Dienstag, 1. Dezember 2020

Stasi Staatsanwalt und Erfüllungsgehilfe Richter

Die deutsche Justiz – von Gewaltenteilung kann keine Rede sein.

Systemabhängige Willkürjustiz wie im III.-Reich und der DDR trifft es eher.

Es rächt sich, dass nach 1945 (1990) fast alle Richter und Staatsanwälte aus Diktaturen übernommen wurden, und das unser Grundgesetz (nur dem Gewissen gegenüber verpflichtet) auch von diesen Leuten erarbeitet, in Zusammenarbeit mit den Alliierten.

An den schäbigen Machtverhältnissen hat sich bis heute nichts geändert.

Bei Gesetzesverstößen (Rechtsbeugungen) hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Bei Fehlurteilen weigert sich das System ordentliche Entschädigungen zu zahlen.

Richter, Staats- und Rechtsanwälte freuen sich, wenn sie die kleinen Leute, die sich nicht wehren können, wie Schreibtisch-Hooligans fertig machen.

Das deutsche Volk hat bis heute nicht über diese „Verfassung“ (Grundgesetz) abstimmen dürfen.

So haben wir denn unzählige Parteibuchjuristen in den Parlamenten sitzen, die in Deutschland bestimmen, je nach willkürlicher Auslegung, wie Recht und Gesetz anzuwenden sind.

Besonders beliebt: „Hier bestimmen wir, was Meinungsfreiheit ist.“

„Die Beweise interessieren uns nicht. Wir glauben der Anklagebehörde mehr als dem Angeklagten.“

„Geben Sie die Ihnen zur Last gelegte Schuld zu, sonst machen wir Sie richtig fertig!“

„Sie brauchen keinen Verteidiger! Sie können sich selber verteidigen.

Besetzung nach Parteibuch – Wie Richterposten ausgekungelt werden

Bericht: Ilka Brecht und Christine Adelhart

Die Unabhängigkeit der Richter, eine Säule unseres Rechtsstaats. Und die Gewaltenteilung, ein Grundsatz unserer Demokratie. Aber die Parteien und sogar die jeweilige Regierung scheinen beides nicht unverzichtbar zu finden, denn bei der Besetzung selbst der höchsten Richterposten gibt allzu oft nicht Sachkompetenz, sondern die richtige Partei-Connection den Ausschlag.

Gerade wurde wieder ein Wunschkandidat der Parteien zum Bundesrichter gewählt – ausdrücklich GEGEN die Empfehlung der Richterschaft. Der Verdacht: Statt Qualifikation hat ihm die richtige Klüngel-Connection den Weg geebnet.

Die Parteien bringen also ihre Kandidaten bei einer nur theoretisch „freien“ Wahl durch und sichern sich so auf Jahre ihren Einfluss in der Rechtsprechung – auf Kosten demokratischer Prinzipien.

PANORAMA | 28.03.2002 | 20:15 UHR

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwäte-innen erleben müssen, die man schlicht  „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“ Frank Fahsel, Fellbach; Richter i.R.; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008

Unter dem Titel: „Wenn der Staat sich angegriffen fühlt“ schilderte Phoenix am 31.01.2010 von 9.45 Uhr bis 10:30 Uhr, wie sich der Unmut der Bevölkerung (hauptsächlich Studenten) in den 60er hochschaukelte, gegen das politisch ewig gestrige System, wo in allen Bereichen ehemalige Nazis und Mitläufer vertreten waren, bis hin zum damaligen Bundeskanzler Kissinger (CDU). Es wurde mit der staatlichen Macht (Polizeieinheiten) geknüppelt, gefoltert, gemordet, verhaftet, verurteilt, weggesperrt,- an Recht und Gesetz vorbei. Wenn Beweise nicht ausreichten, dann wurden Polizisten zu Falschaussagen angestiftet. Aus diesem Staatsterrorismus heraus wurde als Gegenoffensive die RAF (Rote Armee) gegründet.

Im Beitrag wurde dokumentiert, wie der ein oder die andere, wegen angeblichen Mordes an Staatsdiener, verurteilt werden sollte, und Lügenschlösser zusammengebrochen sind. Einen ganz besonders hohen Stellenwert hatte der unbeugsame Rechtsanwalt Heinrich Hannover, der sich von Politik und Justiz nicht als Machtinstrument missbrauchen ließ.

Info über Heinrich Hannover hier;  http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Hannover

Gegen Ende der Dokumentation wurde auch gezeigt, wie beim Zusammenbruch der DDR Hans Modrow gefälschte Wahlergebnisse als echte Zahlen präsentieren sollte, er sich beweiskräftig weigerte, trotzdem wegen Wahlfälschung angeklagt wurde, weil die alte SED Riege im Hintergrund recht gut mit den Politikern aus Deutschland West konnte. Modrow war beliebt in der DDR, der musste halt irgendwie weg.

Schon anhand unserer Geschichte haben wir keine unabhängige Justiz. Fast alle Nazijuristen haben nach 1945 Recht gesprochen, und die meisten DDR Juristen sind auch wieder in Amt und Würden.

