Montag, 10. August 2020

Weisungsgebundene Vollpfostenjustiz in Deutschland

Die deutsche Justiz? Am Abgrund. Die Richter? Größtenteils Vollpfosten. Der Richterbund? Ein Verein für Weicheier. In seinem Buch „Urteil: Ungerecht“ zeichnet Richter Thorsten Schleif ein desaströses Bild seines Berufsstands. Den Titel eines „Nestbeschmutzers“ hat er sich damit redlich verdient.
Richter „Nestbeschmutzer“ schreibt Klartext.
„Die Schuld für die … als beschissen zu bezeichnende Situation der Justiz suchen meine Kollegen bei Politik, Regierung und veränderter Gesellschaft. Hierbei übersehen sie jedoch, dass die Richterschaft, und zwar jeder einzelne Richter, an der ganzen Misere eine beachtliche Mitschuld trägt.“
„Der Urheber eines Skandalurteils ist und bleibt der Richter. Er ist es, der das Urteil spricht. Nicht die Politik. Nicht die Regierung. Nicht die Gesellschaft.“
„In den vergangenen zwölf Jahren habe ich etwa 250 Richter … kennengelernt. Darunter großartige Kollegen, aber leider auch nicht wenige ‚Vollpfosten‘.“
„Richter kennzeichnet ein hohes Maß an Disziplin und Bequemlichkeit… Welche Eigenschaft kommt hinzu, die den Charakter eines Richters besonders kennzeichnet? … Es ist der Wunsch nach Macht!“
„Eine Eigenschaft des Richters fehlt noch, mit der Sie bestimmt nicht gerechnet haben: das mangelnde Selbstbewusstsein. Denn die wenigsten Richter sind selbstbewusst.“
„Der Deutsche Richterbund ist ein Zwitterwesen zwischen harmlosem Nörgler und unterwürfigem Bittsteller … Es ist traurig und beschämend, einen solchen Haufen wehleidiger Jammerlappen zu sehen.“
„Hinzu kommt eine Überzahl von Karrieristen in wichtigen Positionen des Richterbunds … Es liegt auf der Hand, dass unter diesen Bedingungen der Richterbund leider als Interessenvertretung nur die Durchschlagskraft eines veganen Wattebausches hat.“
„Die nächsten Jahre sind für das Schicksal des deutschen Rechtsstaats entscheidend. Man muss weder Prophet noch Hellseher sein, um die Folgen der gegenwärtigen Entwicklungen absehen zu können.“
„Kriminelle in Untersuchungshaft werden nach sechs Monaten freigelassen, weil die Strafgerichte mit der Bearbeitung nicht nachkommen.“
„Die Rechtsprechung übernehmen Bürgerwehren und private Security-Unternehmen, die gegen einen kleinen Aufpreis den gefangenen Straftäter auch gleich ‚aburteilen‘. Es findet sich eine gerechte Strafe. Ebenso schnell und effektiv wie brutal und unmenschlich. Für eine Beleidigung: zwei kräftige Ohrfeigen. Für einen Diebstahl: ein gebrochener Daumen. Für einen Totschlag … Natürlich trifft es viele Unschuldige. „Justizirrtümer“ gab es immer schon.“
„Die nächsten Jahre werden zeigen, welche Richtung der deutsche Rechtsstaat einschlagen wird. Werden Skandalurteile von unsicheren Richtern, die nicht mehr nur der Wahrheit und Gerechtigkeit dienen, sondern Sklaven ihrer Ängste vor Fehlern und Verantwortung sind, mehr und mehr die Regel sein?“
„Eine Justiz, der die Bürger nicht (mehr) vertrauen, hat versagt. Verliert der Bürger den Glauben in das Rechtssystem eines Staates, dann verliert der Staat sein Existenzrecht. Das Rechtssystem eines modernen Staates ist wie ein Rückgrat. Wird es gebrochen, ist der Staat dauerhaft gelähmt.“
„Eine Richterschaft wird niemals ein gesundes und starkes Selbstbewusstsein entwickeln können, solange sie bevormundet wird … Und das haben auch die meisten modernen Staaten begriffen, indem sie eine strikte Trennung der Staatsgewalten – Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung – in ihren Verfassungen verankert haben. Nur in Deutschland wird dieser Weg, der gut bekannt ist, nicht gegangen. Die Einführung einer Selbstverwaltung für die rechtsprechende Gewalt ist unverzichtbar.“
Reformvorschläge sind weder zu teuer noch schwer umsetzbar oder – eine auch immer gern gewählte Ausrede – ‚dem Volk nicht zu vermitteln‘. Es geht alles. Man muss das nur wollen!“

