Die deutsche Justiz – von Gewaltenteilung kann keine Rede sein.
Systemabhängige Willkürjustiz wie im III.-Reich und der DDR trifft es eher.
Es rächt sich, dass nach 1945 (1990) fast alle Richter und Staatsanwälte aus Diktaturen übernommen wurden, und das unser Grundgesetz (nur dem Gewissen gegenüber verpflichtet) auch von diesen Leuten erarbeitet, in Zusammenarbeit mit den Alliierten.
An den schäbigen Machtverhältnissen hat sich bis heute nichts geändert.
Bei Gesetzesverstößen (Rechtsbeugungen) hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Bei Fehlurteilen weigert sich das System ordentliche Entschädigungen zu zahlen.
Richter, Staats- und Rechtsanwälte freuen sich, wenn sie die kleinen Leute, die sich nicht wehren können, wie Schreibtisch-Hooligans fertig machen.
Das deutsche Volk hat bis heute nicht über diese „Verfassung“ (Grundgesetz) abstimmen dürfen.
So haben wir denn unzählige Parteibuchjuristen in den Parlamenten sitzen, die in Deutschland bestimmen, je nach willkürlicher Auslegung, wie Recht und Gesetz anzuwenden sind.
Besonders beliebt: „Hier bestimmen wir, was Meinungsfreiheit ist.“
„Die Beweise interessieren uns nicht. Wir glauben der Anklagebehörde mehr als dem Angeklagten.“
„Geben Sie die Ihnen zur Last gelegte Schuld zu, sonst machen wir Sie richtig fertig!“
„Sie brauchen keinen Verteidiger! Sie können sich selber verteidigen.
Besetzung nach Parteibuch – Wie Richterposten ausgekungelt werden
Bericht: Ilka Brecht und Christine Adelhart
Die Unabhängigkeit der Richter, eine Säule unseres Rechtsstaats. Und die Gewaltenteilung, ein Grundsatz unserer Demokratie. Aber die Parteien und sogar die jeweilige Regierung scheinen beides nicht unverzichtbar zu finden, denn bei der Besetzung selbst der höchsten Richterposten gibt allzu oft nicht Sachkompetenz, sondern die richtige Partei-Connection den Ausschlag.
Gerade wurde wieder ein Wunschkandidat der Parteien zum Bundesrichter gewählt – ausdrücklich GEGEN die Empfehlung der Richterschaft. Der Verdacht: Statt Qualifikation hat ihm die richtige Klüngel-Connection den Weg geebnet.
Die Parteien bringen also ihre Kandidaten bei einer nur theoretisch „freien“ Wahl durch und sichern sich so auf Jahre ihren Einfluss in der Rechtsprechung – auf Kosten demokratischer Prinzipien.
PANORAMA | 28.03.2002 | 20:15 UHR
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwäte-innen erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“ Frank Fahsel, Fellbach; Richter i.R.; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008
Unter dem Titel: „Wenn der Staat sich angegriffen fühlt“ schilderte Phoenix am 31.01.2010 von 9.45 Uhr bis 10:30 Uhr, wie sich der Unmut der Bevölkerung (hauptsächlich Studenten) in den 60er hochschaukelte, gegen das politisch ewig gestrige System, wo in allen Bereichen ehemalige Nazis und Mitläufer vertreten waren, bis hin zum damaligen Bundeskanzler Kissinger (CDU). Es wurde mit der staatlichen Macht (Polizeieinheiten) geknüppelt, gefoltert, gemordet, verhaftet, verurteilt, weggesperrt,- an Recht und Gesetz vorbei. Wenn Beweise nicht ausreichten, dann wurden Polizisten zu Falschaussagen angestiftet. Aus diesem Staatsterrorismus heraus wurde als Gegenoffensive die RAF (Rote Armee) gegründet.
Im Beitrag wurde dokumentiert, wie der ein oder die andere, wegen angeblichen Mordes an Staatsdiener, verurteilt werden sollte, und Lügenschlösser zusammengebrochen sind. Einen ganz besonders hohen Stellenwert hatte der unbeugsame Rechtsanwalt Heinrich Hannover, der sich von Politik und Justiz nicht als Machtinstrument missbrauchen ließ.
Info über Heinrich Hannover hier; http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Hannover
Gegen Ende der Dokumentation wurde auch gezeigt, wie beim Zusammenbruch der DDR Hans Modrow gefälschte Wahlergebnisse als echte Zahlen präsentieren sollte, er sich beweiskräftig weigerte, trotzdem wegen Wahlfälschung angeklagt wurde, weil die alte SED Riege im Hintergrund recht gut mit den Politikern aus Deutschland West konnte. Modrow war beliebt in der DDR, der musste halt irgendwie weg.
Schon anhand unserer Geschichte haben wir keine unabhängige Justiz. Fast alle Nazijuristen haben nach 1945 Recht gesprochen, und die meisten DDR Juristen sind auch wieder in Amt und Würden.