Das ehemalige RAF Mitglied Astrid Proll, die auch wegen Mordes angeklagt war, und freigesprochen werden musste, weil Polizisten vor Gericht der Lüge überführt wurden, brachte es auf den Punkt: “ DER VERURTEILUNGSWILLEN GEGENÜBER SCHWÄCHERE IST BEI DER JUSTIZ GRÖSSER, ALS WIE SICH AN DIE BEWEISE ZU HALTEN!“

Pervers von oben nach unten Aburteilen, und sich intern damit brüsten/schmücken, wie viele unschuldige und ehrliche Menschen man denn, dank seines Amtes, hinter Gitter bringen durfte.

So verwundert es auch nicht (diese Methoden werden noch heute angewendet), das Heinrich Hannover eine Anzeige/Verurteilung nach der anderen von Nazijuristen bekommen hat = Geldbußen (Erzwingungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe) weil die Wahrheit als üble Nachrede und Verleumdung ausgelegt worden ist.

In einem funktionierendem Rechtsstaat würde gegen diese Willkürjuristen ermittelt, nicht aber dort, wo Nazi- und Stasijuristen ihr Unwesen betreiben dürfen, – oder deren Kinder und Enkel, die eine entsprechende Erziehung genossen haben.

Lorenz Knorr wurde letztlich nur freigesprochen, weil er die Öffentlichkeit und internationales Interesse hinter sich wusste. Er kritisierte mehrfach die Nazijustiz.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lorenz_Knorr

Prozess wegen Beleidigung ehemaliger Hitler- und Bundeswehrgenerale [Bearbeiten]

1962 griff er auf einer öffentlichen Jugendveranstaltung die personelle Kontinuität von der Wehrmacht zur Bundeswehr an und bezeichnete diese als „Massenmörder“. Wegen „Beleidigung“ von ehemaligen Generälen der nationalsozialistischen Wehrmacht (unter Anderen Adolf Heusinger, Friedrich Foertsch, Hans Speidel), die nun in führender Position in der Bundeswehr tätig waren, sowie „Staatsgefährdung“ musste er sich mehreren Gerichtsverfahren stellen. Verteidigt wurde er dabei unter Anderem von Heinrich Hannover und konnte sich auf internationale Unterstützung beispielsweise von Bertrand Russell, Linus Pauling, Arnold Zweig, Martin Niemöller oder Wolfgang Abendroth stützen. Ohne auf das von Lorenz Knorr vorgelegte Beweismaterial einzugehen, urteilte das Amtsgericht in Solingen, es handele sich bei dem Begriff „Massenmörder“ um ein beleidigendes Werturteil, demgegenüber ein Wahrheitsbeweis nicht zulässig sei, blieb aber mit einer Geldstrafe von 300 DM deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung forderte.[1] 1974 wurde der Prozess „wegen geringer Schuld“ eingestellt.[2] Ein parallel laufendes Verfahren wegen „Staatsgefährdung“ vor einer Sonderstrafkammer durchlief alle Instanzen und endete mit der Aufhebung des Urteils wegen „Staatsgefährdung“.

Carl von Ossietzky Zitat: »In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.«

http://www.mafialand.de/Members/roth/die-gerichtsverhandlung-vor-dem-amtsgericht-in-leipzig-wegen-ueblicher-nachrede-die-ich-begangen-haben-soll-begann-etwas-verspaetet

Auszug Kommentar des Peter Köberle  am 02.11.2009 20:01

Sachsensumpf – AG Leipzig 28.10.09

Zitat:

Auszüge aus einem Schreiben eines pensionierten Richters nach

35 Dienstjahren, die jegliche Kommentierung des Zustandes in der

deutschen Justiz überflüssig machen:

„…Ansonsten dürfte die Biographie auch für einen Justiz-Externen verständlich sein: die Schilderung von „Sodom und Gomorrha!

… Es ist nicht uninteressant, in einer undemokratisch strukturierten, rechtsstaatlich hochdefizitären, ethisch verkommenen, strukturell verlogenen, in jeder Hinsicht korrupten und partiell regelrecht kriminellen Justiz zu arbeiten – von einem anthropo / ethno- und soziologischen Standort aus gesehen.

Das ganze deutsche Justiz-Theater könnte man satirisch unter den Topos „Planet der Affen“ einbuchen – wenn es nicht für viele Bürger existenzvernichtend wäre.

Die Gründe für die gesellschaftliche Entartung der Justiz sind vielfältig:

Es fängt schon mit der Geburt an: „Auferstanden“ mit den Nazi-Juristen, nie entnazifiziert …… Und dann: „Juristen“ ! In der Regel voluptative Rechtsverdreher, vor allem die „Einser“-Typen, die die Justiz dominieren.

Was für mich besonders faszinierend war:

Bis zum 53. Lebensjahr fast alljährlich auf Wehrübung, habe ich dort, wo das Prinzip ‚Befehl und Gehorsam‘ galt, immer Männer mit Rückgrat und Zivilcourage erlebt – dort aber, wo ‚Richterliche Unabhängigkeit‘ beweihräuchert wurde, fand ich nur Ängstliche, Duckmäuser, Ja-Sager, opportunistische „Handlanger“ und kriminelle „Vollstrecker“ (Aber das mag auch daran liegen, dass bei den Gebirgsjägern ein besonderes Klima herrschte – bis dann die „Wiedervereinigung“ es egalisierte).

Bei Ihrer Arbeit sollten Sie bedenken:

In Russland werden unbequeme Journalisten erschossen (zur Abschreckung), weil das System offensiv brutal ist. In der BRD werden die Liquidationen, wegen dem Affentheater „Demokratischer Rechtsstaat“, camoufliert als „Selbstmord / Unfall /

„plötzlicher Tod“ (ausgeführt von den „Diensten“ bzw. deren Helfershelfern, von denen es sektoral sehr unterschiedliche gibt).