Whistleblower A.V.
„Zum Glück haben wir ein Internet, dass noch in viele Bereiche hinein frei genutzt werden kann. Die Menschen richten sich schon lange nicht mehr nach dem, was uns unsere Politiker, unsere Rechtsexperten und Medienverantwortliche erzählen. Immer weniger Menschen glauben an die Unschuldsvermutung, an Gewaltenteilung, an den funktionierenden Rechtsstaat. Immer mehr Menschen werden zum Opfer machtbesoffener Obrigkeiten. Diese Menschen orientieren sich schon lange nicht mehr an unsere geknebelte Medienmache. Sie suchen ständig im Internet nach Berichten, wo mutige Opfer über Rechtsbeugungen berichten, und im günstigsten Fall dabei auch Namen der Täter nennen. Diese Berichte werden in Zukunft immer mehr werden. Meine Hoffnung ist, dass das ehrliche Volk eines Tages erwacht und handelt, so wie einst beim Zusammenbruch der DDR.“
10.08.2020 – Internetfindlinge

Sonntag, 9. August 2020

Oberstaatsanwalt in U-Haft

Oberstaatsanwalt Alexander Badle vom OLG Frankfurt in Untersuchungshaft
Seit mindestens 15 Jahren, so berichtet die Presse, soll dieser Oberstaatsanwalt in korrupte Geschäfte rund um die Medizin und Gesundheit verstrickt gewesen sein. Es wird von einem Geflecht innerhalb der Justiz (Landesregierung, Richter, Staats- und Rechtsanwälte) berichtet. Wer nicht gespurt hat, wurde ausgewechselt oder bedroht.
Der HR wusste zu berichten, erst durch die Anzeige seiner Ex-Lebensgefährtin (wohl auch über Druck durch das Ausland?) kam diese Sauerei nun an die Öffentlichkeit.
Erinnerungen werden wach, an einen gewissen Ronald Barnabas Schill, Ex-Richter, der zeitweise in Brasilianischen Slums lebte. Er hatte Regierungspolitiker in Hamburg beleidigt und erpresst, und sich dort feiern lassen, wo das Rotlicht und Drogen beheimatet waren.
Sowohl unsere Hosenscheißerpresse, allen voran der HR, wie auch unsere verdorbenen Lobbypolitiker in den Parlamenten, brauchen nicht zu kommen, es würde sich um Ausnahmen handeln. Fakt ist, es ist die Regel in Deutschland, der ganz normale Wahnsinn vor Gericht.
Fast alle, bis auf wenige Ausnahmen sind gewissenlose kriminelle Rechtsbeuger.
Im Blog hirzenhain.wordpress.com kann man seit Dezember 2017 nachlesen, wie die AOK Hessen, zusammen mit dem MDK Hessen, dem hess. Justiz- und Sozialminister, dem Rechtsbeuger von Gießen, Staatsanwalt Rouven Spieler,- gegen Kritiker vorgeht, die öffentlich kritisieren.
Hat das Opfer, ein alter gebrechlicher Mann, von Richterin Lachmann und Amtsanwalt Sorg vor dem Amtsgericht Büdingen noch einen Freispruch bekommen, weil ihm weder eine Beleidigung, noch eine Herabwürdigung nachgewiesen werden konnte,-
so wurde Revisionsrichter Krauskopf vom OLG Frankfurt zum Helfershelfer bestellt. Dazu die Oberstaatsanwältin Andreesen. Das LG Büdingen wurde dazu gezwungen den Prozess neu aufzurollen.
Der geistig überforderte Richter auf Probe, Florian Nakatenus urteilte dann im Tenor: „Wenn die Beweise nicht ausreichen, so war es doch die Absicht des Angeklagten, Pflegegutachter des MDK Hessen zu beleidigen.“ Besonders dreist, Krauskopf hat SPD-Anwalt Philipp Kleiner aus Gießen als Pflichtverteidiger zwangsbeigeordnet. Der Spurte im Sinne der Anklage.
Die eingelegte Berufung beim LG Gießen hat Rechtsbeuger Johannes Nink ohne beweisbezogner Begründung rechtsbeugend abgeschmettert.
Verfassungsbeschwerde läuft.
Die Stasi-Staatsanwaltschaft droht mit 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, die in Kürze zum Vollzug kommen soll.
Az.: 501 Js 20289/18 AG Büdingen
Az.: 5 Ss 39/19; OLG Frankfurt / Main
Az.: 3 Ns – 501 Js 20289/18; Landgericht Gießen
Az.: 1BvR 1583/20 Karlsruhe
In diesem Fall wird weder berichtet, noch strafrechtlich gegen Juristen ermittelt.
Dabei gehen jährlich tausende derartiger Beschwerden und Anzeigen ein.
09.08.2020 H.S. Enthüllung und Aufklärung, Meinungs- und Pressefreiheit