Das ehemalige RAF Mitglied Astrid Proll, die auch wegen Mordes angeklagt war, und freigesprochen werden musste, weil Polizisten vor Gericht der Lüge überführt wurden, brachte es auf den Punkt: “ DER VERURTEILUNGSWILLEN GEGENÜBER SCHWÄCHERE IST BEI DER JUSTIZ GRÖSSER, ALS WIE SICH AN DIE BEWEISE ZU HALTEN!“
Pervers von oben nach unten Aburteilen, und sich intern damit brüsten/schmücken, wie viele unschuldige und ehrliche Menschen man denn, dank seines Amtes, hinter Gitter bringen durfte.
So verwundert es auch nicht (diese Methoden werden noch heute angewendet), das Heinrich Hannover eine Anzeige/Verurteilung nach der anderen von Nazijuristen bekommen hat = Geldbußen (Erzwingungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe) weil die Wahrheit als üble Nachrede und Verleumdung ausgelegt worden ist.
In einem funktionierendem Rechtsstaat würde gegen diese Willkürjuristen ermittelt, nicht aber dort, wo Nazi- und Stasijuristen ihr Unwesen betreiben dürfen, – oder deren Kinder und Enkel, die eine entsprechende Erziehung genossen haben.
Lorenz Knorr wurde letztlich nur freigesprochen, weil er die Öffentlichkeit und internationales Interesse hinter sich wusste. Er kritisierte mehrfach die Nazijustiz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lorenz_Knorr
Prozess wegen Beleidigung ehemaliger Hitler- und Bundeswehrgenerale [Bearbeiten]
1962 griff er auf einer öffentlichen Jugendveranstaltung die personelle Kontinuität von der Wehrmacht zur Bundeswehr an und bezeichnete diese als „Massenmörder“. Wegen „Beleidigung“ von ehemaligen Generälen der nationalsozialistischen Wehrmacht (unter Anderen Adolf Heusinger, Friedrich Foertsch, Hans Speidel), die nun in führender Position in der Bundeswehr tätig waren, sowie „Staatsgefährdung“ musste er sich mehreren Gerichtsverfahren stellen. Verteidigt wurde er dabei unter Anderem von Heinrich Hannover und konnte sich auf internationale Unterstützung beispielsweise von Bertrand Russell, Linus Pauling, Arnold Zweig, Martin Niemöller oder Wolfgang Abendroth stützen. Ohne auf das von Lorenz Knorr vorgelegte Beweismaterial einzugehen, urteilte das Amtsgericht in Solingen, es handele sich bei dem Begriff „Massenmörder“ um ein beleidigendes Werturteil, demgegenüber ein Wahrheitsbeweis nicht zulässig sei, blieb aber mit einer Geldstrafe von 300 DM deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung forderte.[1] 1974 wurde der Prozess „wegen geringer Schuld“ eingestellt.[2] Ein parallel laufendes Verfahren wegen „Staatsgefährdung“ vor einer Sonderstrafkammer durchlief alle Instanzen und endete mit der Aufhebung des Urteils wegen „Staatsgefährdung“.
Carl von Ossietzky Zitat: »In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.«
Auszug Kommentar des Peter Köberle am 02.11.2009 20:01
Sachsensumpf – AG Leipzig 28.10.09
Zitat:
Auszüge aus einem Schreiben eines pensionierten Richters nach
35 Dienstjahren, die jegliche Kommentierung des Zustandes in der
deutschen Justiz überflüssig machen:
„…Ansonsten dürfte die Biographie auch für einen Justiz-Externen verständlich sein: die Schilderung von „Sodom und Gomorrha!
… Es ist nicht uninteressant, in einer undemokratisch strukturierten, rechtsstaatlich hochdefizitären, ethisch verkommenen, strukturell verlogenen, in jeder Hinsicht korrupten und partiell regelrecht kriminellen Justiz zu arbeiten – von einem anthropo / ethno- und soziologischen Standort aus gesehen.
Das ganze deutsche Justiz-Theater könnte man satirisch unter den Topos „Planet der Affen“ einbuchen – wenn es nicht für viele Bürger existenzvernichtend wäre.
Die Gründe für die gesellschaftliche Entartung der Justiz sind vielfältig:
Es fängt schon mit der Geburt an: „Auferstanden“ mit den Nazi-Juristen, nie entnazifiziert …… Und dann: „Juristen“ ! In der Regel voluptative Rechtsverdreher, vor allem die „Einser“-Typen, die die Justiz dominieren.
Was für mich besonders faszinierend war:
Bis zum 53. Lebensjahr fast alljährlich auf Wehrübung, habe ich dort, wo das Prinzip ‚Befehl und Gehorsam‘ galt, immer Männer mit Rückgrat und Zivilcourage erlebt – dort aber, wo ‚Richterliche Unabhängigkeit‘ beweihräuchert wurde, fand ich nur Ängstliche, Duckmäuser, Ja-Sager, opportunistische „Handlanger“ und kriminelle „Vollstrecker“ (Aber das mag auch daran liegen, dass bei den Gebirgsjägern ein besonderes Klima herrschte – bis dann die „Wiedervereinigung“ es egalisierte).