Aber gefährlich ist es immer, nicht konform zu sein.

Mit freundlichem Gruß

gez. …………

Richter i.R.

http://www.jurablogs.com/de/die-ueble-nachrede-des-rolf-bossi

Staranwalt Rolf Bossi wagte es die Justiz zu kritisieren

Deutsche Justiz gewährleistet keine Unabhängigkeit

Diese Unabhängigkeit von der Exekutive ist bei den deutschen Staatsanwaltschaften nicht gewährleistet. Dies folgt aus §§ 146,147 GVG.

Nach § 146 GVG haben Beamte der StA den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

Gemäß § 147 GVG steht das Recht der Aufsicht und Leitung hinsichtlich des Generalbundesanwaltes dem Bundesminister der Justiz, der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller Staatsanwaltschaften des betreffenden Landes zu und reicht damit  über § 146 GVG bis zum einzelnen Staatsanwalt.

Das Gesetz regelt nicht einmal, unter welchen Voraussetzungen das Weisungsrecht ausgeübt werden darf.

Nach dem in Deutschland geltenden Legalitätsprinzip müsse die StA einer rechtswidrigen Weisung durch die Exekutive zwar grundsätzlich nicht folgen, nach der Gesetzesformulierung sei es aber nicht ausgeschlossen, dass der Justizminister eines Bundeslandes auf die Ermessensausübung der Staatsanwaltschaften bei der Entscheidung über die Ausstellung des europäischen Haftbefehls oder diverser Strafbefehle (Einfluss auf die Meinungsfreiheit) Einfluss ausübt.

Wegen der konkreten Gefahr des Einflusses durch die Exekutive können deutsche Staatsanwaltschaften damit nicht als ausstellende Justizbehörde im Sinne des Art. 6  Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI eingestuft werden, denn sie sind in die hierarchische Struktur des betreffenden Bundeslandes mit dem jeweiligen Justizminister an der Spitze eingebunden

So dürfen Deutsche Staatsanwaltschaften einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zufolge keine Europäischen Haftbefehle ausstellen. In der Bundesrepublik gibt es „keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

In Deutschland ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt wird.

C-508/18, C-82/19, C-509/18

Thomas Darnstädt, Journalist, der über Fehlurteile und Mängel im deutschen Justizwesen:

„Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance.“

„Es wird aus Dummheit oder mutwillig einseitig ermittelt und abgeurteilt. Juristen werden erst garnicht geschult, unabhängig und überparteilich in mehrere Richtungen zu ermitteln, oder im Prozess zu hinterfragen.“

„Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zu belangen, ist unmöglich, weil man ihnen Vorsatz nachweisen muss. Diese Narrenfreiheit vor dem Gesetz verführt zu weiteren Fehlurteilen.“

NS Richter, und Richter a.D. beim BverfG. Willi Geiger:

„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“

Roland Freisler, Volksgerichtshof Richter im 3. Reich:

„Sie elendiger Drecksack berufen sich auf die Meinungsfreiheit? Was glauben Sie denn wen sie hier vor sich haben? Noch in 100 Jahren bestimmen wir was Meinungsfreiheit ist!“

Thorsten Schleif, Richter aus Düsseldorf

„Die deutsche Justiz? Am Abgrund.

Die Richter? Größtenteils Vollpfosten.

Der Richterbund? Ein Verein für Weicheier.“

„In den vergangenen zwölf Jahren habe ich etwa 250 Richter … kennengelernt. Darunter großartige Kollegen, aber leider auch nicht wenige ‚Vollpfosten‘.“

„Der Deutsche Richterbund ist ein Zwitterwesen zwischen harmlosem Nörgler und unterwürfigem Bittsteller … Es ist traurig und beschämend, einen solchen Haufen wehleidiger Jammerlappen zu sehen.“

„Reformvorschläge sind weder zu teuer noch schwer umsetzbar oder – eine auch immer gern gewählte Ausrede – ‚dem Volk nicht zu vermitteln‘. Es geht alles. Man muss das nur wollen!“

Internetaussage:

„Würde man bei Politiker, Richter und Staatsanwälten die gleichen Maßstäbe anlegen, wie beim kleinen Volk,- wohl kaum einer von denen wäre ohne Vorstrafen. Unsere Justiz könnte einpacken.“

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WER ZUM UNRECHT SCHWEIGT, ODER ALS ERFÜLLUNGSGEHILFE MITMACHT, DER MACHT SICH MIT SCHULDIG.

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01.12.2020 Red, in Zusammenarbeit mit weiteren Justizopfern – Verantwortlich im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit

Zum Selbstschutz anonymisiert 

Sonntag, 18. Oktober 2020

Geklauter Freispruch abgearbeitet

 Geklauter Freispruch abgebrummt

Unser Mitarbeiter hat Wort gehalten, und sich weder erpressen, noch nötigen lassen.