Leserbrief, Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwälte-innen erleben müssen, die man schlicht  „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“

Sonntag, 2. August 2020

Florian Nakatenus - Richter Rechtsbeuger auf Probe

Florian Nakatenus, Richter Rechtsbeuger auf Probe
Florian Nakatenus, der jüngst in die Internetschlagzeilen geraten ist, wegen seinem dreist verlogenem Auftreten vor dem Amtsgericht in Büdingen,- bei einem weisungsgebundenem Schauprozess, wo ein Freispruch (an Recht und Gesetz, und der Beweislage vorbei) vorsätzlich gekippt wurde:
„Hier bestimme ich, was Meinungsfreiheit ist! Auch wenn dem Angeklagten weder Beleidigungen noch Herabwürdigungen nachgewiesen werden können, so war es doch seine Absicht gewesen Staatsangestellte zu beleidigen. Ich unterstelle ihm einfach eine Falschaussage, bezeichne ihn als Lügner, und begründe damit meine Urteilsbegründung. Ich habe ja juristische und politische Verbündete an meiner Seite, die das von mir erwarten. Allen voran Rouven Spieler von der Stasi.“
… ist nicht nur vom Justizministerium Hessen zum Richter auf Probe beim Amtsgericht Büdingen eingestellt worden, zuvor soll er auch im Vogelsberg tätig gewesen sein, und davor beim Amtsgericht in Friedberg.
Seit mindestens 5 Jahren ist dieser Mann nun Richter. Dann immer noch auf Probe? Der muss ja über allerbeste Verbindungen verfügen. Andere wären schon längst gefeuert. Schaut man sich den Namen Nakatenus im Internet an, so geht die Historie bis ins 16. Jahrhundert zurück. Erst katholische Prediger, dann Juristenprediger, und heute sind es Theologen, Rechtsanwälte, Richter, und Parteibuchpolitiker.
Erstmalig geriet dieser Rechtsbeuger, der seine Urteile auf persönliche Wahnvorstellungen stützt, 2016 in die Schlagzeilen. Er fiel Tierschützern und Anwohnern übelst auf, weil er einen 79-jährigen Jäger freigesprochen hatte, der mit seinem Jagdgewehr auf einem bewohnten  Privatgrundstück 3 Nutria-Biberratten erlegt hatte. Ein Muttertier und zwei Junge. Ein Schuss verfehlte sein Ziel. Nicht nur das, auch Menschen waren in der Nähe, und hätten getroffen werden können.
Dem Richter interessierte weder die angebliche behördliche Genehmigung durch ein Amt, noch die Inaugenscheinnahme des toten Muttertier. Da der weisungsgebundene Amtsanwalt Nils Kühnel den Freispruch vorgab, mit seinem Antrag, war man sich rasch lobbymässig einig. Was in der Urteilsbegründung nicht passte, das wurde halt passend formuliert, unter dem Motto: „Es ist ja nichts schlimmes passiert. Der Jäger hat nur seinen Job gemacht.“
In Wiesbaden lachen sich die eines ins Stasi 2.0 Fäustchen, die schon beim NSU getrickst haben, die unabhängige Steuerprüfer gegen weisungsgebundene Lügner und Betrüger ausgewechselt haben, und die mit Schwarzgeldkassen um und mit Helmut Kohl gut konnten. So verwundert es auch nicht, dass mit Volker Bouffier ein Gießener Jurist (Anwalt) und gleichzeitig Ministerpräsident von Hessen, die Fäden im Hintergrund zieht.
Wie sagte doch Richterin Barbara Lachmann, die objektiv für die Meinungsfreiheit urteilte, und mit Amtsanwalt Sorg einen Verbündeten fand: „Ich kann weder zweifelsfrei eine Beleidigung, noch eine Herabwürdigung feststellen. Ich halte mich an die Unschuldsvermutung. Es wird aber noch was nachkommen, weil der MDK Hessen, und damit verbunden das hess. Sozialministerium, (CDU/Grüne) keine Ruhe geben werden.“
Warum schafft ihr nicht gleich alle Gesetze ab?
Adolf und Erich hätten ihre helle Freude an dieser Art von Rechtsstaatlichkeit.
Bis in die 80er Jahre hinein, waren bekanntlich ehemalige NS Juristen und Politiker tätig, ohne charakterlicher Eignungsprüfungen. Seit 1990 haben wir 1:1 Stasijuristen übernommen.
Rechtsbeugende Verbrecher urteilen unbeschwert über ehrliche Bürger, die nur die Wahrheit beim Namen nennen, mit Roß und Reiter.
Wer Russland und China dafür kritisiert, der sollte in seinem eigenem Saustall anfangen und ausmisten!
01.08.2020, V.i.S.d.P.
Enthüllung und Aufklärung durch Recherche eines Leser mitgestaltet.

