begriffe Püppchen, Kindchen, Schnösel aus dem hirzenhain.wordpress.com Artikel vom 29.12.2017 entfernen würde. Selbstverständlich müsste ich auch für keinerlei Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen.
Ich habe seinerzeit dieses „Angebot“ aus gutem Grunde abgelehnt.
Ein Vergleich berücksichtigt immer die Interessen beider Parteien.
Diese Chance wurde mir nicht gegeben. Entweder – oder, war die Vorgabe, die mir RA Philipp Kleiner hat zuteil kommen lassen,-  mit dem Zusatz, dass er ja eigentlich nicht mehr zuständig für mich sei, und diese Vermittlung freiwillig übernommen habe.
Ich habe aber einen Gegenvorschlag zur Güte zu machen, und schlage vor, mein Angebot von einem Oberstaatsanwalt prüfen und bearbeiten zu lassen, da Rouven Spieler als befangen einzustufen ist.
Mein Gegenangebot lautet:
Staatsanwaltschaft Rouven Spieler räumt schriftlich ein, dass er, und nicht sein Kollege, Amtsanwalt Sorg, einen Denkfehler begangen hat, indem er weisungsgebunden gehandelt hat, nur um beim hess. Gesundheitsministerium und dem MDK Hessen zu glänzen.
Auch erwarte ich eine Entschuldigung gegenüber Richterin Barbara Lachmann, da dieser Frau keinerlei Vorsatz nachgewiesen werden kann, wonach sie es berechnend unterlassen habe, die Gesamtwürdigung des Freispruchurteil bewusst zu verschweigen.
Die Staatsanwaltschaft Gießen, und andere Staatsanwaltschaften aus unserem Regierungsbezirk werden keine weitere Anzeigen gegen mich stellen, was sachorientierte kritische Internetartikel angeht, die sich mit dem MDK Hessen und der Staatsanwaltschaft Gießen fallbezogen befassen. Konkret geht es dabei um die Artikel nach dem 29.12.2017, bis zum Termin der Entscheidung, spätestens des Prozesstages, 21.02.2020.
Alle weiteren Artikel, die nach dem 21.02.2020 erfolgen, sind selbstverständlich neu zu bewerten.
Im Gegenzug werde ich 50 Euro an das ev. Dekanat Büdingen überweisen, mit dem Verwendungszweck, den Betrag für soziale Aufgaben zu verwenden.
Was die Begriffe Püppchen, Kindchen und Schnösel anbelangt, so stehen diese wertneutralen Titel seit Dezember 2017 im Internet, und sind vielfach geteilt, kopiert, und anderweitig verbreitet worden. Ein nachträgliches Löschen bringt gar nichts. Hier hätte man vor dem Strafbefehl mit einer Warnung ansetzen müssen. Das hat man aber, aus reinem Machtkalkül heraus, unterlassen. Somit hat man es billigend in Kauf genommen, den Artikel so zu belassen, wie er seit über 2 Jahren für Jedermann nachzulesen ist. Von daher besteht überhaupt kein Grund, den Bericht nach 2 Jahren zu verändern.
Einzige Übereinstimmung besteht darin, dass ich keinerlei Gerichts- und Folgekosten, wie Anwaltskosten oder Zeugenauslagen, zu tragen habe,- und dafür die Anklagebehörde, beziehungsweise die Staatskasse gerade zu stehen hat.
Ich möchte zu bedenken geben, dass bei einer weisungsgebundenen und politisch gewollten Verurteilung, an Recht und Gesetz und der tatsächlichen Beweislage vorbei, unter Missachtung der Vorgaben des BverfG, Richterin Barbara Lachmann, wie auch Amtsanwalt Sorg von der Staatsanwaltschaft Gießen, sehr schlecht dastehen würden, nur weil die sich geweigert haben, sich unter politisch weisungsgebundenem Druck setzen zu lassen.
Darüber sollte man einmal nachdenken.
Weil ich das Gefühl habe, mein zwangsbeigeordneter Pflichtverteidiger Philipp Kleiner macht nur noch das Nötigste, weil er dazu gezwungen wird, wende ich mich direkt an den Richter (Nakatenus), der mit seinem Schriftsatz vom 22.01.2020 für Rechtssicherheit sorgte, in dem er bekannt gab, Rechtsanwalt Kleiner ist bis auf weiteres für mich zuständig, entsprechend der Vorgaben durch das OLG Frankfurt / Main.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr:
Roland Schmidt – Menschenrechtler
Eine Verkehrspolizistin der Autobahnpolizei, die unlängst in einer TV-Doku bei Verkehrskontrollen von einem tschechischem LKW-Fahrer mit „Kindchen“ angesprochen wurde. Die Beamtin antwortete wie folgt: „Ich bin nicht Ihr Kindchen, und ich fordere Sie auf, dass zu unterlassen! Handeln Sie meiner Anweisung entsprechend nicht, so begehen sie Beamtenbeleidigung unter Vorsatz. Ich wäre gezwungen Sie anzuzeigen! Das aber möchte ich vermeiden“.
Hh; 05.02.2020 Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus, Presse- und Meinungsfreiheit

Philipp Kleiner pflichtbeigeordnet!

PFLICHTVERTEIDIGER PHILIPP KLEINER ZWANGSBEIGEORDNET!