Nachdem der Freispruch aus 2018, wo unser Mann Pflegegutachter des MDK Hessen in einem öffentlichem Blog beleidigt und herabgewürdigt haben soll, die Beweislage aber für unseren Mann sprach, kassiert wurde;- und in diesem Jahr in einem neu aufgerollten weisungsgebundenen Schauprozess eine politisch rechtsbeugerische Verurteilung erfolgte, ohne Gewährung von Rechtsmitteln; hat der alte kranke Mann, wie angekündigt, die Symbolstrafe von 100 Euro Geldbuße, verteilt auf 10 Tagessätze, nicht beglichen. Ein Mann, ein Wort!

„Mir geht es um das Rechtsstaatsprinzip. Wenn wir alle vor staatlicher Rechtswillkür einbrechen, dann wird sich nie etwas zum Positiven hin ändern.“ – so der rechtsbeugerisch Verurteilte.

Wir selber haben bekanntlich vor Jahren kritisiert, dass sich feige Gemeindevertreter haben von einer Verwaltungsgerichtsrichterin in ihrem Abstimmungsverhalten nötigen lassen, einer Demokratie unwürdig. Damals ging es um den inzwischen vorbestraften und unehrenhaft gefeuerten Ex-Bürgermeister, der wegen Wahlfälschung rechtskräftig verurteilt wurde. Die SPD nahe Richterin damals: „Ihr müsst im Parlament für den Mann stimmen, weil die Sachlage gegen ihn nicht eindeutig ist!“ All die feigen Vertreter von der SPD und UWG, die sich vorher auf ein unnachgiebiges NEIN geeinigt hatten, mit Abwahlverfahren, kippten zur Seite weg, mit Stimmenthaltung. Mit den Ja Stimmen der CDU, die eh nicht viel von Recht und Gesetz zu halten scheint, konnte sich der Ex Bürgermeister noch eine Zeit lang über Wasser halten.

Unser Mann, der locker hätte die 100 Euro zahlen können, wäre die Beweislage so gewesen, wie diese von weisungsgebundenen Richtern und Staatsanwälten subjektiv zusammengestrickt wurde, hat dem verbrecherischem Akt wiederstanden und nicht gezahlt.

Da die Stasi von sich aus angekrochen kam, ob die Strafe nicht in Form gemeinnütziger Arbeit beglichen werden könne, weil das mit der Ersatzfreiheitsstrafe zu Coronazeiten nicht so einfach für Risikogruppen sei, zu der auch unser Mitarbeiter gehört,- hat sich der alte Mann dazu bereit erklärt. Die Schauprozessstrafe ist somit abgegolten.

„Ich möchte mich bei denen bedanken, die mich aufgenommen und mir eine Beschäftigung gegeben haben. Es wurde volle Rücksicht auf meinen Gesundheitszustand genommen, und ich konnte sämtliche Tätigkeiten im Sitzen verrichten. Ich bin vom menschlichen her korrekt und sehr gut behandelt worden, weil die Verantwortlichen meine Aktenlage genau gekannt haben, und mich von früher her kennen.“ so unser Mann.

Kleinkriminelle sind da vergleichsweise weit weniger gut dran, weil ein gesundes Misstrauen durch die Arbeitgeber kein schlechter Berater sein kann. Auch spielen Alkohol und Drogen oft eine gewichtige Rolle, was es dann für alle Beteiligten nicht einfach macht, Strafen durch Abarbeiten zu tilgen.

So lange sich nur wenige Menschen trauen, diverse Sauereien des MDK zu benennen, mit Ross und Reiter,- und wie bei den Pflegegutachten, zum Nachteil versicherter Beitragszahler, gelogen und getrickst wird, nur um Gelder einzusparen, die an anderer Stelle zum Fenster rausgeworfen werden,- werden Staatsdiener wie „Baron Münchhausen“ und „Prinzessin Blümchen“ weitermachen wie bisher.

Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwälte-innen erleben müssen, die man schlicht  „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“

Gastbeitrag von L.R.  Verantwortlich im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit   17.10.2020

Mittwoch, 9. September 2020

Rechtsbeuger-Stasi . Kapitulieren kommt nicht in Frage!

09.09.2020                            wird auch im Net veröffentlicht

Betr.: Kassenzeichen X002749514708X                 Az.: 501 Js 20289/18 AG Büdingen

Staatsanwaltschaft 35390 Gießen

Da das BverfG meine Verfassungsbeschwerde erwartungsgemäß abgewiesen hat, ohne Begründung, jedoch mit dem Beiblattvermerk der Überlastung, und dass es zu meinen Gunsten ja mehrere Grundsatzurteile gibt,- das BverfG aber nicht dafür zuständig sei, wenn Richter und Staatsanwälte dagegen verstoßen, erneut zu verhandeln und zu urteilen,

1BvR 1583/20

steht ihrem politisch weisungsgebundenem kriminellem Handeln nichts mehr im Wege.

Der Staat schützt seine Rechtsbeuger in schwarzen Roben vor dem ehrlichen Bürger.

Der Wähler in seiner breiten Mehrheit will es anscheinend so.

Ich bin Ihnen somit schutz- und rechtlos ausgeliefert.

Diese Zustände kennen wir ja schon aus anderen düsteren Zeiten unserer Geschichte.

Bis auf wenige Ausnahmen, vergleichbar mit Richterin Lachmann, und Amtsanwalt Sorg als leuchtende Beispiele für Berufsethik, machen viele andere in diesem Sumpf mit.

Ob es am fehlendem Charakter liegt, oder an mangelnder Bildung, vermag ich nicht zu beurteilen. Berufsethik und Gewissen scheinen bei einigen nicht vorhanden zu sein.

