Schauprozesse; Michael und Roland – Stand der Dinge
Ende Januar diesen Jahres wurde Michael vom AG Büdingen zu einer Geldbuße von 300 Euro, verteilt auf 30 Tagessätze, verdonnert, weil er vorsätzlich Unwahrheiten verbreitet haben soll. Michael legte dagegen Berufung beim LG Gießen ein.
Jetziger Stand:
Bisher noch keine Antwort vom Landgericht Gießen, obwohl schön längst was hätte kommen müssen. Statt dessen gab es vor Wochen Post vom AG Büdingen, wo ihm mitgeteilt wurde, seine Revision sei abgelehnt. Merkwürdig, wo der Mann doch Berufung eingelegt hat. Sein Anwalt hat dafür gesorgt, dass die Justiz ihren „Irrläufer“ revidiert hat, und selber zu der Erkenntnis gekommen ist, es gibt kein Revisionsbegehren. Der weitere Verlauf vor dem LG in Gießen ist ungewiss, ein Aktenzeichen nicht bekannt.
Ende Februar diesen Jahres wurde Roland vor dem AG Büdingen zu einer Geldbuße von 100 Euro, verteilt auf 10 Tagessätze, nachträglich verurteilt, (vorausgegangen ein Freispruch) weil er eine Pflegegutachterin des MDK Hessen beleidigt und herabgewürdigt haben soll. Auch Roland legte Berufung ein.
Jetziger Stand:
Ohne Vorankündigung hat Richter Johannes Nink die Berufung verworfen, und das Urteil für rechtskräftig erklärt. Darauf erfolgte umgehend eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Diese Beschwerde ist inzwischen bestätigt, mit einem Aktenzeichen versehen, und somit zur Überprüfung angenommen.
Darüber hinaus hat Roland Dienstaufsichtsbeschwerde bei der hess. Anwaltskammer eingelegt, weil der zwangseingesetzte Anwalt Philipp Kleiner aus Gießen beim Handeln durch Untätigkeiten glänzte. Versprochen hat er viel, gemacht hat er nichts. Nur auf Anweisung von oben Befehle ausgeführt. In den Akten jetzt auch erkennbar, RA Kleiner hat bei der Verhandlung frei erfundenen Mist erzählt, der mit ins schriftlich verfasste Urteil eingeflossen ist.
Auch ging eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde, verbunden mit einer Anzeige wegen Rechtsbeugung, gegen den weisungsgebundenen Richter Johannes Nink raus, dem die tatsächliche Aktenlage nicht zu interessieren scheint. Diese Angelegenheit liegt nun bei Richterin Exler, ebenfalls LG Gießen, auf dem Tisch. Von Gewaltenteilung keine Spur. Es riecht nach Mauschelei.
Alle Hoffnungen auf ein unabhängiges Gerichtsverfahren, mit objektiver Beurteilung, ruhen jetzt auf das BverfG. in Karlsruhe.
22.07.2020 Enthüllung und Aufklärung im Sinne der freien Meinung, Die Red.
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