Samstag, 20. Juni 2020

RA Philipp Kleiner, ein feiges Großmaul?

RA Pilipp Kleiner Gießen ein feiges Großmaul?
Wie schlecht (oder erpressbar) muss ein Anwalt sein, der vom OLG Frankfurt Main (Richter Krauskopf) als Pflichtverteidiger zwangseingesetzt wurde, mit dem politisch weisungsgebundenem Ziel, einen Freispruch zu kippen, den vorher ein Angeklagter ohne Anwalt erzielt hatte?
Der Mann (alt und krank) hatte es doch gewagt, sich in einem Blogartikel negativ über die AOK und den MDK Hessen zu äußern, und über 2 Pflegegutachter auf satirische Art und Weise lustig zu machen.
So schrieb er unter der Überschrift: AOK Hessen ein krimineller Saustall
„Doch weit gefehlt. Der MDK schickt offensichtlich ungelernte Leiharbeiter los, Schüler und Studenten, ausgerüstet mit einem Laptop. Die erste die aufkreuzte, war eine gewisse „Susanne Wäldchen“. Laptop auf, einige Fragen gestellt, Antworten bekommen, und basta. Sich noch kurz das Schlafzimmer und die Toilette zeigen lassen, dann sollten die Hände in die Höhe gestreckt werden, und schon war das adrett gekleidete und Püppchen geschminkte Kindchen fertig mit ihrer Begutachtung.
In einer ersten Verhandlung, als dem Mann herablassende Äußerungen zur Last gelegt wurden, zum Nachteil zweier Pflegegutachter, zog Amtsanwalt Sorg die Anklage zurück, u.a. weil es sich um ein, wenn auch ironisch gemeintes, Kompliment handelt. Richterin Lachmann monierte denn auch nur, dass es nur deshalb zur Anklage gekommen sei, weil der MDK Hessen (Dienstherr hess. Sozialministerium) zuständig sei. Die hätten nicht locker gelassen.
Statt die Sache damit auf sich beruhen zu lassen, wurde eine skrupellose weisungsgebundene Justizbande losgelassen, allen voran Rouven Spieler, Selfmadejurist und karrieregeil. Der hat die Angelegenheit, an Recht und Gesetz vorbei, an sich gerissen, und beim OLG Frankfurt / Main Revision eingelegt.
Selbstverständlich hat man dort der weisungsgebundenen kindlich formulierten Revision stattgegeben. Der zwangsbeigeordnete Pflichtverteidiger P. Kleiner wusste gegenüber seinem Mandanten zu berichten: „Was da abgeht, ist eines Rechtsstaates unwürdig. Die scheinen alle miteinander Narrenfreiheit zu genießen. Ich habe den Vorsitzenden immerhin noch dazu bewegen können, dass das ganze gegen Zahlung von 100 Euro, und unter Löschung bestimmter Passagen, eingestellt werden könnte.“
Der Angeklagte erwiderte, dass er sich nicht erpressen lasse, und notfalls bis zum BverfG geht. Darauf der Anwalt aus Gießen: „Machen Sie sich keinen Kopf. Was hier abgeht, geht mir gegen die Berufsehre. Ich verteidige Sie, wenn Sie das wollen, bis zum Ende!“
Bei dem neu angesetzten Prozess, im März diesen Jahres, (Vorsitz von Richter Nakatenus, Ankläger Rouven Spieler) musste P. Kleiner im Vorfeld zusammengestaucht werden, dass er noch immer Pflichtverteidiger sei, und für seinen Mandanten da zu sein habe. So meldete sich der Mann wiederwillig kurz vor der Gerichtsverhandlung wegen Mitfahrgelegenheiten zum Gericht. Das war alles.
Vor Gericht erreichte er lediglich, dass von 2 Vorwürfen einer fallengelassen wurde. Es blieb aber eine Geldstrafe über 100 Euro, verteilt auf 10 Tagessätze hängen, basierend auf geistig verwirrten Erkenntnissen subjektiver Art. Selbst als dieser weisungsgebunden geimpfte Richter dem Angeklagten das Recht auf Anhörung beschneiden wollte, griff der Pflichtverteidiger nicht ein.
Nach diesem politisch erzwungenem Schauprozess mit Schauverurteilung tönte P. Kleiner unter anwesenden Zeugen: „Wir machen dem Staatsanwalt ein Angebot. Dann ist die Kuh vom Eis. Ich werde mich drum kümmern!“
Wieder hat zuerst der Angeklagte beim AG Büdingen und dem LG Gießen Berufung eingelegt. Kleiner zog notgedrungen nach. Das mit Fristenverstreichung zum Nachteil des Mandanten hat somit nicht geklappt, sollte dieser Schritt beabsichtigt gewesen sein. Auch hat sich der RA nicht, wie angeboten, mit der Staatsanwaltschaft Gießen kurzgeschlossen. Das Angebot, welches der Schauprozessverurteilte seinem Anwalt vorlegte, verstaubte wohl in der Emailablage der Kanzlei. Zumindest hat sich Kleiner seit dem Schauprozess nicht mehr selber gemeldet, zwecks weiteren Vorgehens.
Zwischenzeitlich hat das LG Gießen in Lichtgeschwindigkeit (ansonsten jammern wegen angeblicher Überlastung) verlauten lassen, (Richter Nink) die eingelegte Berufung abzuweisen, da keine Aussicht auf Erfolg bestünde. Kein Wunder, wenn die hess. Landesregierung den Daumen drauf hält.
Der alte kranke Mann hat geantwortet, dass er selber, unter Beantragung eines Verteidiger auf „Armenrecht“, falls nötig, Revision und Verfassungsbeschwerde einlegen werde. Auch hat er formaljuristisch Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Philipp Kleiner bei der Anwaltskammer eingelegt, wegen Untätigkeit.
„Notfalls“ so sagt der alte Mann, “gehe ich 10 Tage in den Knast. (Ersatzfreiheitsstrafe) Das ist mir das Recht auf Meinungsfreiheit wert! Ich zahle keine 100 Euro für ein politisch gewolltes und verhängtes Urteil. Im Gegensatz zu diesem Anwalt, bin ich kein Sprücheklopfer.“
Auf Bewährung freilaufende Gewalt- und Triebtäter werden sich köstlich amüsieren, wenn sie lesen, was in der Hess. Justiz so alles abgeht.
Hh. 16.06.2020
Verantwortlich im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit, des Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus.  

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