Auch unter den aktuellen Gegebenheiten erkenne ich das politisch erzwungene Willkürurteil, welches lediglich auf subjektiver Wahnvorstellungen beruht, nicht an!

Ich werde weder die Gerichtsschuld in Höhe von 100 Euro (10 Tagessätze), die von Ihnen verursacht wurde, noch die Zusatzkosten von 168 Euro freiwillig zahlen.

Wäre die Beweislage, die zum Freispruch, und dann zur Verurteilung geführt hat, eine andere gewesen, über jeden Zweifel erhaben, hätte ich die verhängte Schuld längst beglichen.

Zum einen können Sie gerne einen Gerichtsvollzieher loslassen, der für Sie die Drecksarbeiten verrichtet, und pfänden (klauen) kann, was das Herz begehrt, (Er bekommt selbstverständlich Einlass und darf sich überall umsehen. Da bin ich ganz entspannt)

zum anderen zahle ich die rechtsbeugerisch verursachte Gerichtsschuld nicht!

Sofern Sie auf Haftantritt in eine JVA bestehen, wollen Sie zur Kenntnis setzen, dass ich mich dem nicht widersetzen werde, aber auch nicht freiwillig einrücke.

Schon aus gesundheitlichen Gründen bin ich dazu nicht in der Lage.

Ich bin körperlich schwerbehindert, kann kaum laufen, und benötige Gehhilfen und behindertengerechte Toiletten und Waschgelegenheiten.

Außerdem bin ich auf unzählige Medikamente angewiesen, die ich täglich einnehmen muss.

Wegen chronischer Erkrankungen bin ich überdies ein Corona-Risiko-Patient.

Es müsste ein Krankentransportfahrzeug bereit gestellt werden.

Einzig die JVA Kassel ist entsprechend ausgerüstet.

Selbstverständlich hätten Sie auch die Möglichkeit, sofern ein Restbestand an Gewissen vorhanden ist, die Geldstrafe in eine Bewährungsstrafe umzuwandeln,

oder wegen der derzeitigen Pandemie Hausarrest (Fußfessel) zu verhängen.

Was gemeinnützige Arbeit anbelangt, wäre

xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx

bereit, mich für behinderungsgerechte Arbeit, plus Abholdienst zu beschäftigen.

 

Nun tun Sie, was Sie nicht lassen können. Die uneingeschränkte Macht dazu haben Sie ja.

gez.: R. Schmidt

-Menschenrechtler- 

Dienstag, 8. September 2020

BverfG taugt nichts. Willkürliche Politjustiz

 Bundesverfassungsgericht ist eine kostspielige Lachnummer, ohne Nennwert.

Jeder Bürger diesen Landes hat zwar das Recht, nach  Art 93 GG 4a.

Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzureichen, mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein; §  13 Nr. 8a, §§ 90 ff. BVerfGG

Das bedeutet aber nicht, dass Jedermann vor diesem Gericht gleich behandelt wird, und dass es sich bei diesem Gericht um unabhängige überparteiliche Richter handelt, die nach Aktenlage entscheiden.

So heißt es in 93b BVerfGG

1 Die Kammer kann die Annahme der Verfassungsbeschwerde ohne Begründung ablehnen, oder die Verfassungsbeschwerde im Falle des § 93c zur Entscheidung annehmen.

Dieses Gericht muss sich nicht einmal die Mühe machen, die eingereichten Akten intensiv zu durchleuchten. Nach Gutsherrenart kann man willkürlich entscheiden, was verhandelt wird.

In der Regel bedeutet das, dass all die Menschen, die mit geringen Geldbußen (saftigen Ersatzfreiheitsstrafen) daher kommen, und über keinerlei öffentlichem Einfluss verfügen, abgebügelt werden, so wie zu Kaisers Zeiten, der Weimarer Republik, dem 3. Reich und der DDR.

Diese Erfahrung musste jetzt auch ein unbedeutender Blogschreiber machen, der sich mit dem mächtigen MDK-Hessen, und somit mit dem Sozialministerium Hessen angelegt hat. In einem Artikel auf hirzenhain.wordpress.com äußerte sich der Mann flapsig über eine Pflegegutachterin, die er beim Namen nannte, und u.a. schrieb, dass die Frau bei der Pflegebegutachtung wie ein Kindchen aufgetreten sei, so eine Art adrett gekleidetes Püppchen. All diese Begriffe stehen für eine junge hübsche Frau.

Zunächst wurde der Mann auch vom Vorwurf der Beleidigung und Herabwürdigung freigesprochen, mit den Worten: „Das BverfG habe unzählige Male entschieden, dass nur Kraftausdrücke aus der Fäkaliensprache aus dem Kontext gerissen werden dürfen, alles andere aber zusammenhängend zu bewerten ist. Da es sich hier um eine sachbezogene Auseinandersetzung handelt, wo es um die Art und Weise geht, wie der Beschuldigte begutachtet wurde, ist ihm kein Vorsatz nachzuweisen. Von daher kann nur ein Freispruch erfolgen.“

Weil der MDK Hessen nicht locker gelassen hat, musste neu verhandelt werden, mit der Vorgabe durch das OLG Frankfurt/Main, der Beschuldigte ist zu verurteilen, wenn er einem außergerichtlichem Vergleich nicht zustimmt!“

So folgte dann ein Schauprozess mit bereits feststehender Verurteilung. (100 Euro Geldbuße, verteilt auf 10 Tagessätze, plus Gerichtskosten) Die Berufung wurde unbegründet vom LG Gießen abgeschmettert, das Urteil für rechtskräftig erklärt.