Durchgeknallt an Recht und Gesetz vorbei

Die weisungsgebundene Stasistaatsanwaltschaft Gießen will auf Biegen und Brechen in den nächsten 14 Tagen die Gerichtsschuld mit Bearbeitungskosten. Dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, interessiert diese Behörde nicht. Wie gesagt. 3. Reich und DDR lassen grüßen. 

Betr.: Kassenzeichen X002749514708X                 Az.: 501 Js 20289/18 AG Büdingen
Staatsanwaltschaft 35390 Gießen
Zunächst einmal wird die Aussetzung des Vollzug beantragt, bis zur endgültigen Klärung durch ein unabhängiges überparteiliches Gericht,
hier das BverfG in Karlsruhe, unter 1BvR 1583/20
Wir haben es hier mit einem weisungsgebundenem mutwillig gewollten Schauprozess und dazugehöriger vorgefertigter Schauverurteilung zu tun.
Weder geht das von Richter Nakatenus verfasste Urteilspamphlet auf den zuvor erfolgten Freispruch ein, der widerrechtlich kassiert wurde,- noch wird zitiert, dass Sie als Anklagebehörde mich erpressen wollten, in Form eines außergerichtlichen krummen Deal.
Hinzu kommt die verlogene dreiste Frechheit, ich hätte behauptet, der Zeuge Matthias Leyhausen sei von mir mehrfach aufgefordert worden, seinen Dienstausweis vorzulegen, was von meiner Seite aus eine dreiste Lüge sei.
Ich habe meinen gesamten Vortrag vom Blatt gelesen und diesbezüglich ausgesagt, dass Amtsanwalt Sorg im Verfahren, der mit Freispruch endete, den Zeugen Leyhausen gefragt hat, ob er unaufgefordert seinen Dienstausweis gezeigt hätte.(?) Dies verneinte der Zeuge.
Was Sie hier hinterhältig zum Besten geben, ist auf dem Mist Ihres Mitläufer und geimpften zwangsbeigeordneten Pflichtverteidiger P. Kleiner gewachsen. Der hat während der Zeugenbefragung losgepoltert, dass ich angeblich den Zeugen Leyhausen aufgefordert hätte seinen Dienstausweis zu zeigen. Ich habe diesem falschen Verteidiger zugeraunt, er solle seine Klappe halten, weil das so nicht stimmt. Er hat nicht darauf reagiert.
All das hätte in einem ordentlichen Berufungsverfahren geklärt werden können und müssen.
Aber nein, da holt man sich den funktionierenden Richter Nink herbei, der willkürlich die Berufung abschmettert. Zustände, wie in einer korrupten Bananenrepublik.
All das hat zum einen dazu geführt, dass gegen den versagenden Anwalt Kleiner eine Dienstaufsichtsbeschwerde läuft, und gegen Richter Nink eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit und Rechtsbeugung. Eine Beleidigung wurde bis heute nicht nachgewiesen.
Der Rechtsbeugung schuldig hat sich auch ihre Behörde gemacht.
Von daher ist dieser Antrag (Befangenheit / Gewaltenteilung) von einer anderen Behörde zu bearbeiten.
Das Urteil wird nicht anerkannt, zumal das Verfahren bis zur Klärung durch das BverfG. nicht endgültig abgeschlossen ist. Wer das Bundesverfassungsgericht missachtet, der missachtet auch die Verfassung, das Grundgesetz, und das StGB natürlich auch.
Sie haben die Möglichkeit diese 100 Euro in krimineller Art und Weise durch einen Gerichtsvollzieher (Laufburschen) zu klauen. Eine Unterschrift (Empfangsbestätigung) bekommen Sie nicht!
Oder bei:
XXXXXXXXXX XXXXXXXXXX XXXXXXXXXX
nachzufragen, wegen gemeinnütziger Tätigkeit.
Ansonsten hat unser Polizeistaat noch die Möglichkeit der Ersatzfreiheitsstrafe, so wie bei Adolf und Erich an der Tagesordnung. Auch davor habe ich anständiger Bürger keine Angst.
Darüber hinaus verfüge ich über keinerlei Einkünfte, und meine Frau verdient weit unterhalb der Pfändungsgrenzen.
Auf einen Offenbarungseid mehr oder weniger kommt es da auch nicht mehr drauf an.
Tun Sie, was Sie nicht lassen können. Die uneingeschränkte Macht dazu haben Sie ja, sich gegen Recht und Gesetz zu stellen.

