Freitag, 3. Juli 2020

Nazi- Stasi Faschistenjustiz Deutschland

Deutsche Justiz gewährleistet keine Unabhängigkeit
Diese Unabhängigkeit von der Exekutive ist bei den deutschen Staatsanwaltschaften nicht gewährleistet. Dies folgt aus §§ 146,147 GVG.
Nach § 146 GVG haben Beamte der StA den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
Gemäß § 147 GVG steht das Recht der Aufsicht und Leitung hinsichtlich des Generalbundesanwaltes dem Bundesminister der Justiz, der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller Staatsanwaltschaften des betreffenden Landes zu und reicht damit  über § 146 GVG bis zum einzelnen Staatsanwalt.
Das Gesetz regelt nicht einmal, unter welchen Voraussetzungen das Weisungsrecht ausgeübt werden darf.
Nach dem in Deutschland geltenden Legalitätsprinzip müsse die StA einer rechtswidrigen Weisung durch die Exekutive zwar grundsätzlich nicht folgen, nach der Gesetzesformulierung sei es aber nicht ausgeschlossen, dass der Justizminister eines Bundeslandes auf die Ermessensausübung der Staatsanwaltschaften bei der Entscheidung über die Ausstellung des europäischen Haftbefehls oder diverser Strafbefehle (Einfluss auf die Meinungsfreiheit) Einfluss ausübt.
Wegen der konkreten Gefahr des Einflusses durch die Exekutive können deutsche Staatsanwaltschaften damit nicht als ausstellende Justizbehörde im Sinne des Art. 6  Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI eingestuft werden, denn sie sind in die hierarchische Struktur des betreffenden Bundeslandes mit dem jeweiligen Justizminister an der Spitze eingebunden
So dürfen Deutsche Staatsanwaltschaften einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zufolge keine Europäischen Haftbefehle ausstellen. In der Bundesrepublik gibt es „keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
In Deutschland ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt wird.
C-508/18, C-82/19, C-509/18

Paradebeispiel vor dem Amtsgericht Büdingen
Da hat ein alter kranker Mann einen Strafbefehl über 300 Euro bekommen, verteilt auf 10 Tagessätze, weil er in einem Blogartikel zwei Pflegegutachter des MDK Hessen kritisierte und u.a. schrieb, die eine  Gutachterin sei wie ein adrett gekleidetes und geschminktes Kindchen und Püppchen aufgetreten.
Weil der Mann Widerspruch einlegte, musste der Fall verhandelt werden.
Ohne Anwalt, alleine auf sich gestellt, erzielte er einen Freispruch.
Amtsanwalt Sorg (Staatsanwaltschaft Gießen) „Hier ist weder eine Beleidigung, noch eine Herabwürdigung, erkennbar. Deshalb fordere auch ich, im Namen der Staatsanwaltschaft, Freispruch!“
Richterin Barbara Lachmann: „Was die Kläger stört, ist der Tatsache geschuldet, dass Sie diese Staatsdiener öffentlich beim Namen genannt haben. Der MDK-Hessen hat Druck ausgeübt, damit es überhaupt zu dieser Gerichtsverhandlung gekommen ist. Im Sinne der Anklage sind Sie unschuldig und frei zu sprechen!“
Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18; Amtsgericht Büdingen
Dieses Urteil hat dem MDK-Hessen und der hess. Landesregierung nicht in den Kram gepasst.
Der charakterlose weisungsgebundene Justizhooligan Rouven Spieler wurde aktiviert und mit einer Revision beauftragt. Richter Krauskopf und Oberstaatsanwältin Andresen vom OLG Frankfurt Main haben weisungsgebunden gespurt, und dem Treiben stattgegeben. Nebenbei wurde der funktionierende Gießener Anwalt Philipp Kleiner zwangsbeigeordnet, weil vor dem OLG Anwaltszwang gilt.
Az.: 5 Ss 39/19; OLG Frankfurt / Main
Bei der neu angesetzten Verhandlung vor dem AG Büdingen, hat man den sichtlich überforderten Richter Nakatenus vom AG Friedberg geholt, der genau so spurte, wie es der weisungsgebundene verurteilungsgeile Stasistaatsanwalt Rouven Spieler wollte. Der Pflichtverteidiger saß die meiste Zeit da wie ein Schulbub, nur darauf bedacht, dem Richter und dem Staatsanwalt nicht weh zu tun.
So wurde denn willkürlich und schauprozessmässig geurteilt, dass wenn auch keine eindeutige Beleidigung mit Herabwürdigung stattgefunden habe, es die Absicht des Angeklagten gewesen sei, die vorgeworfenen Straftatbestände zu erfüllen. 100 Euro auf 10 Tagessätze, lautet das geistig verwirrte Urteil.
Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18; Amtsgericht Büdingen
Selbstverständlich hat der alte Mann, der mit Anwalt rechtswidrig verurteilt wurde, beim Landgericht in Gießen Berufung eingelegt. Dort kam dann der weisungsgebundene charakterlose Richter Johannes Nink zum Einsatz. Der, ganz auf Linie getrimmt, mit seinen 64 Jahren, hatte natürlich nichts bessere zu tun, als die Berufung zu verwerfen, weil sie unbegründet sei. Im Klartext, Johannes Nink hat keinen Bock auf eine faire Berufungsverhandlung. Der weitere Rechtsweg sei ausgeschlossen, das Urteil rechtskräftig.
Az.: 3 Ns – 501 Js 20289/18; Landgericht Gießen
Die Akte liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, noch ohne Aktenzeichen.
Es steht zu befürchten, dass auch dort die Abweisung erfolgt, an der Verfassung vorbei, weil auch in Karlsruhe Parteibuchpolitiker das Sagen haben.
Schätzungen zu folge, sind 25% plus X der verhängten Strafurteile, Fehlurteile.
Wegen Rechtsbeugung kann kein krimineller Jurist belangt werden, weil es dafür keine unabhängige Gerichtsbarkeit gibt.
Schon bei der Berufung von Schöffen haben die Parteien in den Gemeindeparlamenten und Kreistagen Vorschlagsrecht. Danach werden unsere Gerichte besetzt. Zustände, wie im 3. Reich und der DDR. Petitionsausschüsse in den Parlamenten werden von Berufsjuristen blockiert.
Leserbrief, Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwälte-innen erleben müssen, die man schlicht  „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“
Thomas Darnstädt, Journalist, der über Fehlurteile und Mängel im deutschen Justizwesen:
„Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance.“
„Es wird aus Dummheit oder mutwillig einseitig ermittelt und abgeurteilt. Juristen werden erst garnicht geschult, unabhängig und überparteilich in mehrere Richtungen zu ermitteln, oder im Prozess zu hinterfragen.“
„Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zu belangen, ist unmöglich, weil man ihnen Vorsatz nachweisen muss. Diese Narrenfreiheit vor dem Gesetz verführt zu weiteren Fehlurteilen.“
NS Richter, und Richter a.D. beim BverfG. Willi Geiger:
„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“
Roland Freisler, Volksgerichtshof Richter im 3. Reich:
„Sie elendiger Drecksack berufen sich auf die Meinungsfreiheit? Was glauben Sie denn wen sie hier vor sich haben? Noch in 100 Jahren bestimmen wir was Meinungsfreiheit ist!“
Hh 26.06.2020; aus verschiedenen Quellen zusammengetragen

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