Die Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde waren allesamt erfüllt,- die Beschwerde wurde übersichtlich aufgebaut, mit allen Aktenzeichen versehen, und beigefügter Gerichtsakten. Von daher gab es nichts zu beanstanden. Die Beschwerde hätte von einem unabhängigem Gericht verhandelt werden müssen.

Richter Andreas Paulus, (FDP-Politiker) Josef Christ, (ehemaliger CDU-Berater in BW)  Richterin Ines Härtel, (ex-DDR, von der SPD ins Amt befördert) haben, ohne sich die geringste Mühe zu machen, die Beschwerde ohne Begründung abgeschmettert.

1 BvR 1583/20  

In einem Beiblatt heißt es, dass man jährlich mit mindestens 6000 Beschwerden dieser Art konfrontiert werde. Das alles sei nicht zu schaffen. Das Gericht entscheide nach der Wichtigkeit der Beschwerden. Wenn sich Amts- und Landgerichte nicht an die Grundsatzurteile des BverfG halten, so sei es nicht die Aufgabe des Verfassungsorgan, hier immer wieder einzugreifen.

Wer klopft diesen Rechtsbeugern denn dann auf die Finger?

Selbst der EuGH für Menschenrechte hat sich dem Niveau des BverfG angepasst. Auch dort werden 99% aller berechtigter Beschwerden ohne Begründung abgeschmettert.

Der hier rechtsbeugerisch Verurteilte zahl die Strafe und die Kosten nicht. Was das bedeutet, kann sich jeder ausrechnen. 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und Gerichtsvollzieher im Haus.

Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn das Volk verrückt spielt.

 Thorsten Schleif, Richter aus Düsseldorf

„Die deutsche Justiz? Am Abgrund. Die Richter? Größtenteils Vollpfosten. Der Richterbund? Ein Verein für Weicheier.“

„In den vergangenen zwölf Jahren habe ich etwa 250 Richter … kennengelernt. Darunter großartige Kollegen, aber leider auch nicht wenige ‚Vollpfosten‘.“

„Der Deutsche Richterbund ist ein Zwitterwesen zwischen harmlosem Nörgler und unterwürfigem Bittsteller … Es ist traurig und beschämend, einen solchen Haufen wehleidiger Jammerlappen zu sehen.“

„Reformvorschläge sind weder zu teuer noch schwer umsetzbar oder – eine auch immer gern gewählte Ausrede – ‚dem Volk nicht zu vermitteln‘. Es geht alles. Man muss das nur wollen!“

Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwälte-innen erleben müssen, die man schlicht  „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“

Thomas Darnstädt, Journalist und Jurist:

„Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance.“

„Es wird aus Dummheit oder mutwillig einseitig ermittelt und abgeurteilt. Juristen werden erst garnicht geschult, unabhängig und überparteilich in mehrere Richtungen zu ermitteln, oder im Prozess zu hinterfragen.“

„Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zu belangen, ist unmöglich, weil man ihnen Vorsatz nachweisen muss. Diese Narrenfreiheit vor dem Gesetz verführt zu weiteren Fehlurteilen.“

Auszug aus n-tv, einem systemgebundenem Medienorgan,

was passiert, wenn sich Menschen an das BverfG wenden, die keine Ahnung haben, wie eine Verfassungsbeschwerde aufgebaut sein muss, und die hilflos auf sich alleine gestellt sind:

MONTAG, 24. AUGUST 2020

Richter empört

Verfassungsgericht droht mit Bußgeld wegen völlig aussichtsloser Beschwerde

Eine vollkommen substanzlose und zudem extrem lange Verfassungsbeschwerde hat die Richter am Bundesverfassungsgericht derart verärgert, dass sie dem Verfasser für den Wiederholungsfall eine Missbrauchsgebühr androhten.

Auch die eigentliche Beschwerde nahmen sie nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Diese erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen und habe darüber hinaus keinerlei Erfolgsaussichten. Eine missbräuchliche Verfassungsbeschwerde liege laut Gesetz immer dann vor, wenn sie offensichtlich unbegründet sei und „von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss“, erklärten die Richter weiter.

„Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine derart sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann.“

Um was es bei der abgeschmetterten Beschwerde ging, teilte das Gericht nicht mit.

Selbstverständlich hält sich n-tv an die vorgefertigte Presseerklärung der Politjustiz aus Karlsruhe und betreibt keinen Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus. Die Namen der verantwortlichen Parteijuristen werden auch verschwiegen.

Wieder handeln die Medien nach dem Motto: „Die Guten sind wir, und die Bösen sind das Volk.“

Die Weimarer Republik lässt grüßen. Aus der Geschichte nichts gelernt.

08.09.2020, für hirzenhain.wordpress.com i.A. aufbereitet

Montag, 7. September 2020

BverfG gehört zum rechtsbeugendem Parteibuchfilz

 Bundesverfassungsgericht gehört zum kriminellem Parteibuchfilz

In Lichtgeschwindigkeit wurde die formal wasserdicht gestellte Verfassungsbeschwerde unseres Blogmitarbeiter Schmidt abgeschmettert, so wie man dies von der Justiz aus dem 3. Reich und der DDR her kennt.

