Florian Nakatenus, Richter Rechtsbeuger auf Probe
Florian Nakatenus, der jüngst in die Internetschlagzeilen geraten ist, wegen seinem dreist verlogenem Auftreten vor dem Amtsgericht in Büdingen,- bei einem weisungsgebundenem Schauprozess, wo ein Freispruch (an Recht und Gesetz, und der Beweislage vorbei) vorsätzlich gekippt wurde:
„Hier bestimme ich, was Meinungsfreiheit ist! Auch wenn dem Angeklagten weder Beleidigungen noch Herabwürdigungen nachgewiesen werden können, so war es doch seine Absicht gewesen Staatsangestellte zu beleidigen. Ich unterstelle ihm einfach eine Falschaussage, bezeichne ihn als Lügner, und begründe damit meine Urteilsbegründung. Ich habe ja juristische und politische Verbündete an meiner Seite, die das von mir erwarten. Allen voran Rouven Spieler von der Stasi.“
… ist nicht nur vom Justizministerium Hessen zum Richter auf Probe beim Amtsgericht Büdingen eingestellt worden, zuvor soll er auch im Vogelsberg tätig gewesen sein, und davor beim Amtsgericht in Friedberg.
Seit mindestens 5 Jahren ist dieser Mann nun Richter. Dann immer noch auf Probe? Der muss ja über allerbeste Verbindungen verfügen. Andere wären schon längst gefeuert. Schaut man sich den Namen Nakatenus im Internet an, so geht die Historie bis ins 16. Jahrhundert zurück. Erst katholische Prediger, dann Juristenprediger, und heute sind es Theologen, Rechtsanwälte, Richter, und Parteibuchpolitiker.
Erstmalig geriet dieser Rechtsbeuger, der seine Urteile auf persönliche Wahnvorstellungen stützt, 2016 in die Schlagzeilen. Er fiel Tierschützern und Anwohnern übelst auf, weil er einen 79-jährigen Jäger freigesprochen hatte, der mit seinem Jagdgewehr auf einem bewohnten Privatgrundstück 3 Nutria-Biberratten erlegt hatte. Ein Muttertier und zwei Junge. Ein Schuss verfehlte sein Ziel. Nicht nur das, auch Menschen waren in der Nähe, und hätten getroffen werden können.
Dem Richter interessierte weder die angebliche behördliche Genehmigung durch ein Amt, noch die Inaugenscheinnahme des toten Muttertier. Da der weisungsgebundene Amtsanwalt Nils Kühnel den Freispruch vorgab, mit seinem Antrag, war man sich rasch lobbymässig einig. Was in der Urteilsbegründung nicht passte, das wurde halt passend formuliert, unter dem Motto: „Es ist ja nichts schlimmes passiert. Der Jäger hat nur seinen Job gemacht.“
In Wiesbaden lachen sich die eines ins Stasi 2.0 Fäustchen, die schon beim NSU getrickst haben, die unabhängige Steuerprüfer gegen weisungsgebundene Lügner und Betrüger ausgewechselt haben, und die mit Schwarzgeldkassen um und mit Helmut Kohl gut konnten. So verwundert es auch nicht, dass mit Volker Bouffier ein Gießener Jurist (Anwalt) und gleichzeitig Ministerpräsident von Hessen, die Fäden im Hintergrund zieht.
Wie sagte doch Richterin Barbara Lachmann, die objektiv für die Meinungsfreiheit urteilte, und mit Amtsanwalt Sorg einen Verbündeten fand: „Ich kann weder zweifelsfrei eine Beleidigung, noch eine Herabwürdigung feststellen. Ich halte mich an die Unschuldsvermutung. Es wird aber noch was nachkommen, weil der MDK Hessen, und damit verbunden das hess. Sozialministerium, (CDU/Grüne) keine Ruhe geben werden.“
Warum schafft ihr nicht gleich alle Gesetze ab?
Adolf und Erich hätten ihre helle Freude an dieser Art von Rechtsstaatlichkeit.
Bis in die 80er Jahre hinein, waren bekanntlich ehemalige NS Juristen und Politiker tätig, ohne charakterlicher Eignungsprüfungen. Seit 1990 haben wir 1:1 Stasijuristen übernommen.
Rechtsbeugende Verbrecher urteilen unbeschwert über ehrliche Bürger, die nur die Wahrheit beim Namen nennen, mit Roß und Reiter.
Wer Russland und China dafür kritisiert, der sollte in seinem eigenem Saustall anfangen und ausmisten!
01.08.2020, V.i.S.d.P.
Enthüllung und Aufklärung durch Recherche eines Leser mitgestaltet.
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