Bei Ihrer Arbeit sollten Sie bedenken:
In Russland werden unbequeme Journalisten erschossen (zur Abschreckung), weil das System offensiv brutal ist. In der BRD werden die Liquidationen, wegen dem Affentheater „Demokratischer Rechtsstaat“, camoufliert als „Selbstmord / Unfall /
„plötzlicher Tod“ (ausgeführt von den „Diensten“ bzw. deren Helfershelfern, von denen es sektoral sehr unterschiedliche gibt).
Aber gefährlich ist es immer, nicht konform zu sein.
Mit freundlichem Gruß
gez. …………
Richter i.R.
http://www.jurablogs.com/de/die-ueble-nachrede-des-rolf-bossi
Staranwalt Rolf Bossi wagte es die Justiz zu kritisieren
Deutsche Justiz gewährleistet keine Unabhängigkeit
Diese Unabhängigkeit von der Exekutive ist bei den deutschen Staatsanwaltschaften nicht gewährleistet. Dies folgt aus §§ 146,147 GVG.
Nach § 146 GVG haben Beamte der StA den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
Gemäß § 147 GVG steht das Recht der Aufsicht und Leitung hinsichtlich des Generalbundesanwaltes dem Bundesminister der Justiz, der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller Staatsanwaltschaften des betreffenden Landes zu und reicht damit über § 146 GVG bis zum einzelnen Staatsanwalt.
Das Gesetz regelt nicht einmal, unter welchen Voraussetzungen das Weisungsrecht ausgeübt werden darf.
Nach dem in Deutschland geltenden Legalitätsprinzip müsse die StA einer rechtswidrigen Weisung durch die Exekutive zwar grundsätzlich nicht folgen, nach der Gesetzesformulierung sei es aber nicht ausgeschlossen, dass der Justizminister eines Bundeslandes auf die Ermessensausübung der Staatsanwaltschaften bei der Entscheidung über die Ausstellung des europäischen Haftbefehls oder diverser Strafbefehle (Einfluss auf die Meinungsfreiheit) Einfluss ausübt.
Wegen der konkreten Gefahr des Einflusses durch die Exekutive können deutsche Staatsanwaltschaften damit nicht als ausstellende Justizbehörde im Sinne des Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI eingestuft werden, denn sie sind in die hierarchische Struktur des betreffenden Bundeslandes mit dem jeweiligen Justizminister an der Spitze eingebunden
So dürfen Deutsche Staatsanwaltschaften einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zufolge keine Europäischen Haftbefehle ausstellen. In der Bundesrepublik gibt es „keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
In Deutschland ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt wird.
C-508/18, C-82/19, C-509/18
Thomas Darnstädt, Journalist, der über Fehlurteile und Mängel im deutschen Justizwesen:
„Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance.“
„Es wird aus Dummheit oder mutwillig einseitig ermittelt und abgeurteilt. Juristen werden erst garnicht geschult, unabhängig und überparteilich in mehrere Richtungen zu ermitteln, oder im Prozess zu hinterfragen.“
„Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zu belangen, ist unmöglich, weil man ihnen Vorsatz nachweisen muss. Diese Narrenfreiheit vor dem Gesetz verführt zu weiteren Fehlurteilen.“
NS Richter, und Richter a.D. beim BverfG. Willi Geiger:
„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“
Roland Freisler, Volksgerichtshof Richter im 3. Reich:
„Sie elendiger Drecksack berufen sich auf die Meinungsfreiheit? Was glauben Sie denn wen sie hier vor sich haben? Noch in 100 Jahren bestimmen wir was Meinungsfreiheit ist!“
Thorsten Schleif, Richter aus Düsseldorf
„Die deutsche Justiz? Am Abgrund.
Die Richter? Größtenteils Vollpfosten.
Der Richterbund? Ein Verein für Weicheier.“
„In den vergangenen zwölf Jahren habe ich etwa 250 Richter … kennengelernt. Darunter großartige Kollegen, aber leider auch nicht wenige ‚Vollpfosten‘.“
„Der Deutsche Richterbund ist ein Zwitterwesen zwischen harmlosem Nörgler und unterwürfigem Bittsteller … Es ist traurig und beschämend, einen solchen Haufen wehleidiger Jammerlappen zu sehen.“
„Reformvorschläge sind weder zu teuer noch schwer umsetzbar oder – eine auch immer gern gewählte Ausrede – ‚dem Volk nicht zu vermitteln‘. Es geht alles. Man muss das nur wollen!“
Internetaussage:
„Würde man bei Politiker, Richter und Staatsanwälten die gleichen Maßstäbe anlegen, wie beim kleinen Volk,- wohl kaum einer von denen wäre ohne Vorstrafen. Unsere Justiz könnte einpacken.“
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WER ZUM UNRECHT SCHWEIGT, ODER ALS ERFÜLLUNGSGEHILFE MITMACHT, DER MACHT SICH MIT SCHULDIG.
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01.12.2020 Red, in Zusammenarbeit mit weiteren Justizopfern – Verantwortlich im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit
Zum Selbstschutz anonymisiert