Pflichtverteidiger Kleiner muss Schmidt zur Seite stehen!
Im anstehendem politisch weisungsgebundenem Schauprozess vor dem AG Büdingen (21.02.2020, 9:00 Uhr, Saal 1) wo sich unser Mitstreiter Schmidt erneut stellen muss, weil sein Freispruch vom November 2018 rechtswidrig kassiert werden soll, hat Richter Nakatenus schriftlich bestätigt, was Schmidt in seinem Antrag auf Pflichtverteidigung geltend gemacht hat. Philipp Kleiner muss die Pflichtverteidigung fortsetzen, weil das so vom OLG Frankfurt vorgegeben ist.
Noch ohne Anwalt, wurde am 08.11.2018, unter Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18 auf Freispruch entschieden, weil keine strafrechtlich relevanten Beweise für Beleidigungen oder Herabwürdigungen gegen Pflegegutachter des MDK Hessen vorgelegt werden konnten.
Am 29.07.19 wurde unter dem Az.: 5 Ss 39/19 vor dem OLG Frankfurt / Main eine politisch gewollte und weisungsgebundene Revision durchgeführt. Hintergrund, das hess. Gesundheitsministerium will eine Verurteilung erzwingen. Richter Kraußkopf setzte eigenmächtig Rechtsanwalt Philipp Kleiner Gießen, als zwangsbeigeordneten Verteidiger ein, weil unser Mitarbeiter nicht in der Lage war, binnen 3 Tagen einen eigenen Verteidiger zu benennen.
Vor der Verhandlung machte RA Kleiner einen sehr vernünftigen Eindruck. Er kam sogar eine Woche vor der Verhandlung zu einem Hausgespräch vorbei, da Schmidt krank ist, und kaum noch laufen kann. Es wurde das gemeinsame Vorgehen diskutiert. Unser Mitstreiter signalisierte aber, er selber werde nicht vor dem OLG erscheinen, weil er dort kein Rederecht habe, so wie das bei üblichen Gerichtsverfahren der Fall sei.
Direkt nach der Revisionsveranstaltung rief Kleiner dann bei unserem Mann an, und teilte ihm mit, der Revision sei stattgegeben worden, es werde neu verhandelt. Das Gericht habe zwar nicht abgestritten, dass es sich um eine sachliche streitbare Auseinandersetzung handelt, folge aber dem Staatsanwalt Rouven Spieler, und sieht eine Beleidigung mit Herabwürdigung als begangen. Es hätte aber vorgeschlagen, dass sich die Parteien zusammentun, und versuchen, über einen Vergleich die Sache aus der Welt zu schaffen.
Wenige Wochen später meldete sich RA Kleiner, der weisungsgebundene Staatsanwalt Spieler habe ein Angebot unterbreitet. Normalerweise bräuchte er, Kleiner nichts mehr zu machen, weil sein Auftrag als Pflichtverteidiger beendet sei, doch wolle er aus reinem Mitgefühl helfen, dass alles rasch zum Abschluss kommt. Der Staatsanwalt fordert 100 Euro für eine soziale Institution, und die Umänderung des kritischen Artikel, der seit dem 29.12.2017 hier auf unserem Blog steht. Auf dieses krumme Ei hat sich unser Mitarbeiter nicht eingelassen, zumal auch das schriftliche Urteil vom Revisionsgericht vorlag. Darin war weder von Beleidigungen noch von Herabwürdigungen die Rede, sondern davon, dass die Richterin beim AG Büdingen, Barbara Lachmann, im ersten Prozess keine Gesamtwürdigung im schriftlichen Urteil vorweisen konnte. Das der damalige Amtsrichter Sorg einen Denkfehler bei seiner Freispruchforderung begangen haben soll, blieb im Urteil unerwähnt.
Danach hat sich RA Kleiner zurückgezogen.
Selbst als die Ladung Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18 für die Neuverhandlung vor dem AG Büdingen, (21.02.2020, 9:00 Uhr) kam, und per Email an Philipp Kleiner übermittelt wurde, kam von dem Mann keine Reaktion. Darauf folgte die Beschwerde des Schmidt beim AG Büdingen, weil der Antrag auf Pflichtverteidigung nicht bearbeitet wurde. Schließlich stehe man ohne Anwalt da.
Dies hat dazu geführt, dass Richter Nakatenus nun Tacheles schrieb, und vermeldete, Kleiner sei vom OLG Frankfurt beigeordnet worden, auch für den weiteren Rechtsweg, den Schmidt bestreiten muss oder will.
Weil auch darauf hin keine Reaktion aus Gießen erfolgte, rief unser Mann dort in der Kanzlei an. Einzige Reaktion vom Anwalt persönlich, er habe den Termin zum 21.02.2020 vermerkt, und Schmidt könne ja eine Woche vor der Verhandlung anrufen, wegen einer Mitfahrgelegenheit.
Das sind also die allerbesten Voraussetzung für den bevorstehenden Schauprozess?
Schmidt hat uns gegenüber verlauten lassen, das Heft des Handelns werde er übernehmen, und sich nicht bevormunden lassen. Kleiner hat dafür zu sorgen, dass die Zeugen in die Mangel genommen werden, bei einer rechtswidrigen möglichen Verurteilung die Berufung eingelegt wird, und keine juristischen Fallen zu Geltung kommen.
Hh 03.03.2020; Informations- und Aufklärungsjournalismus