Die komplette Verfassungsbeschwerde hier nachzulesen: https://hirzenhain.wordpress.com/2020/06/19/verfassungsbeschwerde-laeuft/

 

93b BVerfGG

1 Die Kammer kann die Annahme der Verfassungsbeschwerde ohne Begründung ablehnen, oder die Verfassungsbeschwerde im Falle des § 93c zur Entscheidung annehmen.

2 Es entscheidet der Senat nach eigenem persönlichem Empfinden über die Annahme.

Beschwerde des Schmidt, wegen erwiesener Rechtsbeugung gegenüber der freien Meinung, wurde ohne Begründung von folgenden weisungsgebundenen Juristen abgeschmettert:

1 BvR 1583/20 Richter Andreas Paulus, (FDP-Politiker) Josef Christ, (Ehemaliger CDU-Berater in BW)  Richterin Ines Härtel, (ex-DDR, von der SPD ins Amt befördert)

Zur eigenen Entschuldigung führen diese arbeitsunwilligen Richter an, dass sie jährlich ca. 6000 derartiger Beschwerden bekommen würden, und nicht in der Lage sind, all diese Eingaben ordentlich zu bearbeiten. Im Klartext, wer kein Rechtsanwalt ist, oder sich keinen leisten kann, der bleibt auf der diskriminierenden Strecke, wegen Geringfügigkeit.

Es ist schon traurig, wenn man von der Lügen- und Systempresse täglich erfährt, wie rechtstreu unsere Richter und Staatsanwälte doch seien,- und wie sehr sie auf die Menschenrechte, insbesondere auf faire Gerichtsverfahren und auf die freie Meinung achten würden.

Nichts von dem ist wahr, alles erstunken und erlogen. Früher gab es die Staatspropaganda in Form von: Neues Deutschland und Der Stürmer, heute sind das ARD und ZDF, RTL und n-tv, und all die vielen Tageszeitungen. „Es kann nicht sein, was nicht sein darf.“ Den eigenen Saustall nach außen hin möglichst sauber präsentieren.

Dank Internet gelingt das nicht mehr so unauffällig wie früher.

Warum diese Entscheidung, die ansonsten bis zu 2 Jahre dauern kann, so schnell ging, dafür hat ein Insider eine völlig plausible Erklärung.

„Erst der Freispruch ohne Tadel, unabhängig und überparteilich verhängt“,- dann eine weisungsgebundene Revision mit Verurteilung, an Recht und Gesetz vorbei, weil es der MDK-Hessen und das Justizministerium Hessen so wollen, im Schlepptau die Staatsanwaltschaft (Stasi) Gießen. Als die Rechtsbeuger erfuhren, dass das BverfG die Beschwerde unseres Blogmitarbeiter erhalten und angenommen hat,- sind die allesamt (Stasi, OLG Frankfurt/ Main, LG Gießen, AG Büdingen) zu Häuptling Strippenzieher Volker Bouffier (CDU Ministerpräsident von Hessen und Jurist) gerannt, und haben sich dort ausgeheult. Der hat dann seine Verbindungen nach Karlsruhe spielen lassen, und schon ist so ein Fall erledigt. Das nennt sich dann „Gewaltenteilung.“ „Volksverarsche“ wäre treffender ausgedrückt. Mit dem jetzigen Willkürbeschluss, an den Grundsätzen des Grundgesetz vorbei, hat man den Weg für die Staatsanwaltschaft (Stasi) geebnet, die Vollstreckung der Rechtsbeugung ohne noch laufendem Verfahren durchzuboxen. Den Segen der Parteibuchclique aus Karlsruhe hat man. Was will man mehr?

Unser betrogener Mitarbeiter, der um seine Grundrechte gebracht wurde, meint dazu:

„Ich nehme es, wie es kommt. Um den Hals fallen werde ich Verbrechern in schwarzen Roben jedenfalls nicht. Dann trete ich erhobenen Hauptes als Schwerbehinderter und Corona-Risiko-Patient 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe an, und gehe für charakterliche Totalschäden in den Knast. Die 100 Euro Schauprozessstrafe zahle ich nicht!“

Uns wundert jedenfalls nicht, warum so einige betrogene Leute durchdrehen und zur Gewalt greifen. Es wundert uns nicht, dass sich immer mehr verarschte Menschen Links- oder Rechtsextremen anschließen. Diese Leute wissen sich nicht anders zu helfen, und werden obendrein vom Opfer zum Täter gemacht. Wie das enden kann, hat uns die Weimarer Republik gezeigt.

Thorsten Schleif, Richter aus Düsseldorf

„Die deutsche Justiz? Am Abgrund. Die Richter? Größtenteils Vollpfosten. Der Richterbund? Ein Verein für Weicheier.“

„In den vergangenen zwölf Jahren habe ich etwa 250 Richter … kennengelernt. Darunter großartige Kollegen, aber leider auch nicht wenige ‚Vollpfosten‘.“

Frank Fahsel, Fellbach

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwälte-innen erleben müssen, die man schlicht  „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“

