Die weisungsgebundene Stasistaatsanwaltschaft Gießen will auf Biegen und Brechen in den nächsten 14 Tagen die Gerichtsschuld mit Bearbeitungskosten. Dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, interessiert diese Behörde nicht. Wie gesagt. 3. Reich und DDR lassen grüßen.
Betr.: Kassenzeichen X002749514708X Az.: 501 Js 20289/18 AG Büdingen
Staatsanwaltschaft 35390 Gießen
Zunächst einmal wird die Aussetzung des Vollzug beantragt, bis zur endgültigen Klärung durch ein unabhängiges überparteiliches Gericht,
hier das BverfG in Karlsruhe, unter 1BvR 1583/20
Wir haben es hier mit einem weisungsgebundenem mutwillig gewollten Schauprozess und dazugehöriger vorgefertigter Schauverurteilung zu tun.
Weder geht das von Richter Nakatenus verfasste Urteilspamphlet auf den zuvor erfolgten Freispruch ein, der widerrechtlich kassiert wurde,- noch wird zitiert, dass Sie als Anklagebehörde mich erpressen wollten, in Form eines außergerichtlichen krummen Deal.
Hinzu kommt die verlogene dreiste Frechheit, ich hätte behauptet, der Zeuge Matthias Leyhausen sei von mir mehrfach aufgefordert worden, seinen Dienstausweis vorzulegen, was von meiner Seite aus eine dreiste Lüge sei.
Ich habe meinen gesamten Vortrag vom Blatt gelesen und diesbezüglich ausgesagt, dass Amtsanwalt Sorg im Verfahren, der mit Freispruch endete, den Zeugen Leyhausen gefragt hat, ob er unaufgefordert seinen Dienstausweis gezeigt hätte.(?) Dies verneinte der Zeuge.
Was Sie hier hinterhältig zum Besten geben, ist auf dem Mist Ihres Mitläufer und geimpften zwangsbeigeordneten Pflichtverteidiger P. Kleiner gewachsen. Der hat während der Zeugenbefragung losgepoltert, dass ich angeblich den Zeugen Leyhausen aufgefordert hätte seinen Dienstausweis zu zeigen. Ich habe diesem falschen Verteidiger zugeraunt, er solle seine Klappe halten, weil das so nicht stimmt. Er hat nicht darauf reagiert.
All das hätte in einem ordentlichen Berufungsverfahren geklärt werden können und müssen.
Aber nein, da holt man sich den funktionierenden Richter Nink herbei, der willkürlich die Berufung abschmettert. Zustände, wie in einer korrupten Bananenrepublik.
All das hat zum einen dazu geführt, dass gegen den versagenden Anwalt Kleiner eine Dienstaufsichtsbeschwerde läuft, und gegen Richter Nink eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit und Rechtsbeugung. Eine Beleidigung wurde bis heute nicht nachgewiesen.
Der Rechtsbeugung schuldig hat sich auch ihre Behörde gemacht.
Von daher ist dieser Antrag (Befangenheit / Gewaltenteilung) von einer anderen Behörde zu bearbeiten.
Das Urteil wird nicht anerkannt, zumal das Verfahren bis zur Klärung durch das BverfG. nicht endgültig abgeschlossen ist. Wer das Bundesverfassungsgericht missachtet, der missachtet auch die Verfassung, das Grundgesetz, und das StGB natürlich auch.
Sie haben die Möglichkeit diese 100 Euro in krimineller Art und Weise durch einen Gerichtsvollzieher (Laufburschen) zu klauen. Eine Unterschrift (Empfangsbestätigung) bekommen Sie nicht!
Oder bei:
XXXXXXXXXX XXXXXXXXXX XXXXXXXXXX
nachzufragen, wegen gemeinnütziger Tätigkeit.
Ansonsten hat unser Polizeistaat noch die Möglichkeit der Ersatzfreiheitsstrafe, so wie bei Adolf und Erich an der Tagesordnung. Auch davor habe ich anständiger Bürger keine Angst.
Darüber hinaus verfüge ich über keinerlei Einkünfte, und meine Frau verdient weit unterhalb der Pfändungsgrenzen.
Auf einen Offenbarungseid mehr oder weniger kommt es da auch nicht mehr drauf an.
Tun Sie, was Sie nicht lassen können. Die uneingeschränkte Macht dazu haben Sie ja, sich gegen Recht und Gesetz zu stellen.
gez.: R. Schmidt -Menschenrechtler-
Leserbrief, Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwälte-innen erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“
Thomas Darnstädt, Journalist, der über Fehlurteile und Mängel im deutschen Justizwesen schreibt:
„Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance.“
„Es wird aus Dummheit oder mutwillig einseitig ermittelt und abgeurteilt. Juristen werden erst garnicht geschult, unabhängig und überparteilich in mehrere Richtungen zu ermitteln, oder im Prozess zu hinterfragen.“
„Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zu belangen, ist unmöglich, weil man ihnen Vorsatz nachweisen muss. Diese Narrenfreiheit vor dem Gesetz verführt zu weiteren Fehlurteilen.“