gez.: R. Schmidt -Menschenrechtler-

Leserbrief, Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwälte-innen erleben müssen, die man schlicht  „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“
Thomas Darnstädt, Journalist, der über Fehlurteile und Mängel im deutschen Justizwesen schreibt:
„Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance.“
„Es wird aus Dummheit oder mutwillig einseitig ermittelt und abgeurteilt. Juristen werden erst garnicht geschult, unabhängig und überparteilich in mehrere Richtungen zu ermitteln, oder im Prozess zu hinterfragen.“
„Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zu belangen, ist unmöglich, weil man ihnen Vorsatz nachweisen muss. Diese Narrenfreiheit vor dem Gesetz verführt zu weiteren Fehlurteilen.“

Michael und Roland - Stand der Dinge

Schauprozesse; Michael und Roland – Stand der Dinge
 Ende Januar diesen Jahres wurde Michael vom AG Büdingen zu einer Geldbuße von 300 Euro, verteilt auf 30 Tagessätze, verdonnert, weil er vorsätzlich Unwahrheiten verbreitet haben soll. Michael legte dagegen Berufung beim LG Gießen ein.
Jetziger Stand:
Bisher noch keine Antwort vom Landgericht Gießen, obwohl schön längst was hätte kommen müssen. Statt dessen gab es vor Wochen Post vom AG Büdingen, wo ihm mitgeteilt wurde, seine Revision sei abgelehnt. Merkwürdig, wo der Mann doch Berufung eingelegt hat. Sein Anwalt hat dafür gesorgt, dass die Justiz ihren „Irrläufer“ revidiert hat, und selber zu der Erkenntnis gekommen ist, es gibt kein Revisionsbegehren. Der weitere Verlauf vor dem LG in Gießen ist ungewiss, ein Aktenzeichen nicht bekannt.

Ende Februar diesen Jahres wurde Roland vor dem AG Büdingen zu einer Geldbuße von 100 Euro, verteilt auf 10 Tagessätze, nachträglich verurteilt, (vorausgegangen ein Freispruch) weil er eine Pflegegutachterin des MDK Hessen beleidigt und herabgewürdigt haben soll. Auch Roland legte Berufung ein.
Jetziger Stand:
Ohne Vorankündigung hat Richter Johannes Nink die Berufung verworfen, und das Urteil für rechtskräftig erklärt. Darauf erfolgte umgehend eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Diese Beschwerde ist inzwischen bestätigt, mit einem Aktenzeichen versehen, und somit zur Überprüfung angenommen.
Darüber hinaus hat Roland Dienstaufsichtsbeschwerde bei der hess. Anwaltskammer eingelegt, weil der zwangseingesetzte Anwalt Philipp Kleiner aus Gießen beim Handeln durch Untätigkeiten glänzte. Versprochen hat er viel, gemacht hat er nichts. Nur auf Anweisung von oben Befehle ausgeführt. In den Akten jetzt auch erkennbar, RA Kleiner hat bei der Verhandlung frei erfundenen Mist erzählt, der mit ins schriftlich verfasste Urteil eingeflossen ist.
Auch ging eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde, verbunden mit einer Anzeige wegen Rechtsbeugung, gegen den weisungsgebundenen Richter Johannes Nink raus, dem die tatsächliche Aktenlage nicht zu interessieren scheint. Diese Angelegenheit liegt nun bei Richterin Exler, ebenfalls LG Gießen, auf dem Tisch. Von Gewaltenteilung keine Spur. Es riecht nach Mauschelei.
Alle Hoffnungen auf ein unabhängiges Gerichtsverfahren, mit objektiver Beurteilung, ruhen jetzt auf das BverfG. in Karlsruhe.
22.07.2020 Enthüllung und Aufklärung im Sinne der freien Meinung, Die Red.