Hh. 07.09.2020; Anonymus Blogerus Scheindemokratus

Montag, 10. August 2020

Weisungsgebundene Vollpfostenjustiz in Deutschland

Die deutsche Justiz? Am Abgrund. Die Richter? Größtenteils Vollpfosten. Der Richterbund? Ein Verein für Weicheier. In seinem Buch „Urteil: Ungerecht“ zeichnet Richter Thorsten Schleif ein desaströses Bild seines Berufsstands. Den Titel eines „Nestbeschmutzers“ hat er sich damit redlich verdient.
Richter „Nestbeschmutzer“ schreibt Klartext.
„Die Schuld für die … als beschissen zu bezeichnende Situation der Justiz suchen meine Kollegen bei Politik, Regierung und veränderter Gesellschaft. Hierbei übersehen sie jedoch, dass die Richterschaft, und zwar jeder einzelne Richter, an der ganzen Misere eine beachtliche Mitschuld trägt.“
„Der Urheber eines Skandalurteils ist und bleibt der Richter. Er ist es, der das Urteil spricht. Nicht die Politik. Nicht die Regierung. Nicht die Gesellschaft.“
„In den vergangenen zwölf Jahren habe ich etwa 250 Richter … kennengelernt. Darunter großartige Kollegen, aber leider auch nicht wenige ‚Vollpfosten‘.“
„Richter kennzeichnet ein hohes Maß an Disziplin und Bequemlichkeit… Welche Eigenschaft kommt hinzu, die den Charakter eines Richters besonders kennzeichnet? … Es ist der Wunsch nach Macht!“
„Eine Eigenschaft des Richters fehlt noch, mit der Sie bestimmt nicht gerechnet haben: das mangelnde Selbstbewusstsein. Denn die wenigsten Richter sind selbstbewusst.“
„Der Deutsche Richterbund ist ein Zwitterwesen zwischen harmlosem Nörgler und unterwürfigem Bittsteller … Es ist traurig und beschämend, einen solchen Haufen wehleidiger Jammerlappen zu sehen.“
„Hinzu kommt eine Überzahl von Karrieristen in wichtigen Positionen des Richterbunds … Es liegt auf der Hand, dass unter diesen Bedingungen der Richterbund leider als Interessenvertretung nur die Durchschlagskraft eines veganen Wattebausches hat.“
„Die nächsten Jahre sind für das Schicksal des deutschen Rechtsstaats entscheidend. Man muss weder Prophet noch Hellseher sein, um die Folgen der gegenwärtigen Entwicklungen absehen zu können.“
„Kriminelle in Untersuchungshaft werden nach sechs Monaten freigelassen, weil die Strafgerichte mit der Bearbeitung nicht nachkommen.“
„Die Rechtsprechung übernehmen Bürgerwehren und private Security-Unternehmen, die gegen einen kleinen Aufpreis den gefangenen Straftäter auch gleich ‚aburteilen‘. Es findet sich eine gerechte Strafe. Ebenso schnell und effektiv wie brutal und unmenschlich. Für eine Beleidigung: zwei kräftige Ohrfeigen. Für einen Diebstahl: ein gebrochener Daumen. Für einen Totschlag … Natürlich trifft es viele Unschuldige. „Justizirrtümer“ gab es immer schon.“
„Die nächsten Jahre werden zeigen, welche Richtung der deutsche Rechtsstaat einschlagen wird. Werden Skandalurteile von unsicheren Richtern, die nicht mehr nur der Wahrheit und Gerechtigkeit dienen, sondern Sklaven ihrer Ängste vor Fehlern und Verantwortung sind, mehr und mehr die Regel sein?“
„Eine Justiz, der die Bürger nicht (mehr) vertrauen, hat versagt. Verliert der Bürger den Glauben in das Rechtssystem eines Staates, dann verliert der Staat sein Existenzrecht. Das Rechtssystem eines modernen Staates ist wie ein Rückgrat. Wird es gebrochen, ist der Staat dauerhaft gelähmt.“
„Eine Richterschaft wird niemals ein gesundes und starkes Selbstbewusstsein entwickeln können, solange sie bevormundet wird … Und das haben auch die meisten modernen Staaten begriffen, indem sie eine strikte Trennung der Staatsgewalten – Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung – in ihren Verfassungen verankert haben. Nur in Deutschland wird dieser Weg, der gut bekannt ist, nicht gegangen. Die Einführung einer Selbstverwaltung für die rechtsprechende Gewalt ist unverzichtbar.“
Reformvorschläge sind weder zu teuer noch schwer umsetzbar oder – eine auch immer gern gewählte Ausrede – ‚dem Volk nicht zu vermitteln‘. Es geht alles. Man muss das nur wollen!“

Whistleblower A.V.
„Zum Glück haben wir ein Internet, dass noch in viele Bereiche hinein frei genutzt werden kann. Die Menschen richten sich schon lange nicht mehr nach dem, was uns unsere Politiker, unsere Rechtsexperten und Medienverantwortliche erzählen. Immer weniger Menschen glauben an die Unschuldsvermutung, an Gewaltenteilung, an den funktionierenden Rechtsstaat. Immer mehr Menschen werden zum Opfer machtbesoffener Obrigkeiten. Diese Menschen orientieren sich schon lange nicht mehr an unsere geknebelte Medienmache. Sie suchen ständig im Internet nach Berichten, wo mutige Opfer über Rechtsbeugungen berichten, und im günstigsten Fall dabei auch Namen der Täter nennen. Diese Berichte werden in Zukunft immer mehr werden. Meine Hoffnung ist, dass das ehrliche Volk eines Tages erwacht und handelt, so wie einst beim Zusammenbruch der DDR.“
10.08.2020 – Internetfindlinge